Bitte um Teilnahme: Umfrage „Netzwerkübergreifende Zusammenarbeit im Kontext der digitalen Hochschulbildung“ des Hochschulforums Digitalisierung in Kooperation mit der TU Hamburg und e-teaching.org

Das Hochschulforum Digitalisierung führt in Kooperation mit dem Institut für Technische Bildung und Hochschuldidaktik an der TU Hamburg und e-teaching.org eine Umfrage zu dem Thema „Netzwerkübergreifende Zusammenarbeit im Kontext der digitalen Hochschulbildung“ durch.

Zu oft bleibt der Diskurs zu Digitalisierung von Studium und Lehre auf der Ebene der Bundesländer stehen. Trotz bundesweiter Netzwerke wie e-teaching.org oder dem Hochschulforum Digitalisierung gibt es durchaus noch Potenzial für die länderübergreifende sowie die netzwerkübergreifende Zusammenarbeit. Mit der Umfrage des Forschungsprojektes Bridging sollen Handlungsfelder, Gestaltungsoptionen und Bedarfe netzwerkübergreifender Zusammenarbeit identifiziert werden.

Die Umfrage nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch.

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Ausschreibung: Förderprogramm von Projekten zum Thema „Zusammenhalt in Europa“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – Deadline für die Projektskizzen 30. September

Deutschland und Europa stehen im 21. Jahrhundert vor der Aufgabe, große Veränderungen zu bewältigen, die durch Treiber wie Globalisierung, Digitalisierung, demographischer Wandel und weltweite Migration beeinflusst werden. Wie unsere Gesellschaften diesen Wandel gestalten, wird darüber entscheiden, ob wir auch künftig in friedlichen, freien, prosperierenden und stabilen Verhältnissen leben können. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) adressiert mit seinem neuen Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften unter dem Titel „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ (https://www.bmbf.de/de/geistes-und-sozialwissenschaften-152.html) verschiedene Handlungsschwerpunkte, die die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit in den Blick nehmen. Im Bereich „Stärkung der Forschung zu Zusammenhalt“ steht dabei die Fragestellung im Zentrum, wie es Gesellschaften gelingt, angesichts dynamischer Veränderungen Freiheit, Solidarität, Wohlstand und Sicherheit zu bewahren und zu stärken. Sukzessive sollen Förderbekanntmachungen zu den damit verbundenen Herausforderungen veröffentlicht werden. Bereits erschienen ist eine Bekanntmachung zum Aufbau eines „Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt“.

Der Zusammenhalt Europas ist eine zwingende Voraussetzung für den Wohlstand, die Sicherheit und die Zukunftsfähigkeit unseres Kontinents. Die Sozial- und Geisteswissenschaften können hierzu einen Beitrag leisten, indem sie ein Verständnis für die vielfältigen Voraussetzungen und komplexen Funktionsweisen von Zusammenhalt schaffen und zugleich Lösungsansätze für seine Stärkung entwickeln. Vor diesem Hintergrund wird mit der vorliegenden Bekanntmachung zur Unterbreitung von Projektvorschlägen aufgefordert, die den Zusammenhalt in der Europäischen Union (EU) – verstanden als belastbares und verlässliches Interaktionsverhältnis zwischen ihren Mitgliedsstaaten sowie ihren Bürgerinnen und Bürgern – aus interdisziplinärer Perspektive untersuchen.

Der Zusammenhalt und das Zusammenwirken in der EU wurden seit Beginn des europäischen Vereinigungsprozesses immer wieder herausgefordert. Einschneidend war das Scheitern einer Europäischen Verfassung im Jahr 2004. Es verdeutlichte, dass die Bevölkerungen der Mitgliedsländer keineswegs uneingeschränkt von den Vorteilen der euro­päischen Integration und den dafür aufgebauten Strukturen überzeugt sind. Die Finanz- und Wirtschaftskrise wie auch die Flucht- und Migrationsdynamiken haben Zweifel an der Bereitschaft geschürt, besondere Risiken oder Belastungen gemeinschaftlich zu tragen. Europaweit erhalten populistische Parteien und Bewegungen Zulauf, die sich mit anti-europäischen Positionen profilieren. Schließlich offenbart der anstehende Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union die prinzipielle Umkehrbarkeit des europäischen Integrationsprozesses. Geopolitisch sieht sich die EU zugleich vielfältigen Veränderungen und neuen Anfechtungen gegenüber, die ihr Zusammenwirken in den Bereichen Sicherheits- und Bündnis- sowie Wirtschafts-, Handels- und Industriepolitik herausfordern. Diese verschiedenen Entwicklungen haben grundlegende Fragen nach Zusammenhalt und Solidarität, nach Demokratie und politischer Legitimation sowie nach den systemischen, sozialen und kulturellen Integrationsprozessen innerhalb der Europäischen Union aufgeworfen.

Je nachdem, ob Zusammenhalt im Kontext direkter Transfers zwischen Mitgliedsstaaten, der Vergemeinschaftung von Risiken, sicherheitspolitischer Garantien, einer gemeinsamen Außenpolitik oder von Medien, Sprache und Kultur diskutiert wird, stehen jeweils unterschiedliche Aspekte im Vordergrund. Das BMBF fördert Forschungsvorhaben, welche diese verschiedenen Facetten des Zusammenhalts in der Europäischen Union sowie die jeweiligen Bedingungen, ­Dynamiken und Einflussfaktoren untersuchen.

Übergreifendes Ziel ist es, ein besseres Verständnis vom Zustand des Zusammenhalts in der EU zu entwickeln und zur Stärkung dieses Zusammenhalts beizutragen. Die Forschungsvorhaben sollen Impulse für die entsprechenden gesellschaftlichen Diskurse geben und von praktischer Relevanz sein, das heißt, sie sollen aktuelle Problemstellungen und Handlungsbedarfe aufgreifen sowie gegebenenfalls Lösungsansätze für die Politik entwickeln. Die Einbeziehung von Praxisakteuren ist besonders erwünscht.

Europa verfügt über stark miteinander verwobene kulturelle Traditionen und eine Vielzahl geteilter Werte. Zugleich sorgen insbesondere die Vielfalt der europäischen Sprachen, gegensätzliche historische Erfahrungen sowie unterschiedliche nationale Erinnerungskulturen für ein hohes Maß an kultureller Diversität. Für die Entstehung eines gemeinsamen kulturellen Selbstverständnisses stellt diese Diversität eine Herausforderung dar. Hinsichtlich des politischen Integrationsprozesses der EU impliziert sie zudem teilweise divergierende Zielstellungen. So müssen beispielsweise verschiedene kulturell hinterlegte Herangehensweisen an Institutionensysteme wie Recht, Ökonomie und Zivilgesellschaft miteinander in Einklang gebracht werden. Die Einordnung der Einflüsse unterschiedlicher nationaler wie auch gemeinsamer europäischer kultureller Grundlagen auf den Zusammenhalt in der EU stellt ein wichtiges Desiderat dar.

Dabei werden unter anderem die folgenden Fragen aufgeworfen:
* Wie können gemeinsame Werte und gemeinsame kulturelle Traditionen in der EU zur Entstehung eines Selbstverständnisses als Gemeinschaft beitragen?
* Welche Verständigungsprozesse über unterschiedliche kulturelle Prägungen und Sichtweisen setzt Zusammenhalt voraus?
* Und wie lassen sich diese Prozesse initiieren?

Der Zusammenhalt der EU wird auf mehreren Ebenen durch unterschiedliche Organisationsprinzipien und -prozesse beeinflusst. Vielfach leitend ist das Prinzip der Subsidiarität, also der Regelung von Sachverhalten auf der niedrigst-möglichen Ebene. Auch der Zusammenhalt in Europa gründet nicht zuletzt auf lokalen bzw. regionalen Initiativen und Interaktionen. Zugleich beruht die europäische Integration jedoch auch wesentlich auf Prozessen der Zentralisierung und Standardisierung. Hierzu zählen unter anderem der Aufbau eines gemeinsamen Rechtssystems, die Einführung einer gemeinsamen Währung und die Vereinheitlichung von Verwaltungsprozessen. Die Europäische Union wird aus dieser Perspektive teilweise als ein „top-down“-gesteuertes, unzureichend demokratisiertes Elitenprojekt kritisiert. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Wechselwirkungen zwischen der Akzeptanz europäischer Strukturen, Institutionen und Prozesse auf der einen und der Stärke des Zusammenhalts auf der anderen Seite. Von Interesse sind zudem die folgenden Aspekte: Wie und unter welchen Voraussetzungen entsteht grenzüberschreitende Solidarität? Welcher Zusammenhang besteht zwischen der Verteilung der Vorteile der europäischen Integration zwischen und innerhalb der Mitgliedsstaaten sowie dem Zuspruch zu anti-europäischen Positionen? Welche Reformen der euro­päischen Entscheidungsstrukturen und -prozesse könnten zur Stärkung des Zusammenhalts beitragen?

Die Entwicklung und Ausprägung von Zusammenhalt beruhen zu nicht unwesentlichen Teilen auf dessen individueller und kollektiver Wahrnehmung. So wirkt sich beispielsweise die wahrgenommene Fairness der politischen Prozesse in der EU maßgeblich auf den Zusammenhalt aus. Die entsprechenden Wahrnehmungen können sich grundlegend ­zwischen den Mitgliedstaaten oder zwischen verschiedenen soziodemographischen Gruppen unterscheiden. Dies wirft unter anderem die folgenden Fragen auf: Welche Faktoren prägen die Wahrnehmung des Zusammenhalts in der EU? Wie lässt sich die Entstehung einer europäischen Öffentlichkeit befördern, in der unterschiedliche Wahrnehmungen und Sichtweisen produktiv ausgehandelt werden können? Welche Rolle spielt dabei die Vermittlung europapolitischer ­Themen in den (sozialen) Medien?

Durch ihre Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten ist die EU zu einem wichtigen internationalen Akteur ge­worden. Sie ist u. a. im wirtschaftlichen, diplomatischen und sicherheitspolitischen Bereich weltweit aktiv. Ein gemeinsames Auftreten ermöglicht den Mitgliedsstaaten, ihre jeweils abnehmende geopolitische Bedeutung (zumindest teilweise) zu kompensieren. Die Stärkung des Zusammenhalts über eine Vergemeinschaftung der Außen- und Sicherheitspolitik verlangt ihnen allerdings den Verzicht auf Teile ihrer nationalstaatlichen Souveränität ab. Unterschiedliche ­Entwicklungen im globalen Umfeld wirken direkt auf den Zusammenhalt innerhalb der EU ein. Ungelöste Interessenkonflikte zwischen den Mitgliedsstaaten können dabei die Geschlossenheit gegenüber Dritten schwächen. Beobachten lassen sich auch gezielte Einflussnahmen äußerer Akteure auf den europäischen Zusammenhalt. Diese zielen nicht nur auf den Zusammenhalt zwischen den Mitgliedsstaaten, sondern versuchen teilweise auch verschiedene soziale Milieus grenzübergreifend gegeneinander auszuspielen. In diesem Zusammenhang stellen sich beispielsweise folgende ­Fragen: Wie wirken sich geopolitische (Interessen-)Konflikte mit Drittstaaten auf den Zusammenhalt der EU aus? ­Welche Faktoren beeinflussen die Bereitschaft, außenpolitische und außenwirtschaftliche Partikularinteressen einem europäischen Gesamtinteresse unterzuordnen? Wie kann sich die EU gegen offene oder verdeckte Spaltungsversuche von außen schützen?

Der methodische Zugang zu den Fragestellungen ist offen, interdisziplinäre Ansätze sind erwünscht. Förderfähig sind sowohl qualitative, quantitative und vergleichende – als Referenzrahmen auch internationale – Untersuchungen bzw. eine Mischung verschiedener Ansätze. Eine Fokussierung des Forschungsgegenstandes auf einen spezifischen Politikbereich (z. B. Sicherheit, Soziales oder Bildung und Forschung) ist möglich.

Das Themenfeld „Zusammenhalt in Europa“ ist von herausragendem gesellschaftspolitischem Interesse, weshalb ­Fragen des Wissenstransfers und der Austausch mit der Praxis Gegenstand jedes Projektvorschlags sein müssen. So wird erwartet, dass die Projektvorschläge Überlegungen dazu beinhalten, welche außerwissenschaftlichen Akteure an den Ergebnissen interessiert sind und wie diese gegebenenfalls in die Konzeption und/oder in die Arbeit im Projektverlauf integriert werden können.

Die Beteiligung europäischer Kooperationspartner ist erwünscht. Begrüßt wird insbesondere die Zusammenarbeit mit Partnern, die über eigene Fördermittel verfügen (siehe Kapitel 3). In begrenztem Umfang besteht zudem die Möglichkeit der Einbindung über einen F+E-Vertrag oder über einen Gastwissenschaftler-Aufenthalt. Eine direkte Förderung ausländischer Partnereinrichtungen durch das BMBF ist ausgeschlossen.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, gegebenenfalls Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Nicht-Regierungsorganisationen sowie andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen. Die Beteiligung von Forschenden aus Kleinen Fächern wird begrüßt.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung, Verein usw.) in Deutschland verlangt.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen (vgl. Anhang I der AGVO bzw. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleineren und mittleren Unternehmen, bekannt ge­geben unter Aktenzeichen K (2003) 1422 (2003/361/EG)): http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32003H0361&from=DE

Der Zuwendungsempfänger erklärt gegenüber der Bewilligungsbehörde seine Einstufung gemäß Anhang I der AGVO im Rahmen des schriftlichen Antrags.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen und Forschungseinrichtungen ist möglich. Sie können zwar keine eigene Zuwendung erhalten, aber z. B. im Rahmen von Gastaufenthalten oder Unteraufträgen integriert werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Zu den Bedingungen, wann staatliche Beihilfe vorliegt/nicht vorliegt, und in welchem Umfang beihilfefrei gefördert werden kann, siehe Mitteilung der Kommission zum Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation vom 27. Juni 2014 (ABl. C 198 vom 27.6.2014, S. 1); insbesondere Abschnitt 2.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit seinen Projektträger (PT) im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. beauftragt:

DLR Projektträger
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Geistes- und Sozialwissenschaften
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn

Ansprechpartner sind:
Dr. Monika Wächter
Telefon: 02 28/38 21-15 97
E-Mail: monika.waechter@dlr.de

Dr. Cedric Janowicz
Telefon: 02 28/38 21-17 69
E-Mail: cedric.janowicz@dlr.de

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. September 2019 zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen in elektronischer Form über das folgende Internetportal vorzulegen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=GSW&b=ZUSAMMENHALT_IN_EU&t=SKI

Die Projektskizze soll enthalten:
* Deckblatt mit Thema des beabsichtigten (Verbund-)Projekts, mit grob abgeschätzten Gesamtkosten/Gesamtausgaben und Projektlaufzeit, mit Anzahl und Art der Partner sowie mit Postanschrift, Telefonnummer, E-Mail usw. des Skizzeneinreichers,
* Ideendarstellung/Vorhabenziel, Angaben zum Stand der Wissenschaft beim Förderinteressenten (wie Vorarbeiten, vorhandene Erkenntnisse, Kontext zu vorangegangenen und/oder laufenden Forschungen/Entwicklungen/Untersuchungen),
* Skizzierung des angedachten Projektdesigns sowie der vorgesehenen Forschungsmethoden, geplante Koopera­tionen (soweit bereits absehbar),
* Einschätzung der Verwertungs-/Anwendungsmöglichkeiten,
geschätzte Ausgaben/Kosten (einschließlich Beteiligung Dritter und voraussichtlicher Zuwendungsbedarf und ge­gebenenfalls Projektpauschale)

Die Projektskizze sollte zwölf Seiten (einschließlich Deckblatt und Anlagen) nicht überschreiten. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:
* wissenschaftliche Qualität des Projektes und Originalität der Forschungsidee,
Relevanz der Forschungsfrage,
* Angemessenheit der Forschungsmethode,
* plausible Arbeitsteilung zwischen Projektpartnern,
* Stringenz des Projekt- und Forschungsdesigns und bei Verbünden des Kooperationskonzepts,
* Verwertungsperspektiven, Sichtbarkeit sowie Anschlussfähigkeit auf nationaler und/oder internationaler, insbesondere europäischer Ebene

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Download: Discussion Paper „Von individuellen und institutionellen Hürden: Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ des Berliner Instituts für Bevölkerung und Entwicklung in Kooperation mit der Stiftung Mercator

Am 18. Juni hat das Berliner Institut für Bevölkerung und Entwicklung in Kooperation mit der Stiftung Mercator ein Discussion Paper mit dem Titel „Von individuellen und institutionellen Hürden: Der lange Weg zur Arbeitsmarktintegration Geflüchteter“ veröffentlicht.

Die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten gelingt derzeit zwar besser als anfangs erwartet, bleibt aber schwierig. Aufgrund der Fluchtsituation haben die Menschen individuelle Hürden im Gepäck, zum Beispiel mangelnde Sprachkenntnisse oder fehlendes Wissen über den deutschen Arbeitsmarkt. In Deutschland angekommen, finden sie dann zusätzliche, institutionelle Hürden vor, die Politik und Verwaltung aufbauen. Die Sachlage in letzterem Bereich lässt sich in drei Thesen zusammenfassen: Die Zuständigkeiten sind über zu viele Akteure verteilt, die Gesetzeslage ist zu komplex und die Anforderungen an die Geflüchteten sind zu restriktiv. Hier muss die Politik nachbessern. Das Papier basiert auf zwei Workshops und zahlreichen Einzelinterviews mit Geflüchteten sowie mit Experten aus Politik und Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.

Zur Webseite des Instituts mit weiteren Informationen

Zum Download des Discussion Papers

YouTube-Kanal „#kurz erklärt: Erasmus_DAAD“ der Nationalen Agentur für Hochschulzusammenarbeit im DAAD

Die Nationale Agentur für Hochschulzusammenarbeit im DAAD hat jetzt einen YouTube-Kanal „‚kurz erklärt: Erasmus_DAAD“. Die diversen Videos aus der YouTube-Serie #kurzerklärt geben Interessent*innen einen kompakten Überblick über die vielfältigen Arten von Erasmus+ Programmen und ihren Fördermöglichkeiten.

Zu dem Youtube Kanal und den Erklärvideos 

Stelle als Wiss. Mitarbeiter*in (PostDoc) beim Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur in Leipzig – Bewerbungsfrist 15. Juli

Am Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow ist im Rahmen der Forschungsförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst (SMWK) für das Projektvorhaben „Wanderndes Wissen. Wirkungen und Rückwirkungen der Emigration aus Osteuropa auf die Jüdischen Studien seit den 1960er Jahren“ unter Vorbehalt der Bewilligung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Wiss. Mitarbeiterstelle (m/w/d) in Vollzeit zu besetzen.

Das Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow (DI) ist eine international ausgerichtete Forschungseinrichtung, die sich der wissenschaftlichen Erforschung der jüdischen Lebenswelten vornehmlich in Mittel- und Osteuropa von der Neuzeit bis zur Gegenwart widmet. Es vertritt diesen Gegenstand in der universitären Lehre und präsentiert die Ergebnisse seiner Forschung in unterschiedlichen Formen vor einer akademischen und allgemein interessierten Öffentlichkeit.

Das Vorhaben untersucht den grundlegenden Wandel, den die Erforschung und Dokumentation der jüdischen Geschichte und Kultur Ostmittel- und Osteuropas in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erfahren hat. Das Projekt widmet sich zum einen der jüdischen Emigration aus der Sowjetunion und weiteren Ostblockstaaten und ihre Wirkung in den Jüdischen Studien der Zielländer, allen voran in Nordamerika, Israel und (seit 1990er Jahren) Deutschland. Ferner untersucht das Vorhaben die Rückwirkung der Emigranten auf die Forschungslandschaft ihrer Herkunftsregionen.

Die Stelle wird bei vorhandener Qualifikation mit der Entgeltgruppe 13 TV-L vergütet und ist vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Drittmittel voraussichtlich bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Die Stelle ist vorzugsweise in Vollzeit zu besetzen; eine Teilzeitbeschäftigung ist möglich.

Ihre Aufgaben:
* Bearbeitung eines Forschungsprojekts zum Thema „1990-2020: Drei Jahrzehnte Jüdische Studien im wiedervereinigten Deutschland“
* eigenverantwortliche Projektkoordination (Dokumentation und Überwachung von Projektabläufen und –kosten)
* Organisation und Durchführung wissenschaftlicher und öffentlichkeitswirksamer Veranstaltungen
* Mitarbeit bei der Vorbereitung einer Text-Bild-Tafelausstellung und einer Imagebroschüre
* Kooperation mit relevanten akademischen Einrichtungen vornehmlich in ostmittel- und osteuropäischen Ländern sowie in Nordamerika und Israel

Ihr Profil:
* abgeschlossene Promotion in einem der für das DI relevanten Fächer, insb. Neuere und Neueste Geschichte, Osteuropäische Geschichte, Judaistik, Jüdische Studien, Kulturwissenschaften;
* Verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse (Wort und Schrift); gute Kenntnisse einer relevanten osteuropäischen Sprache (z.B. Russisch, Polnisch);
* EDV-Kenntnisse (Office) werden vorausgesetzt.
* sehr gute Team- und Kommunikationsfähigkeit

Das DI bietet gute Möglichkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Qualifizierte Frauen werden nachdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Die von Ihnen im Bewerbungsverfahren mitgeteilten Daten werden vom DI verarbeitet. Das DI nutzt die Daten für die Zwecke des Bewerbungsverfahrens. Eine Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Verstellungskosten werden nicht übernommen.

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung einschließlich Motivationsschreiben, Tabellarischen Lebenslauf, Hochschulabschlusszeugnis(se) mit Notenlisten, ggf. Promotionsurkunde sowie Kopien relevanter Zeugnisse und Beurteilungen bis zum 15. Juli 2019:

Per Post:

Leibniz-Institut für jüdische Geschichte und Kultur – Simon Dubnow
Direktorin
Frau Prof. Dr. Yfaat Weiss
Goldschmidtstraße 28
04103 Leipzig

Elektronisch an Mandy Fitzpatrick (Personalbeauftragte): fitzpatrick(at)dubnow.de

Bewerbungen sollten in einer einzigen PDF-Datei gesendet werden und die Größe von 8 MB nicht überschreiten. Für personalrelevante Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung: Mandy Fitzpatrick, Tel. 0341- 21735-54, fitzpatrick@dubnow.de

Aus Kostengründen können die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesendet werden. Diese werden nach 2 Monaten bzw. nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet. Sollten Sie die Rücksendung der Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend großen und frankierten Rückumschlag bei.

Zur Stellenausschreibung

Stelle als Wiss. MitarbeiterIn (Postdoc) für den Bereich Amerikanistik an der Europa Universität Flensburg – Bewerbungsfrist 10. Juli

Im Seminar für Anglistik und Amerikanistik der Europa-Universität Flensburg ist im Bereich Amerikanistik zum 1. Oktober 2019 eine Stelle im wissenschaftlichen Bereich (PostDoc) (Entgeltgruppe 13 TV-L, 100%) mit dem Ziel der Qualifikation für die Dauer von drei Jahren zu besetzen. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023.

Aufgabengebiet:
* Redaktionsassistenz in der Redaktion der Zeitschrift Amerikastudien / American Studies
* Forschung mit dem Ziel der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung (z. B. Habilitation)
* Planung sowie Durchführung fachbezogener Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS, vorrangig in amerikanistischer Literatur- und Kulturwissenschaft
* Mitarbeit an Forschungsvorhaben des Bereichs für Amerikanistik sowie Unterstützung bei der Seminaradministration
* Erwartet wird zudem die Mitarbeit in der akademischen Selbstverwaltung und in der Mitwirkung an Prüfungen innerhalb des Seminars.

Einstellungsvoraussetzungen:
* Voraussetzung für die Einstellung sind eine qualifizierte literatur- oder kulturwissenschaftliche Promotion im Fach Amerikanistik sowie ein aktuelles
Forschungsprojekt zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation innerhalb eines Schwerpunktbereichs der Amerikanistik an der Europa-Universität Flensburg (z. B. Indigenitätsforschung, amerikanisches Drama/Theater, Transnational American Studies, Surveillance Studies, zeitgenössischer amerikanischer Film, nordamerikanische TV Series, etc.).

Für die Bewerbung erwünscht sind:
* redaktionelle Erfahrungen, insbesondere im digitalen Bereich,
* near-native speaker competence in English,
* universitäre Lehrerfahrung sowie Erfahrungen mit hochschulspezifischen administrativen Aufgaben.

Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt.

Sie sich bitte an Prof. Dr. Birgit Däwes (E-Mail birgit.daewes@uni-flensburg.de). Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Alsen (Telefon 0461/805-2819 oder E-Mail: alsen@uni-flensburg.de) gern zur Verfügung.

Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (u. a. Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Ernennungsurkunden) bis zum 10. Juli 2019 (Eingangsdatum) an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Alsen, persönlich/vertraulich, Kennziffer 381931, Postfach 29 54, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

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Stelle Wiss. MitarbeiterIn im Bereich Amerikanistik an der Europa-Universität Flensburg – Bewerbungsfrist 10. Juli

Im Seminar für Anglistik und Amerikanistik der Europa-Universität Flensburg ist im Bereich Amerikanistik zum 1. Oktober 2019 eine Qualifikationsstelle (Promotion) (Entgeltgruppe 13 TV-L, 50 %) zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses mit dem Ziel der Promotion befristet auf drei Jahre zu besetzen. Es besteht die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31. Dezember 2023.

Aufgabengebiet:
* Mitarbeit in der Redaktion der Zeitschrift Amerikastudien / American Studies
* Forschung mit dem Ziel der wissenschaftlichen Weiterqualifizierung (Promotion)
* Planung sowie Durchführung fachbezogener Lehrveranstaltungen im Umfang von 2 SWS, vorrangig in amerikanistischer Literatur- und Kulturwissenschaft
* Mitarbeit an Forschungsvorhaben des Bereichs für Amerikanistik sowie Unterstützung bei der Seminaradministration

Einstellungsvoraussetzungen:
* ein mindestens guter wissenschaftlicher Hochschulabschluss (Magister, Master oder vergleichbar Abschluss) mit Schwerpunkt in der Amerikanistik
* Projekt zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation innerhalb eines Schwerpunktbereichs der Amerikanistik an der Europa-Universität Flensburg (z. B. Indigenitätsforschung, Transnational American Studies, amerikanisches Drama/Theater, literatur- und kulturwissenschaftliche Surveillance Studies, zeitgenössische amerikanische Literatur, Filmund Fernsehserien, etc.)

Für die Bewerbung erwünscht sind:
* Near-native speaker competence in English
* Erfahrung in hochschulspezifischen administrativen Aufgaben sowie universitäre Lehrerfahrung

Die Europa-Universität Flensburg möchte in ihren Beschäftigungsverhältnissen die Vielfalt der Biographien und Kompetenzen fördern. Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben. Personen mit einer Schwerbehinderung werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Die Europa-Universität Flensburg strebt
in allen Beschäftigtengruppen eine ausgewogene Geschlechterrelation an.

Bei fachlichen Fragen zum Anforderungsprofil und den damit verbundenen Aufgaben wenden Sie sich bitte an Prof. Dr. Birgit Däwes (E-Mail birgit.daewes@uni-flensburg.de). Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Alsen (Telefon 0461/805-2819 oder E-Mail: alsen@uni-flensburg.de) gern zur Verfügung. Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre schriftliche Bewerbung. Bitte richten Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen (u. a. Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Ernennungsurkunden) bis zum 10. Juli 2019 (Eingangsdatum) an das Präsidium der Europa-Universität Flensburg, z. H. Frau Alsen, persönlich/vertraulich, Kennziffer 391931, Postfach 29 54, 24919 Flensburg. Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.

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Praktikum in der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe im Fachbereich Kultur, Kommunikation, Memory of the World der Deutschen UNESCO-Kommission in Bonn – Bewerbungsfrist 2. Juli

Die Deutsche UNESCO-Kommission bietet ab 26. August für den Zeitraum von drei Monaten die Möglichkeit für ein Praktikum in der Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe im Fachbereich Kultur, Kommunikation, Memory of the World am Standort Bonn im Rahmen eines Pflichtpraktikums. Die Geschäftsstelle Immaterielles Kulturerbe betreibt Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, berät Interessenten, koordiniert das innerstaatliche Auswahlverfahren und die Arbeit eines Expertenkomitees.

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

  • Mitarbeit bei aktuellen Aufgabenstellungen der Geschäftsstelle (Vorbereitung von Fachveranstaltungen und Gremiensitzungen sowie einer Auszeichnungsveranstaltung),
  • Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit der Geschäftsstelle, insbesondere redaktionelle und administrative Mitarbeit am Webauftritt sowie Einpflege von Inhalten ins Conent Management System,
  • Erstellen von Sachinformationen und Recherchearbeiten.

Was erwarten wir?

  • Abschluss des Grundstidums in einer einschlägigen Studienrichtung an einer Hochschule (mindestens 3. Semester),
  • erste  Erfahrung im Projekt- und Veranstaltungsmanagement,
  • Geschick im stilsicheren und zielgruppenorientiertem Vefassen von deutsch- und englischsprachigen Texten,
  • eine sorgfältige und strukturierte Arbeitsweise,
  • sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift, Französischkenntnisse von Vorteil,
  • einen sicheren Umgang mit MS Office und Erfahrung mit Content Management Systemen, Drupal-Kenntnisse von Vorteil,
  • Teamorientierung und Eigeninitiative in der selbständigen Arbeit.

Was bieten wir?

  • die Möglichkeit, bei der Deutschen UNESCO-Kommission praktische Erfahrungen im Fachbereich Kultur, Kommunikation, Memory of the World zu sammeln,
  • die Vermittlung der nach dem Ausbildungsplan der Hochschule erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten,
  • eine interessante, vielseitige und durch Ihr persönliches Engagement zu gestaltende Aufgabe in einem internationalen Umfeld,
  • individuelle Betreuung und Anleitung durch erfahrene Fachkräfte,
  • flexible Arbeitszeiten, die den Besuch und Kontakt zur Hochschule während des Praktikums ermöglichen.

Das Praktikum wird nicht vergütet. Für Rückfragen zum Anforderungsprofil des Praktikums und zum Auswahlverfahren stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0228-60497 -10 gerne zur Verfügung.

Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen:

  • aussagekräftiges Motivationsschreiben auf maximal einer DIN A4-Seite,
  • tabellarischer Lebenslauf,
  • Nachweis der relevanten Studienerfolge sowie sonstigen Leistungen,
  • Nachweis über Erfordernis eines Praktikums gemäß Studienordnung,
  • Umfang: ein Gesamt-PDF-Dokument mit einer Maimalgröße von 3 MB,
  • soweit zutreffend, geben Sie bitte feststehende Zeiten des Hochschulbesuchs im Praktikumszeitraum an.

Wir berücksichtigen ausschließlich vollständige Bewerbungen per E-Mail. Bitte senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 2. Juli 2019 um 16 Uhr an:

Deutsche UNESCO-Kommission – E-Mail: kultur@unesco.de – Betreff: Bewerbung Praktikum Immaterielles Kulturerbe

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