An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (FHöV NRW) am Standort Hagen ist ab dem 1. September 2020 in Vollzeit und unbefristet eine W2 Professur für Psychologie und Interkulturelle Kompetenz zu besetzen.
Aufgaben:
* Lehre in den jeweiligen Studiengängen in einem Umfang von 703 Lehrverpflichtungsstunden pro Studienjahr
* Die Bereitschaft zur Wahrnehmung von Forschungs- und Entwicklungsaufgaben im Rahmen des gesetzlichen Auftrages gem. § 3 FHGöD
* Aktualisierung des Fachwissens, Erhalt des Praxisbezugs
* Beteiligung an der Ausgestaltung von Prüfungsinhalten und -formen
* Prüfungstätigkeiten (Klausuren, Fachgspräche, etc.)
* aktive Beteiligung in der Selbstverwaltung, Qualitätssicherung sowie der Hochschulentwicklung der FHöV NRW
Eine regelmäßige Beteiligung am Evaluationsverfahren wird vorausgesetzt. Die Bereitschaft zur Übernahme von Lehrveranstaltungen an weiteren Studienorten ist erforderlich
Fachliches Anforderungsprofil
Voraussetzungen gem. § 18 FHGöD i.V.m. § 46 Abs. 1 Nr. 1-3 und 5 des Hochschulgesetzes NRW:
* ein den vorgesehenen Aufgaben entsprechendes abgeschlossenes Hochschulstudium
* hier Psychologie (Univ.-diplom-, Magister- oder masterabschluss)
* besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
* pädagogische Eignung
* fünfjährige Praxistätigkeit (davon mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs)
Bezogen auf das Fach Interkulturelle Kompetenz sind Forschungs- bzw. relevante Praxiserfahrungen mit den Themen Migration, Integration, Diversität/ Diversitymanagement oder interkulturelle Kommunikation/Sensibilisierung erforderlich.
Sollte aus persönlichen Gründen kein Beamtenverhältnis gewünscht oder durch Überschreitung der gesetzlichen Altersgrenze nicht mehr möglich sein, ist auch der Abschluss eines privatrechtlichen Dienstvertrages möglich.
Basiskompetenzen:
* Pädagogisch-didaktische Kompetenz
* Kommunikationskompetenz
* Engagement
* Stressstabilität
* Organisationsvermögen
* Forschungskompetenz
* Fachkompetenz
Stellenbesetzungen werden auf Wunsch grundsätzlich auch in Teilzeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen oder diesen Gleichstellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind ebenfalls erwünscht.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte unter Angabe der entsprechenden Kennziffer bis zum 1. Dezember 2019 auf dem Postweg an die
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
Dezernat 21.1 – Personal
Haidekamp 73
45886 Gelsenkirchen
Bitte senden Sie uns als Bewerbungsunterlagen ausschließlich Fotokopien und verzichten Sie auf aufwändige Bewerbungsmappen, da diese nicht zurückgeschickt werden können.
Zusätzlich ist es erforderlich, Ihren Bewerbungsunterlagen das auf dieser Seite zur Verfügung stehende „Formblatt Professur“ und die unterschriebene datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung zur Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten (Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten gem. DSGVO) beizufügen, da Ihre Bewerbung ansonsten nicht berücksichtigt werden darf.
Sollten Sie Fragen zu der ausgeschriebenen Stelle haben, wenden Sie sich bitte an
den Leiter der Abteilung Duisburg (Studienort Mülheim),
Herrn Holzberg, Tel.: 0203/9350-3312
E-Mail: ralf.holzberg@fhoev.nrw.de
den Leiter der Abteilung Gelsenkirchen (Studienort Hagen),
Herrn Norbert Wolf, Tel.: 0209/15528-2100
E-Mail: norbert.wolf@fhoev.nrw.de
oder für Fragen zum Bewerbungsverfahren und beamtenrechtliche- oder tarifrechtliche Fragen
an das Dezernat 21.1- Personal,
Frau Marie Wiegand, Tel.: 0209/1659-2105,
E-Mail: marie.wiegand@fhoev.nrw.de
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