CfP: Beiträge für das Themenheft (15/3) „Diversität an Hochschulen – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu exzellenten und inklusiven Hochschulen“ der Zeitschrift für Hochschulentwicklung (ZFHE) gesucht – Deadline 15. Mai

Das neue Themenheft 15/3 der Zeitschrift für Hochschulentwicklung (ZFHE) erscheint im Oktober 2020. Thema der neuen Ausgabe lautet „Diversität an Hochschulen – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu exzellenten und inklusiven Hochschulen“. Dazu werden noch Beiträge in Form von wissenschaftlichen Beiträgen oder Werkstattberichten gesucht. Diese können in englischer oder deutscher Sprache noch bis 15. Mai 2020 eingereicht werden.

Zum Themenschwerpunkt

Die Hochschulsysteme zeichnen sich zwischenzeitlich durch zunehmende Vielfalt von Studierenden, Lehrenden aber auch Mitarbeiter*innen aus. Hochschulen wurden in den letzten Jahren weit geöffnet – Diversität stellt damit kein „neues“ Phänomen dar, das sich allein über die „mitgebrachten“ demografischen Merkmale ihrer Angehörigen (z. B. anhand des Alters, der Nationalität oder des Bildungshintergrunds) manifestiert. Die Hochschulangehörigen zeichnen sich damit durch sehr individuelle (kognitive) Hintergründe, unterschiedliche Werthaltungen, Lernweisen oder auch Studienmotivationen aus, die sich sehr deutlich auf den Lern- und Studienerfolg auswirken und vielfach durch Sozialisation in der Hochschule beeinflusst und verändert werden (können). (AUFERKORTE-MICHAELIS &LINDE, 2018; BÜHRMANN, 2019; KERGEL & HEIDKAMP, 2019). Neben unterschiedlichen disziplinären Prägungen führt etwa auch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Semester, die Übernahme von bestimmten Aufgaben durch Lehrende, Studierende und Mitarbeiter*innen in der Hochschulverwaltung zu unterschiedlichen Rollen(verständnissen) und damit wiederum zu unterschiedlichen Perspektiven auf die Kolleg*innen und die Lehr-Lernumwelt. Diese verschiedenen Formen von Diversität (vgl. z. B. LANGHOLZ, 2014; KLEIN, 2016; VOS et al., 2016; GAISCH et al., 2019) gilt es an Hochschulen zu erkennen und in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Vor allem drei Beobachtungsebenen erscheinen hier besonders relevant:

  • Auf einer strategischen Makro-Ebene wirken globale und europäische Initiativen und Regularien (z. B. Communiqués Yerevan 2015 sowie Paris 2018 aus dem Bologna-Prozess, die Sustainable Development Goals der UNESCO) auf die jeweiligen Hochschulsysteme ein und rücken als Themen in Leistungsvereinbarungen, Leitbildern und (strategischen) Entwicklungsplänen vermehrt in den Fokus hochschulischer Leistungsentwicklung. Dabei werden Hochschulen nicht nur als Studien-, Forschungs- und Innovationsstätten, sondern vermehrt auch als Arbeitgeber*innen in den Blick genommen, die ein höheres Maß an Inklusion und Partizipation zu realisieren haben (STEFANI et al., 2018).
  • Auf der Mikro-Ebene des Lehr-/Lernalltags, z. B. im Rahmen der Lehrveranstaltungen, geht es um eine gelingende Interaktionsgestaltung. Aufgeschlossenheit und Diversitätskompetenz sowohl des wissenschaftlichen als auch des nicht-wissenschaftlichen Personals tragen hier wesentlich über den Einsatz entsprechender Methoden und Praktiken im Bereich Studium und Lehre bei (vgl. PIETZONKA, 2018; AUFERKORTE et al., 2018).
  • Dazwischen liegt die – bislang noch wenig beachtete – Meso-Ebene der Studiengänge/Studienprogramme. Bereits hier werden zentrale Entscheidungen über In- und Exklusion getroffen, wenn Zulassungsbedingungen festgelegt, anzubietende Fächer ausgewählt und/oder Prüfungsbedingungen bestimmt werden (z. B. GAISCH & LINDE, 2019).

Über diese drei Ebenen hinweg müssen sich Hochschulen zu Diversitätsfragen positionieren und weiter professionalisieren. In welcher Form sollen/können sich Hochschulen hier Profile schaffen? Welche Rolle spielen Diversitätsaspekte in der hochschulischen Leistungserstellung? Die hiermit verbundenen Strukturen, Prozesse und Praktiken gelten als aufwändig, herausfordernd und stehen oftmals unter der Kritik, die Qualität hochschulischer Aus- und Weiterbildung zu verwässern (BRINK, 2009). Veränderungsprozesse in den genannten Bereichen gelten jedoch auch als konfligierend und münden sowohl in positive als auch negative Ergebnisse und Erfahrungen. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen stellen für Hochschulen wesentliche Gestaltungsparameter in Studium und Lehre, in der Forschung wie auch in der organisationalen Entwicklung dar und bieten zahlreiche Möglichkeiten differenzierter Positionierung und Profilbildung.

Mögliche Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen:

  • Was bedeutet es, mit Diversität auf System-, Institutionen- und Akteursebene umzugehen (z. B. Governanceperspektiven, Führungsgrundsätze und -praktiken)?
  • Wie kann es gelingen, breite Teilhabe und Exzellenz in Einklang zu bringen?
  • Welche Formen nicht-traditioneller Studierender werden als Zielgruppen bedeutender und wie kann es Hochschulen gelingen, sich stärker für diese Gruppen zu öffnen?
  • Wie kann für professionalisierten Umgang mit Diversität sensibilisiert werden und wie können wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal an Hochschulen für dieses Thema interessiert und weitergebildet werden?
  • In welcher Form wird Inklusion in den Hochschulen realisiert und welche Auswirkungen hat dies auf hochschulische Lehre und deren Profilbildung?

Wir freuen uns auf Beiträge, die den Fortschritt, aber auch Barrieren, mögliche neue Strömungen/Tendenzen auf den einzelnen Ebenen oder auch in einem systemischen Zusammenspiel zu dem skizzierten Themenspektrum beleuchten. Ein besonderes Interesse gilt der evidenzbasierten Entwicklung neuer Praktiken, Normen, Mechanismen, Fähigkeiten und Ressourcen, die den Umgang mit Diversität und Heterogenität sowie Inklusion stärker in den Fokus rücken und zur Exzellenzfrage in Beziehung setzen.

Zur Ausschreibung

W1 Professur für Bildung und Demokratiepädagogik im Kontext von Migration und Integration an der Universität Leipzig – Bewerbungsfrist 6. März

An der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig ist zum 1. Oktober 2020 eine W1 Professur für Bildung und Demokratiepädagogik im Kontext von Migration und Integration (mit Tenure Track auf W2) zu besetzen.

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll den Bereich Demokratiepädagogik und interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule vertreten. Es wird erwartet, dass zukünftig Theorien und Konzepte der Migrationspädagogik in Kooperation mit regionalen, überregionalen und internationalen Partnern für die Schule erforscht und entwickelt werden. Das Forschungsprofil der Bewerberinnen und Bewerber muss in mindestens zwei der folgenden Schwerpunkte ausgewiesen sein:

  • Schulentwicklung für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Schule
  • Demokratiepädagogik in der Schule
  • Politische Bildung in der Schule im Kontext von Integration und Globalisierungsprozessen

Profunde Kenntnisse relevanter Konzepte und Methoden der Demokratie- und politischen Bildungsforschung werden vorausgesetzt. Die Aufgaben umfassen zudem Lehre und Prüfung im bildungswissenschaftlichen Lehramtsstudium.

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll den Nachweis über eine mindestens dreijährige Lehrpraxis an einer Schule erbringen.
Die Tenure-Track-Professur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung –ZevaO). Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung – TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen der Professorin bzw. des Professors in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur gemäß § 59 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ohne erneute Stellenausschreibung.

Die dienstrechtliche Stellung sowie Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 63, 64, 70 SächsHSFG und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS). Die Tenure-Track-Professur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung richtet sich daher an Bewerberinnen und Bewerber, die eine Promotion mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude) abgeschlossen haben, eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter und / oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotion- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.
Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad) in gedruckter oder elektronischer Form (eine einzige pdf-Datei) bitte bis 6. März 2020 an:

Universität Leipzig
Dekanin der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät
Frau Prof. Dr. Simone Reinhold
Marschnerstr. 31
D-04109 Leipzig

E-MAIL SCHREIBEN

Eine Bewerbung per E-Mail ist datenschutzrechtlich bedenklich. Die Versenderin bzw. der Versender trägt dafür die volle Verantwortung.

Bewerbungsschluss: 6. März 2020

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Podcastreihe „Erinnern. Verändern. Dekolonisierung in Europa“

„Dekolonisierung“ geht an den Kern der europäischen Identität. Entsprechend schwer tun sich die ehemaligen Kolonialstaaten in Europa damit, die eigene Rolle zu hinterfragen.

Die Gesichter Europas berichten aus England, Frankreich, Portugal, Spanien und den Niederlanden. Wie weit reichen die Folgen der Vergangenheit? Welche Tabus werden in Augenschein genommen und was wird immer noch totgeschwiegen? Und wer sind diejenigen, die sich für ein neues Miteinander auf Augenhöhe einsetzen?

The Conquest of Tenochtitlßn, unknown artist, from The Conquistadors by Hammond Innes, page 142 The painting shows the conquest of Tenochtitlßn (now the site of Mexico City). The battle between the Spanish under Hernßn(do) Cortés, marqués del Valle de Oaxaca (1484-1547) and the Mexica under the last Aztec leader Cuauhtémoc (c.1502-1525) is more properly called a siege. It began in May of 1521 and lasted into August. With newly built ships, the Spanish controlled the lake surrounding the island and blockaded the city. Ultimately Cortés ordered the complete destruction of Tenochtitlßn, including its palaces, temples and squares. Cortés led his Spanish armies across one of the causeways and into the city. The captains of the other parts of his army also led their troops towards the centre of the city and the main temple compound. The Mexica put up a spirited and skilled resistance, bu UnitedArchives0631042 (imago)

Späte Schuldfragen
Der Streit über die koloniale Vergangenheit ist in Spanien nicht nur etwas für Historiker. Ein Buch über die Rolle Spaniens in Lateinamerika wurde ein Bestseller. Diskutiert wird auch darüber, warum der mexikanische Präsident López-Obrador erst 2019 die Frage nach Schuld und nach Verantwortung aufgeworfen hat.

Bildnummer: 10103240 Datum: 08.03.2012 Copyright: imago/PanoramiC Shirley Souagnon - Konferenz Frauen in den Mittelpunkt - Paris - 08/03/2012 xGwendolineLeGoffx PUBLICATIONxNOTxINxFRAxITAxBEL; Basketball FRA Damen Shooting privat x1x xkg 2012 quer Image number 10103240 date 08 03 2012 Copyright imago Panoramic Shirley Conference Women in the Focus Paris 08 03 2012 xGwendolineLeGoffx PUBLICATIONxNOTxINxFRAxITAxBEL Basketball FRA women Shooting Private x1x xkg 2012 horizontal (imago / Gwendoline LeGoff)

Klischees und Comedy
Franzosen mit afrikanischen Wurzeln erobern sich die Aufmerksamkeit des Pariser Publikums. Sie treten im Barbès Comedy Club auf. Ihre Herkunft aus den früheren Kolonien und ihre Alltags-Erfahrungen in Frankreich ergeben häufig komische Kontraste.

Cecil Rhodes statue. Athinangamso Nkopo (right) from the Rhodes Must Fall In Oxford group during a meeting at the Regent's Park College, Oxford University, following the announcement that the statue of British colonialist Cecil Rhodes will be kept at Oriel College. Picture date: Monday February 1, 2016. The group say Rhodes was a racist imperialist and has campaigned for the removal of the statue. See PA story EDUCATION Rhodes. Photo credit should read: John Stillwell/PA Wire URN:25399458 | (picture alliance / PA wire / John Stillwell)

Unis überprüfen Lehrpläne und Leselisten
Die Studierenden haben Druck gemacht und einige britische Universitäten haben reagiert: Sie haben Lehrpläne und Leselisten „entkolonisiert“ – nicht nur weiße Autoren sollen aufgeführt werden. Davon sind längst nicht alle begeistert.

Zacharias Wagner: Sklavenmarkt in Fort Maurits, entstanden zwischen 1634 und 1637 in der damaligen Kolonie Niederländisch-Brasilien (akg-images)

Bedauern über den Sklavenhandel
Die Niederlande gelten gemeinhin als fortschrittlich und aufgeklärt, Den Haag ist synonym mit Völkerrecht und internationaler Gerechtigkeit. Von ihrer Vergangenheit als Sklavenhändler-Nation haben die Niederländer lange nichts wissen wollen. Aber das ändert sich gerade, erzählt Kenneth Stam.

Beatriz Gomes Dias, Linkspolitikerin und Kämpferin für die Aufarbeitung von Portugals kolonialer Vergangenheit (Deutschlandradio / Tilo Wagner)

Beide Seiten der Geschichte zeigen
In Portugal wurden während der Kolonialzeit sechs Millionen Menschen versklavt. Bisher gibt es keinen Ort, der an ihr Schicksal erinnert. Das soll sich nach dem Willen einer Bürgerinitiative in Lissabon bald ändern. Der Bürgermeister wollte ursprünglich einen Seefahrer-Themenpark für Touristen.

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Download: Studie „Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Am 29. Januar 2020 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Ergebnisse der Studie „Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage“ veröffentlicht.

Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt sind ein verbreitetes Problem. Einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge machten rund 15 Prozent aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land.

Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt


Davon sind Menschen mit Migrationshintergrund besonders betroffen. Jede_r dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund (35 Prozent) berichtete der Umfrage zufolge von rassistischer Diskriminierung.

„Oft reicht schon ein fremd klingender Name aus, um gar nicht erst zur Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden. Auch offen rassistische Wohnungsanzeigen gehören leider noch immer zum Alltag“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Dabei ist Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gesetzlich verboten. Betroffene sollten sich über ihre Rechtslage informieren und wenn möglich gegen Benachteiligungen vorgehen“, sagte Franke.

Eine deutliche Mehrheit der Befragten (83 Prozent) ist der Ansicht, dass Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land bei der Wohnungssuche in Deutschland eher häufig vorkommt. Damit ist der Wohnungsmarkt der Lebensbereich, in dem die meisten Befragten ein Problem mit rassistischer Diskriminierung vermuten. Die Befragten wurden überdies nach ihren persönlichen Einstellungen gegenüber eingewanderten Personen als potenzielle Nachbar_innen und Mieter_innen gefragt. Hier zeigt sich, dass die Vorbehalte gegenüber Einwander_innen zunehmen, je näher die Situation in die Privatsphäre hineinreicht. So hätten 29 Prozent der Befragten sehr große oder große Bedenken, wenn in die Nachbarwohnung oder das Nachbarhaus eine Person einziehen würde, die nach Deutschland eingewandert ist. Die Vorstellung, eine Wohnung, die der befragten Person selbst gehört, an eine eingewanderte Person zu vermieten, sorgt bei 41 Prozent der Befragten für Bedenken.

Nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollten zur Vermeidung von Diskriminierung mehrere rechtliche Schlupflöcher, die Benachteiligungen begünstigen, geschlossen werden. So gilt das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) grundsätzlich nicht, wenn ein besonderes „Nähe- oder Vertrauensverhältnis“ eingegangen wird, etwa durch Nutzung von Wohnraum auf demselben Grundstück. Außerdem dürfen beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften Wohnungssuchende „im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse“ unterschiedlich behandeln. Beide Ausnahmeregelungen werden auch von dem UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) kritisiert.

„Die Ausnahmeregelungen bergen nicht nur die Gefahr des Missbrauchs und können Rechtfertigungen für rassistische Diskriminierungen bieten – sie verstoßen aus unserer Sicht auch eindeutig gegen das Europarecht und müssen aufgehoben werden“, sagte Franke und verwies auf ein aktuelles Rechtsgutachten der Bonner Rechtswissenschaftler Prof. Thüsing /Dr. Vianden, das ebenfalls am Mittwoch veröffentlicht wurde. Das Rechtsgutachten schlägt unter anderem eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 19 Abs. 5 AGG) vor, um gesetzlich klarzustellen, dass hohe Anforderungen an ein „besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien“ zu stellen sind, wenn dies dazu führen soll, dass der Diskriminierungsschutz hinter den Schutz der Privatsphäre zurücktritt.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier. Das Rechtsgutachten „Rechtsfreie Räume? Die Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie im Wohnungsbereich.“ finden Sie hier.

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Weitere Informationen

19.-20.02.2020: Fachtagung „Vielfalt als Normalität – Wie wollen wir gemeinsam leben?“ an der Universität Jena

Die Universität Jena veranstaltet gemeinsam mit der Arbeitsstelle für kultur-und religionssensible Bildung (KuRs.B) in Kooperation mit dem Zentrum für Religionspädagogische Bildungsforschung (ZRB) vom 19.-20. Februar eine Fachtagung mit dem Schwerpunkt „Vielfalt als Normalität – Wie wollen wir gemeinsam leben?“

  • Wie können wir Raum für Vielfalt und Partizipation ermöglichen?
  • Wie gestalten wir eine bildungs- und chancengerechte Pädagogik?
  • Welchen Beitrag kann kultur- und religionssensible Bildung in diesem Zusammenhang leisten?

Die Fachtagung nimmt diese Fragestellungen unter den Perspektiven Gesellschaft, Sensibilität und Praxis in den Blick. Impulsvorträge geben Einblicke in den aktuellen wissenschaftlichen Diskurs. Workshops bieten Denk- und Erfahrungsräume zum Austausch von Fachwissen, Methoden und Erfahrungen. So trägt die Tagung zu Dialog und Vernetzung zwischen Wissenschaft und pädagogischer Praxis bei und ist somit Lernort für alle Teilnehmer*innen.

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Podcast „Strukturen des Bildungssystems – Kolonialismus wirkt nach wie vor in unsere Gesellschaft hinein“

Koloniale Strukturen finden sich auch 100 Jahre nach dem Ende des deutschen Kolonialismus in unseren Bildungssystemen. Dies zeige unter anderem die Zusammensetzung des akademischen Lehrkörpers, sagte der Soziologe Sebastian Garbe im Deutschlandfunk. Stellenbesetzungen und Lerninhalte müssten neu ausgerichtet werden.

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09.-10.07.2020: Diversity Vernetzungstagung 2020 „Soziale Nachhaltigkeit“ an der Universität Bern (Schweiz)

Unter dem Rahmenthema Soziale Nachhaltigkeit geht die diesjährige Konferenz des wissenschaftlichen Vernetzungstreffens der Diversity-Forschenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz der Frage nach, ob und wie sich die im Jahr 2015 von den UNO-Mitgliedstaaten verabschiedeten Ziele für der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung mit Diversity & Inclusion in Verbindung bringen lassen.

Nachhaltige Entwicklung wird hier verstanden als eine Entwicklung, die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können. Dabei stellt sich die Frage, welche Überschneidungen, Spannungsverhältnisse oder sogar Widersprüche zwischen den sozialen Nachhaltigkeitszielen (SDG) und Diversity & Inclusion existieren. 

Besteht die Chance, die eher abstrakt-normativen Konzepte von Diversity & Inclusion und sozialer Nachhaltigkeit über verbindliche SDG in Handlungsaufforderungen und sanktionierbare Zielvorgaben zu übertragen? Welche Risiken bestehen einerseits in der Ablehnung der Überschneidung von Diversity & Inclusion und sozialer Nachhaltigkeit, andererseits aber auch in der Verbindung der beiden Konzepte?

In der Berner Diversity & Inclusion Woche kooperieren die Fachtagung der deutschsprachigen Diversity-Forschenden mit der vom 6.-8. Juli 2020 an der Universität Bern stattfindenden Equality, Diversity and Inclusion International Conference EDI und lokale Diversity & Inclusion Verantwortliche aus der Praxis.

Kontakt:

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Sommerschule 2020 an der Universität Leipzig

Identitätsdiskurse in multikulturellen
Räumen: Republik Moldau und Bukowina

Zielsetzung und Problemstellung
Die Identitätsproblematik ist in der Ukraine und in der Republik Moldau ein hochbrisantes Thema. In den multiethnischen und mehrsprachigen
Regionen beider Länder gibt es Formen sprachlicher Identifikation von
besonderer Komplexität, die durch mehrfache Verschiebungen der Staatsgrenzen, mehrfachen Wechsel der Staats- bzw. Herrschaftssprachen
und demographische Veränderungen entstanden sind. So hat z. B. die schon im 19. Jahrhundert multiethnische Bevölkerung der Nordbukowina (heute Region Tscherniwzi) im 20. Jahrhundert nacheinander vier Staatssprachen erlebt: Deutsch bis 1918, Rumänisch bis 1944, Russisch bis
1990, seitdem Ukrainisch. Damit verbunden hat sich der soziokulturelle Status einer jeden der hier gesprochenen Sprachen jeweils anders
entwickelt. Es gibt zahlreiche Zeugnisse (Erinnerungshefte, Romane, Ausstellungen und Filme) darüber, wie die sprachpolitischen
Verwerfungen individuell erlebt worden sind, wie die Mechanismen sprachlicher Hegemonie und von Herrschaft über Sprache funktionier- (t)en und auf die Betroffenen wirken.
Die Sommerschule hat das Ziel, deutschen Studierenden ein umfassendes und differenziertes Bild der Republik Moldau zu vermitteln. Nach einführenden Überblicken zur Geschichte der Republik Moldau und zur Relevanz der Sprache(n) für die Identität, zu den politischen Rahmenbedingungen und den Identitätsdiskursen, zudem zur ethnischen
Zusammensetzung der Bevölkerung, werden in Expertengesprächen, Arbeitsgruppensitzungen und bei Besuchen einschlägiger Institutionen
vor allem die Herausforderungen bei der Konsolidierung der Gesellschaft erörtert, die sich aus den jüngsten politischen und sozialen Entwicklungen ergeben.

Fragestellungen
Im Rahmen der Sommerschule, die wir in Zusammenarbeit mit der Fakultät für Geschichte und Philosophie der Moldauischen Staatlichen
Universität (USM) organisieren, sollen vor allem die folgenden Fragen diskutiert werden:
ƒƒWelche Auswirkungen hatten die russische, rumänische und sowjetische Herrschaft, Krieg, Umsiedlung und Vertreibung auf die Identitätsdiskurse in den multiethnischen Regionen?
ƒƒWelche sozialen Probleme sind aktuell besonders virulent und beeinflussen die Identitätsdiskurse?
Welche Lösungsansätze gibt es?
ƒƒ Inwieweit sind ethnische Minderheiten im öffentlichen Diskurs präsent? Inwiefern werden sie in der politischen Debatte thematisiert?
ƒƒWelches (positive wie auch negative) Potential birgt die multiethnische Zusammensetzung der Bevölkerung in der Republik Moldau? Hat die ethnische Zugehörigkeit (noch) Einfluss auf die jeweilige politische
Präferenz?
ƒƒ Inwieweit spielt die Frage nach der geopolitischen Ausrichtung der Republik Moldau eine Rolle bei der Identitätsbildung?

Das Programm der Sommerschule besteht aus einem Sprachkurs Rumänisch (Anfänger und Fortgeschrittene) im Gesamtumfang von
40 Unterrichtseinheiten; außerdem aus einem breiten Angebot an Institutionsbesuchen, Vorträgen und Gesprächsterminen unter Beteiligung
von verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren, Nichtregierungs-organisationen sowie Historikern, Politologen, Soziologen und Sprach- und Kulturwissenschaftlern. Ergänzt wird dies durch Gesprächsrunden und Aufgaben (Projektarbeit) zur eigenständigen Bearbeitung.
Für die Teilnahme an der Sommerschule
werden durch die USM 5 ECTS vergeben.

Kursgebühren und sonstige Kosten
Die Gesamtkosten für Sprachkurs, Vortrags-, Besuchs- und Exkursions-programm, Unterkunft, Verpflegung (HP sowie Begrüßungs- und
Abschlussessen) belaufen sich auf 1200 €. Die Aufwendungen für Abendessen sowie An- und Abreise nach / von Chișinău sind von den Teilnehmern selbst zu tragen. Für Studierende besteht die Möglichkeit einer
Förderung durch den DAAD, bei dem der für diese Sommerschule vorgesehene Betrag erfragt werden kann. Darüber hinaus freuen wir
uns auch über Bewerbungen von Studierenden, Berufseinsteigern und anderen Interessenten, die ihre Teilnahme privat finanzieren wollen.

Bewerbungsunterlagen
sollten beim Moldova-Institut Leipzig e.V. vorzugsweise in elektronischer Form eingereicht werden und müssen folgende Komponenten umfassen:
ƒƒ lückenloser tabellarischer Lebenslauf
ƒƒ gescannte Immatrikulationsbescheinigung
ƒƒMotivationsschreiben (1 Seite)
ƒƒ Empfehlungsschreiben eines Hochschullehrers
ƒƒ Selbsteinschätzung (formlos) der Rumänischkenntnisse
(keine Kenntnisse / erste Kenntnisse / fortgeschrittene Kenntnisse)

Förderung
An deutschen Hochschulen immatrikulierte Studierende können sich im Rahmen des Go-East-Sommerschulprogramms beim Deutschen
Akademischen Austauschdienst (DAAD) um ein Stipendium bewerben. Das Stipendium setzt sich zusammen aus Stipendienrate (zur Deckung der Aufenthaltskosten), Reisekostenzuschuss und Kursgebühren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://goeast.daad.de/de/25457/index.html.
Das zweigleisige Bewerbungsverfahren sieht vor, dass Interessenten sich parallel bei der Sommerschule um eine Zulassung und beim DAAD um ein Stipendium bewerben.

WIR FREUEN UNS AUF IHRE BEWERBUNG!

Stelle als wiss. Mitarbeiter/in (m/w/d) für Verflechtung und Globalisierung am Leibniz Institut für Geschichte und Kultur des östlichen Europas in Leipzig – Bewerbungsfrist 1. März

Für die Forschungen in Abteilung 3 „Verflechtung und Globalisierung“ des Leibniz Instituts für Geschichte und Kultur des östlichen Europas in Leipzig ist zur baldmöglichsten Besetzung eine Stelle als wiss. Mtarbeiter/in e (m/w/d) in der Entgeltgruppe 13 TV-L (100 %) ausgeschrieben. Die Möglichkeit zur Entfristung ist gegeben.

Die Forschungen der Abteilung „Verflechtung und Globalisierung“ zielen auf die Erklärung von Verflechtungs-, Verräumlichungs- und Kommunikationsprozessen in Wirtschaft, Kultur, Politik, Recht und Wissenschaft des östlichen Europa vom Frühmittelalter bis in die Gegenwart. Die zu besetzende Stelle ist mit organisatorischen und administrativen Aufgaben verbunden (u.a. Unterstützung der Abteilungsleitung bei der Steuerung der Forschungsplanung und –organisation sowie bei der Erstellung von Berichten über Forschungsergebnisse). Ihre Aufgaben: – eigene Forschungen auf dem Forschungsfeld „Das östliche Europa in den weltweiten Verflechtungen von Politik, Kultur, Recht und Wissenschaft seit der Mitte des 19. Jahrhunderts“ und Erarbeitung entsprechender Publikationen – Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern – konzeptionelle Planung und Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen – selbständige Einwerbung von Drittmitteln für Forschungsprojekte zur Ergänzung des Forschungsspektrums und der personellen Ausstattung der Abteilung – Ansprechpartner/in für das Forschungsfeld gegenüber der interessierten Öffentlichkeit (national und international)

Ihr Profil:

– überdurchschnittlicher Hochschulabschluss und Promotion in einem der in der Abteilung vertretenen kultur- oder geisteswissenschaftlichen Fächer – mehrjährige wissenschaftliche Tätigkeit – hohe fächerübergreifende Kooperationsbereitschaft – nachgewiesene Erfahrungen in der Drittmitteleinwerbung, in der Organisation wissenschaftlicher Veranstaltungen und in der Durchführung von Projekten (national, international)

– einschlägige sehr gute Sprachkenntnisse (mindestens des Englischen und einer der Sprachen des Untersuchungsgebiets).

Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Motivationsschreiben) sowie einer etwa fünfseitigen Ideenskizze zur möglichen Gestaltung Ihrer Tätigkeit bis zum 1. März 2020 zu senden an den Direktor des GWZO, Herrn Prof. Dr. Christian Lübke, GWZO, Reichsstr. 4-6, 04109 Leipzig, oder per Email an: bewerbung@leibniz-gwzo.de. Eine Bewerbung per E-Mail ist datenschutzrechtlich bedenklich. Der/die Versender/in trägt dafür die volle Verantwortung.

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