Doktorandin im Bereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (IWK) und Lehrbeauftragte für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik/Auslandsschulwesen und Planungs- /Organisationskompetenz im MA Studiengang "Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache" und Lehramtsergänzungsfach am Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien an der Universität Jena sowie Lehrbeauftragte im Modul "Cultural Studies / Introduction to Cultural Theory" an der Karlshochschule International University in Karlsruhe

Download: Thesenpapier „Zunkunfts-AG ‚Digital Changemaker‘ – The Digital Turn aus Studierendenperspektive“ des Hochschulforums Digitalisierung

Die Zukunfts-AG Digitale Changemaker des Hochschulforums Digitalisierung veröffentlicht ein Thesenpapier zur Digitalisierung an Hochschulen und stellen darin ihre studentische Perspektive auf den Digitalen Wandel dar.

Oft wird über Studierende gesprochen statt mit ihnen zu sprechen. Die Mitglieder der studentischen Zukunfts-AG #DigitalChangemaker wollen das ändern. Aus diesem Grund haben sie nun ein Thesenpapier formuliert, das sich der Digitalisierung der Hochschulen aus studentischer Perspektive annimmt. Die 17 Thesen orientieren sich vor allem an drei Fragestellungen:

Wozu braucht es eigentlich die Digitalisierung an Hochschulen? Die Studierenden legen ihren Schwerpunkt unter anderem auf die Verbesserung der Lehre und auf kollaborative Lösungen gegenwärtiger gesellschaftlicher Probleme. Im zweiten Schritt stellen sich die Changemaker die Frage, wie Digitalisierung umgesetzt werden soll. Für sie ist ganz klar: als zentrale Nutzergruppe sollten sie viel stärker in zentrale Entscheidungen eingebunden werden. In der dritten Fragestellung setzen sie sich mit der Frage auseinander, welche konkreten Tools in der Digitalisierung der Hochschule eingesetzt werden sollen. Ihr Schwerpunkt liegt auf Datensicherheit und Open-Source-Lösungen.

Das Thesenpapier der 12 Changemaker können Sie hier nachlesen. Im Blog des Wissenschaftsjournalisten Jan-Martin Wiarda finden Sie einen kommentierenden Artikel der Digitalen Changemaker.

Zum Download

20.-21.01.2020: HRK Tagung „EU-Strategietag für deutsche Hochschulleitungen mit dem Thema „Forschungs- und Bildungsexzellenz oder Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse – ein Widerspruch?“ in Brüssel

Am 20.-21. Januar 2020 wird die Hochschulrektorenkonferenz ihren 16. EU-Strategietag für deutsche Hochschulleitungen unter dem Titel „Forschungs- und Bildungsexzellenz oder Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse – ein Widerspruch?“ in der Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union in Brüssel durchführen. Ein HRK-Rundschreiben mit näheren Informationen wird in Kürze an alle Hochschulleitungen verschickt.

Der EU-Strategietag der HRK richtet sich an die Leitungen von Universitäten und Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften.

Es besteht die Möglichkeit, dass zusätzlich zur Hochschulleitung auch ein/e Mitarbeiter/in für EU-Forschungsfragen oder ein/e Mitarbeiter/in aus der Haushaltsabteilung (d. h. max. zwei Personen pro Hochschule) an der Tagung teilnimmt, wenn die Hochschulleitung dies wünscht.

Kontakt:
Hochschulrektorenkonferenz
Dr. Gerhard Duda
Tel.: 0228-887-126
Mail: duda@hrk.de

Maria Holgersson
Tel.: 0228-887-118
Mail: holgersso@hrk.de

Zur Tagungsankündigung

Download: Summary der 18. Shell Jugendstudie 2019 „Eine Generation meldet sich zu Wort“

Die 18. Shell Jugendstudie „Eine Generation meldet sich zu Wort“ untersucht, wie die Generation der 12- bis 25-Jährigen heute in Deutschland aufwächst: Welche Rolle spielen Familie und Freunde, Schule und Beruf, Digitalisierung und Freizeit. Und ebenfalls: Wie stehen junge Menschen zu Politik, Gesellschaft und Religion?

Zur Webseite mit weiteren Informationen

Zum Download der Kurzfassung der Studie

Ausschreibung: Dissertationspreis der Arbeitsgruppe Internationale Geschichte des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) – Vorschlagsfrist 24. Januar 2020

Die Arbeitsgruppe Internationale Geschichte (AG IG) im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) schreibt zum fünften Mal einen Dissertationspreis Internationale Geschichte aus. Damit sollen hervorragende Leistungen in Erforschung und Darstellung von Themen im Feld der Internationalen Geschichte anerkannt und gefördert werden. Der Preis von 1000 Euro wird jährlich für eine Dissertation in deutscher oder englischer Sprache zu einem Aspekt der Internationalen Geschichte verliehen. Bewerbungsberechtigt sind Autorinnen und Autoren, die ihre Dissertation während eines Zeitraums von nicht länger als zwei Jahren vor Ende der Vorschlagsfrist (d.h. 24. Januar 2018) eingereicht und ihre mündliche Doktorprüfung an einer deutschen Universität abgelegt haben.

Das Preisgeld von 1000,- Euro stellt der Wissenschaftsverlag De GruyterOldenbourg zur Verfügung. Für die Preisträgerinnen und Preisträger besteht die Möglichkeit, ihre Dissertation im Verlag zu veröffentlichen.

Vorschlagsberechtigt sind die Autorinnen und Autoren selbst, die Betreuenden, Verlage, oder ein Mitglied der AG Internationale Geschichte. Der eingereichten Schrift ist ein Schreiben beizulegen, das die Bewerbung begründet. Das Preiskomitee wird die eingereichten Arbeiten anhand der folgenden Kriterien beurteilen:
* Beitrag zur Erforschung der internationalen Geschichte
* Interpretative und analytische Qualitäten
* Umgang mit Quellen und relevanter Literatur
* Gliederung, Gedankenführung und darstellerische Leistung

Eine elektronische Fassung einer jeden Dissertation muss zusammen mit dem Begründungsschreiben eingereicht werden. Der Preis wird jährlich verliehen und abwechselnd auf den alle zwei Jahre stattfindenden Jahrestagungen der AG IG (in ungeraden Jahren) und den Historikertagen des VHD (in geraden Jahren) überreicht. Wenn keine der eingereichten Arbeiten die vorgegebenen Kriterien erfüllt, wird der Preis nicht vergeben.

Um eine Dissertation für den Preis der AG Internationale Geschichte 2020 vorzuschlagen, senden Sie bitte eine elektronische Fassung des Manuskripts (PDF) und ein Begleitschreiben an:

Prof. Dr. Guido Thiemeyer
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Lehrstuhl für Neuere Geschichte
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
guido.thiemeyer@hhu.de

Ende der Vorschlagsfrist: 24. Januar 2020

Zur Ausschreibung

Ausschreibung: Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Regionalstudien (area studies) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – Antragsfrist 30. März 2020

Politischer, ökonomischer, kultureller und religiöser Wandel sowie globale Verflechtungen vieler Lebensbereiche verändern die Gestalt unserer Gesellschaft und des Zusammenlebens. Damit steigt der Bedarf an Wissen über andere Weltregionen. Antworten auf die großen, grenzüberschreitenden Fragen können in der Regel besser durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat über etwa zehn Jahren hinweg die Regionalstudien in Deutschland gefördert und ihre Verankerung im Wissenschaftssystem unterstützt. Darauf aufbauend wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit seinem Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften (2019 bis 2025) „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ die Etablierung regionalwissenschaftlicher Forschungsschwerpunkte an deutschen Hochschulen und zugleich deren Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung weiter unterstützen und ausbauen. Zugleich sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, dass die gewonnene Expertise ihren Weg besser zu Entscheidungsträgern in Gesellschaft und Politik findet (Transfer). Darüber hinaus werden neue Instrumente angeboten, die eine noch intensivere und längerfristige Zusammenarbeit sowie den Austausch mit Forschungspartnern in anderen Teilen der Welt ermöglichen.

Der Zweck der Zuwendung besteht darin, exzellente Forschung mit hoher fachlich-methodischer Kompetenz durchzuführen und weiterzuentwickeln. Zugleich soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Regionalwissenschaften mit weiteren Disziplinen ermöglicht und gestärkt werden (darunter auch die Kleinen Fächer).

Der Schwerpunkt der Förderung soll auf gegenwartsbezogenen Forschungsthemen liegen, die Integration historischer oder philologischer Forschung – etwa zum kulturellen Erbe oder zu historischen Prägungen gegenwärtiger Konstellationen – ist möglich. Unter „Regionalstudien“ wird hier die Forschung zu außereuropäischen, europäischen und transregionalen Untersuchungsgegenständen verstanden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wissensproduktion über Regionen, deren politische, ökonomische, gesellschaftliche oder kulturelle Bedeutung für Deutschland überzeugend dargelegt wird.

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF folgende Ziele:
* Die Regionalstudien sollen strukturell gestärkt werden, besonders an den Universitäten.
* Die Internationalisierung der Hochschulen und des deutschen Wissenschaftssystems soll ausgebaut werden.
* Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den akademischen Raum hinaus soll intensiviert und in neuen Formen erprobt werden.
* Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll durch internationale Forschungserfahrungen und Kooperationen unterstützt werden.
* Die akademische und darüber hinaus die öffentliche Sichtbarkeit der Forschung in den Regionalstudien in Deutschland im In- und Ausland soll erhöht werden.

1.2 Rechtsgrundlagen:
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben zu fördern:
Einzelvorhaben müssen an einer Hochschule angesiedelt sein.
An Verbundvorhaben können sich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligen, darunter auch die Max-Weber-Stiftung mit ihren Auslandsinstituten. Bei Verbundvorhaben muss die Koordination bei einer Hochschule liegen. Es sind inklusive Koordination maximal vier Verbundpartner zugelassen.
Eine Hochschule darf nicht mehr als eine Skizze für ein Einzelvorhaben einreichen und sich darüber hinaus an maximal einem Verbundvorhaben beteiligen. Die übrigen Antragsteller dürfen sich an maximal zwei Verbundvorhaben beteiligen.

Die Projekte sollen sich durch regionalwissenschaftliche sowie durch geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Expertisen auszeichnen. Die Einbindung der Technik-, Natur- und Lebenswissenschaften ist möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Partnereinrichtungen ist erwünscht. Neue Instrumente, etwa in internationalen Forschungsgruppen oder in Formaten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, beispielsweise Forschungstandems, sind möglich und wünschenswert. Es können Mittel für Mobilität und Austausch (z. B. Tagungen im Ausland mit deutscher Beteiligung) und Fellowships beantragt werden. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind von den ausländischen Partnern zu erbringen.

In den Konzepten sollen Transferformate skizziert werden.

3. Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie andere, nicht-gewerbliche Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Ausländische Partner erhalten keine eigene Zuwendung, können aber auf vielfältige Weise in die Projekte eingebunden werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

Zur Auschreibung

GIGA Fokus Asien (7/2019) „China als neuer Rivale der Europäischen Union“

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und China waren mit einer gemeinsamen strategischen Agenda aus dem Jahr 2013 durchaus optimistisch ausgerichtet. Seit die EU im März 2019 dazu übergegangen ist, China auf einigen Feldern als „systemischen Rivalen“ zu beschreiben, hat sich dies verändert. Während es der EU sonst eher schwer fällt, sich auf eine gemeinsame Haltung gegenüber China zu verständigen, haben sich die EU-Mitgliedsländer unter dem Druck der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die harte Linie der Regierung unter Donald Trump gegenüber der Volksrepublik China mitzutragen, diesmal in Rekordgeschwindigkeit geeinigt. Das neue Führungsteam der EU sieht sich zwischen China und den USA vor einer schwierigen Gratwanderung.

Weitere Informationen

CfP: Panelbeiträge „Bilder als Agenten kultureller Transformationsprozesse“ an der TU Chemnitz – Deadline für Abstracts 1. Dezember

An der TU Chemnitz findet vom 22.-26. September 2020 der Kongress „Transformationen – Zeichen und ihre Objekte im Wandel“ der Deutschen Gesellschaft für Semiotik statt. Für das Panel „Bilder als Agenten kultureller Transformationsprozesse“ werden Beiträge gesucht.

Die Annäherung an Bilder als kulturelle Dokumente und Zeugnisse der kollektiven Geschichte sowie als Instrumente der gesellschaftlichen Gestaltung bildete ein zentrales Motiv kulturwissenschaftlicher Theorien der ersten Stunde. So erkannte Aby Warburg, der Gründer der Kulturwissenschaftlichen Bibliothek in Hamburg, bereits sehr früh das enorme kulturgeschichtliche Wirkungs- und kulturwissenschaftliche Erkenntnispotential der Bilder.

Insbesondere mit seiner Auffassung von Bildern nicht nur als zeichenhaften Repräsentationen von Kulturen, sondern auch als Trägern und Speichern affektiver Ausdrücke ist er wie auch die Mitwirkenden um die Warburger Bibliothek Wegbereiter für kulturgeschichtliche und kulturwissenschaftliche Bildtheorien, die Bilder als kulturelle Zeugnisse verstehen und auf ihre Befähigung hin befragen, Gesellschaften und Kulturen entlang von „Wanderstraßen“ durch Räume und Zeiten zu transformieren. Diese Perspektive wiederum hatte unmittelbare Wirkungen auf einen Paradigmenwechsel innerhalb des geisteswissenschaftlichen Diskurses in Richtung einer allumfassend interdisziplinären Kulturwissenschaft.

Das gemeinsame und interdisziplinäre Panel der Sektionen Bild und Kulturwissenschaft in der Deutschen Gesellschaft für Semiotik knüpft an diese Tradition an und setzt sich zum Ziel, die komplexen und dynamischen Zusammenhänge zwischen Bildern und Kulturen weiter auszudifferenzieren.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragestellungen eine Rolle spielen:
* Wie sind Bilder an der Transformation von Kulturen beteiligt?
* Wie lässt sich die Wirkmacht der Bilder erklären, mit der sie Einfluss auf kulturelle Prozesse nehmen können? Woraus konstituiert sich diese Wirkmacht in solchen Transformationsprozessen?
* Wie ist es möglich, dass – wie es bereits Warburg annimmt – Bilder affizierend wirken, vor allem mit Blick auf kulturelle Transformationsprozesse?
* In welcher Weise repräsentieren Bilder kulturelle Transformationen?
* Welche Rolle spielen Bilder in kulturellen und gesellschaftlichen Umbrüchen und Verschiebungen, bedingt etwa durch Globalisierung, Migration, Klimawandel oder sogenannte postdemokratische oder postfaktische Verhältnisse?
* Welche Bedeutung kommt Bildern in Erinnerungskulturen und bei der Transformation von Wissensbeständen zu?
* Inwiefern muss die kulturelle Leistungsfähigkeit der Bilder im Zusammenhang multimodaler Konfigurationen verstanden werden?

Eine Beschränkung auf bestimmte Disziplinen oder Epochen ist nicht vorgesehen. Insofern sind sowohl Beiträge mit explizit zeichentheoretischen Ansätzen, aber auch aus historischen, philosophischen, psychologischen oder neurobiologischen und anderen Forschungsfeldern willkommen.

Bitte senden Sie Ihr Abstract in deutscher oder englischer Sprache
weitgehend unformatiert und in einem bearbeitbaren Format (idealerweise Word) an: Martina Sauer <ms150@web.de>. Einsendefrist ist der 1. Dezember 2019. Ihr Abstract soll beinhalten: Titel des Vortrags, Name der Referentin oder des Referenten, Beschreibung des geplanten Vortrags (max. 300 Wörter), Institution, E-Mail-Adresse, Kurzlebenslauf (als Fließtext) und bis zu fünf einschlägige Publikationen der Referentin oder des Referenten.

Die Vorträge sollen eine Länge von 20 Minuten nicht überschreiten. Eine Veröffentlichung ausgewählter Vorträge ist geplant.

Für Fragen stehen Ihnen seitens der Sektion Bild Jacobus Bracker (jacobus.bracker@unihamburg.de), Klaus Sachs-Hombach (klaus.sachs-hombach@uni-tuebingen) und Martina Sauer (ms150@web.de) und seitens der Sektion Kultur Elize Bisanz (elize.bisanz@ttu.edu) und Stephanie Schneider (stephanie.schneider@stud.leuphana.de) zur Verfügung.

Konzeption und Ausrichtung der Konferenz: Ellen Fricke (ellen.fricke@phil.tu-chemnitz.de), Professur Germanistische Sprachwissenschaft, Semiotik und Multimodale Kommunikation, Technische Universität Chemnitz.

Organisation der Konferenz: Matthias Meiler (matthias.meiler@phil.tu-chemnitz.de) und Martin Siefkes (martin.siefkes@phil.tu-chemnitz.de) sowie Jana Bressem und Daniel Schöller.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.semiotik.eu/transformationen-2020. Bitte
lesen Sie ggf. auch die Calls der anderen Sektionen der DGS.

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W2 Professur für Interkulturelle Kommunikation an der Universität München – Bewerbungsfrist 8. November

Die Professur vertritt das Fach Interkulturelle Kommunikation in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite. Interkulturelle Kommunikation wird an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) als ein ethnologisch-kulturwissenschaftlich fundiertes Fach verstanden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) werden einschlägige ethnologische oder kulturwissenschaftliche Qualifikationen und Erfahrungen in Forschung und Lehre, insbesondere im Bereich Interkulturelle Kommunikation, erwartet.

Anforderungen:
Die LMU wendet sich mit dieser Ausschreibung insbesondere an hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen (m/w/d), die im Anschluss an ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine überdurchschnittliche Promotion oder eine vergleichbare besondere Befähigung durch ihre Leistungen in Forschung und Lehre ein außerordentliches Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft nachgewiesen haben. Voraussetzungen sind internationale Forschungs- und Publikationsleistungen im Bereich der Interkulturellen Kommunikation sowie internationale Vernetzung.

Die Berufung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Bei positiver Evaluation der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung kann das Beamtenverhältnis auf Zeit frühestens nach drei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden.

Im Rahmen des LMU Academic Career Program besteht in besonderen Ausnahmefällen und bei herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre die Möglichkeit einer späteren Anhebung der Professur von W2 nach W3.

Bewerbungsadresse:
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (aussagekräftiges Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis) sind in elektronischer Form in einer pdf-Datei bis zum 8. November 2019 beim Dekanat der Fakultät für Kulturwissenschaften einzureichen: dekanat12@lmu.de

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