Ausschreibung: Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Regionalstudien (area studies) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – Antragsfrist 30. März 2020

Politischer, ökonomischer, kultureller und religiöser Wandel sowie globale Verflechtungen vieler Lebensbereiche verändern die Gestalt unserer Gesellschaft und des Zusammenlebens. Damit steigt der Bedarf an Wissen über andere Weltregionen. Antworten auf die großen, grenzüberschreitenden Fragen können in der Regel besser durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat über etwa zehn Jahren hinweg die Regionalstudien in Deutschland gefördert und ihre Verankerung im Wissenschaftssystem unterstützt. Darauf aufbauend wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit seinem Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften (2019 bis 2025) „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ die Etablierung regionalwissenschaftlicher Forschungsschwerpunkte an deutschen Hochschulen und zugleich deren Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung weiter unterstützen und ausbauen. Zugleich sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, dass die gewonnene Expertise ihren Weg besser zu Entscheidungsträgern in Gesellschaft und Politik findet (Transfer). Darüber hinaus werden neue Instrumente angeboten, die eine noch intensivere und längerfristige Zusammenarbeit sowie den Austausch mit Forschungspartnern in anderen Teilen der Welt ermöglichen.

Der Zweck der Zuwendung besteht darin, exzellente Forschung mit hoher fachlich-methodischer Kompetenz durchzuführen und weiterzuentwickeln. Zugleich soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Regionalwissenschaften mit weiteren Disziplinen ermöglicht und gestärkt werden (darunter auch die Kleinen Fächer).

Der Schwerpunkt der Förderung soll auf gegenwartsbezogenen Forschungsthemen liegen, die Integration historischer oder philologischer Forschung – etwa zum kulturellen Erbe oder zu historischen Prägungen gegenwärtiger Konstellationen – ist möglich. Unter „Regionalstudien“ wird hier die Forschung zu außereuropäischen, europäischen und transregionalen Untersuchungsgegenständen verstanden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wissensproduktion über Regionen, deren politische, ökonomische, gesellschaftliche oder kulturelle Bedeutung für Deutschland überzeugend dargelegt wird.

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF folgende Ziele:
* Die Regionalstudien sollen strukturell gestärkt werden, besonders an den Universitäten.
* Die Internationalisierung der Hochschulen und des deutschen Wissenschaftssystems soll ausgebaut werden.
* Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den akademischen Raum hinaus soll intensiviert und in neuen Formen erprobt werden.
* Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll durch internationale Forschungserfahrungen und Kooperationen unterstützt werden.
* Die akademische und darüber hinaus die öffentliche Sichtbarkeit der Forschung in den Regionalstudien in Deutschland im In- und Ausland soll erhöht werden.

1.2 Rechtsgrundlagen:
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben zu fördern:
Einzelvorhaben müssen an einer Hochschule angesiedelt sein.
An Verbundvorhaben können sich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligen, darunter auch die Max-Weber-Stiftung mit ihren Auslandsinstituten. Bei Verbundvorhaben muss die Koordination bei einer Hochschule liegen. Es sind inklusive Koordination maximal vier Verbundpartner zugelassen.
Eine Hochschule darf nicht mehr als eine Skizze für ein Einzelvorhaben einreichen und sich darüber hinaus an maximal einem Verbundvorhaben beteiligen. Die übrigen Antragsteller dürfen sich an maximal zwei Verbundvorhaben beteiligen.

Die Projekte sollen sich durch regionalwissenschaftliche sowie durch geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Expertisen auszeichnen. Die Einbindung der Technik-, Natur- und Lebenswissenschaften ist möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Partnereinrichtungen ist erwünscht. Neue Instrumente, etwa in internationalen Forschungsgruppen oder in Formaten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, beispielsweise Forschungstandems, sind möglich und wünschenswert. Es können Mittel für Mobilität und Austausch (z. B. Tagungen im Ausland mit deutscher Beteiligung) und Fellowships beantragt werden. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind von den ausländischen Partnern zu erbringen.

In den Konzepten sollen Transferformate skizziert werden.

3. Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie andere, nicht-gewerbliche Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Ausländische Partner erhalten keine eigene Zuwendung, können aber auf vielfältige Weise in die Projekte eingebunden werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

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GIGA Fokus Asien (7/2019) „China als neuer Rivale der Europäischen Union“

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU) und China waren mit einer gemeinsamen strategischen Agenda aus dem Jahr 2013 durchaus optimistisch ausgerichtet. Seit die EU im März 2019 dazu übergegangen ist, China auf einigen Feldern als „systemischen Rivalen“ zu beschreiben, hat sich dies verändert. Während es der EU sonst eher schwer fällt, sich auf eine gemeinsame Haltung gegenüber China zu verständigen, haben sich die EU-Mitgliedsländer unter dem Druck der Vereinigten Staaten von Amerika (USA), die harte Linie der Regierung unter Donald Trump gegenüber der Volksrepublik China mitzutragen, diesmal in Rekordgeschwindigkeit geeinigt. Das neue Führungsteam der EU sieht sich zwischen China und den USA vor einer schwierigen Gratwanderung.

Weitere Informationen

CfP: Panelbeiträge „Bilder als Agenten kultureller Transformationsprozesse“ an der TU Chemnitz – Deadline für Abstracts 1. Dezember

An der TU Chemnitz findet vom 22.-26. September 2020 der Kongress „Transformationen – Zeichen und ihre Objekte im Wandel“ der Deutschen Gesellschaft für Semiotik statt. Für das Panel „Bilder als Agenten kultureller Transformationsprozesse“ werden Beiträge gesucht.

Die Annäherung an Bilder als kulturelle Dokumente und Zeugnisse der kollektiven Geschichte sowie als Instrumente der gesellschaftlichen Gestaltung bildete ein zentrales Motiv kulturwissenschaftlicher Theorien der ersten Stunde. So erkannte Aby Warburg, der Gründer der Kulturwissenschaftlichen Bibliothek in Hamburg, bereits sehr früh das enorme kulturgeschichtliche Wirkungs- und kulturwissenschaftliche Erkenntnispotential der Bilder.

Insbesondere mit seiner Auffassung von Bildern nicht nur als zeichenhaften Repräsentationen von Kulturen, sondern auch als Trägern und Speichern affektiver Ausdrücke ist er wie auch die Mitwirkenden um die Warburger Bibliothek Wegbereiter für kulturgeschichtliche und kulturwissenschaftliche Bildtheorien, die Bilder als kulturelle Zeugnisse verstehen und auf ihre Befähigung hin befragen, Gesellschaften und Kulturen entlang von „Wanderstraßen“ durch Räume und Zeiten zu transformieren. Diese Perspektive wiederum hatte unmittelbare Wirkungen auf einen Paradigmenwechsel innerhalb des geisteswissenschaftlichen Diskurses in Richtung einer allumfassend interdisziplinären Kulturwissenschaft.

Das gemeinsame und interdisziplinäre Panel der Sektionen Bild und Kulturwissenschaft in der Deutschen Gesellschaft für Semiotik knüpft an diese Tradition an und setzt sich zum Ziel, die komplexen und dynamischen Zusammenhänge zwischen Bildern und Kulturen weiter auszudifferenzieren.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragestellungen eine Rolle spielen:
* Wie sind Bilder an der Transformation von Kulturen beteiligt?
* Wie lässt sich die Wirkmacht der Bilder erklären, mit der sie Einfluss auf kulturelle Prozesse nehmen können? Woraus konstituiert sich diese Wirkmacht in solchen Transformationsprozessen?
* Wie ist es möglich, dass – wie es bereits Warburg annimmt – Bilder affizierend wirken, vor allem mit Blick auf kulturelle Transformationsprozesse?
* In welcher Weise repräsentieren Bilder kulturelle Transformationen?
* Welche Rolle spielen Bilder in kulturellen und gesellschaftlichen Umbrüchen und Verschiebungen, bedingt etwa durch Globalisierung, Migration, Klimawandel oder sogenannte postdemokratische oder postfaktische Verhältnisse?
* Welche Bedeutung kommt Bildern in Erinnerungskulturen und bei der Transformation von Wissensbeständen zu?
* Inwiefern muss die kulturelle Leistungsfähigkeit der Bilder im Zusammenhang multimodaler Konfigurationen verstanden werden?

Eine Beschränkung auf bestimmte Disziplinen oder Epochen ist nicht vorgesehen. Insofern sind sowohl Beiträge mit explizit zeichentheoretischen Ansätzen, aber auch aus historischen, philosophischen, psychologischen oder neurobiologischen und anderen Forschungsfeldern willkommen.

Bitte senden Sie Ihr Abstract in deutscher oder englischer Sprache
weitgehend unformatiert und in einem bearbeitbaren Format (idealerweise Word) an: Martina Sauer <ms150@web.de>. Einsendefrist ist der 1. Dezember 2019. Ihr Abstract soll beinhalten: Titel des Vortrags, Name der Referentin oder des Referenten, Beschreibung des geplanten Vortrags (max. 300 Wörter), Institution, E-Mail-Adresse, Kurzlebenslauf (als Fließtext) und bis zu fünf einschlägige Publikationen der Referentin oder des Referenten.

Die Vorträge sollen eine Länge von 20 Minuten nicht überschreiten. Eine Veröffentlichung ausgewählter Vorträge ist geplant.

Für Fragen stehen Ihnen seitens der Sektion Bild Jacobus Bracker (jacobus.bracker@unihamburg.de), Klaus Sachs-Hombach (klaus.sachs-hombach@uni-tuebingen) und Martina Sauer (ms150@web.de) und seitens der Sektion Kultur Elize Bisanz (elize.bisanz@ttu.edu) und Stephanie Schneider (stephanie.schneider@stud.leuphana.de) zur Verfügung.

Konzeption und Ausrichtung der Konferenz: Ellen Fricke (ellen.fricke@phil.tu-chemnitz.de), Professur Germanistische Sprachwissenschaft, Semiotik und Multimodale Kommunikation, Technische Universität Chemnitz.

Organisation der Konferenz: Matthias Meiler (matthias.meiler@phil.tu-chemnitz.de) und Martin Siefkes (martin.siefkes@phil.tu-chemnitz.de) sowie Jana Bressem und Daniel Schöller.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.semiotik.eu/transformationen-2020. Bitte
lesen Sie ggf. auch die Calls der anderen Sektionen der DGS.

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W2 Professur für Interkulturelle Kommunikation an der Universität München – Bewerbungsfrist 8. November

Die Professur vertritt das Fach Interkulturelle Kommunikation in Forschung und Lehre in seiner ganzen Breite. Interkulturelle Kommunikation wird an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) als ein ethnologisch-kulturwissenschaftlich fundiertes Fach verstanden. Von den Bewerberinnen und Bewerbern (m/w/d) werden einschlägige ethnologische oder kulturwissenschaftliche Qualifikationen und Erfahrungen in Forschung und Lehre, insbesondere im Bereich Interkulturelle Kommunikation, erwartet.

Anforderungen:
Die LMU wendet sich mit dieser Ausschreibung insbesondere an hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen (m/w/d), die im Anschluss an ein abgeschlossenes Hochschulstudium sowie eine überdurchschnittliche Promotion oder eine vergleichbare besondere Befähigung durch ihre Leistungen in Forschung und Lehre ein außerordentliches Potenzial für eine weitere Karriere in der Wissenschaft nachgewiesen haben. Voraussetzungen sind internationale Forschungs- und Publikationsleistungen im Bereich der Interkulturellen Kommunikation sowie internationale Vernetzung.

Die Berufung erfolgt bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren. Bei positiver Evaluation der fachlichen, pädagogischen und persönlichen Eignung kann das Beamtenverhältnis auf Zeit frühestens nach drei Jahren in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden.

Im Rahmen des LMU Academic Career Program besteht in besonderen Ausnahmefällen und bei herausragenden Leistungen in Forschung und Lehre die Möglichkeit einer späteren Anhebung der Professur von W2 nach W3.

Bewerbungsadresse:
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (aussagekräftiges Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis) sind in elektronischer Form in einer pdf-Datei bis zum 8. November 2019 beim Dekanat der Fakultät für Kulturwissenschaften einzureichen: dekanat12@lmu.de

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W1 Tenure-Track Professur für Transatlantische und Nordamerikanische Geschichte an der Universität Freiburg/Brsg. – Bewerbungsfrist 15. November

Die Universität Freiburg im Breisgau schreibt im Rahmen des Tenure-Track-Programms eine W1 Tenure-Track-Professur für Transatlantische und Nordamerikanische Geschichte an der Philosophischen Fakultät im Historischen Seminar in Vollzeit zum nächstmöglichen Zeitpunkt aus.

Diese Position eignet sich für hochqualifizierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler. Der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin soll die transatlantische und nordamerikanische Geschichte in Forschung und Lehre vom 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart abdecken. Damit trägt die Professur entscheidend zur globalhistorischen Profilierung und zur weiteren Entwicklung der „area studies“ an der Philosophischen Fakultät bei. Erwartet werden entsprechende Forschungsschwerpunkte, sowie die Bereitschaft zur engen Kooperation mit den Professuren der Neueren und Neuesten Geschichte am Historischen Seminar und weiteren Fächern und Institutionen (insbes. Politikwissenschaften, Soziologie, Ethnologie, Islamwissenschaft, Sinologie, Amerikanistik, Arnold-Bergsträsser-Institut). An der Entwicklung künftiger Verbundprojekte (SFB und GK), der Weiterentwicklung des komparativ ausgelegten Lehrangebots am Historischen Seminar (Masterstudiengänge „Geschichte“ und „Vergleichende Geschichte der Neuzeit“) und der Neuentwicklung attraktiver Masterstudiengänge („Internationale Geschichte und Politik“) soll der Stelleninhaber/die Stelleninhaberin aktiv teilnehmen.

Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Die Stelle wird zunächst auf vier Jahre befristet. Nach erfolgreicher Zwischenevaluation kann sie um weitere zwei Jahre auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden. Zudem wird nach erfolgreicher Zwischenevaluation das Tenure-Verfahren nach W3 eingeleitet.

Die Tenure-Verfahren sind in Satzung und Qualitätssicherungskonzept für Juniorprofessuren und Tenure-Track-Professuren geregelt und mit dem Wissenschaftsministerium abgestimmt (https://www.zuv.uni-freiburg.de/service/tenure). Voraussetzung für die Gewährung von Tenure und die anschließende Überführung auf eine W3-Professur ist (1.) die Erfüllung der Anforderungen gemäß Satzung und Qualitätssicherungskonzept und (2.) die Erfüllung der durch die Fakultät festgelegten fachspezifischen Kriterien.

Folgende Bewerbungsunterlagen werden erbeten: Lebenslauf; Zeugnisse und Urkunden sowie Referenzen, vollständiges Schriften- und Vortragsverzeichnis unter Nennung der fünf wichtigsten Publikationen.

Für die hier ausgeschriebene Position freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen.

Bitte bewerben Sie sich mit dem Ausdruck Ihres Bewerbungsformulars und mit o. g. Unterlagen unter Angabe der Kennziffer 00000726 bis spätestens 15. November 2019. Ihre Bewerbung richten Sie bitte in schriftlicher oder elektronischer Form an:

Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Dekan Prof. Dr. Dietmar Neutatz
Werthmannstraße 8
79098 Freiburg

oder/und E-Mail: philosfak@dekanate.uni-freiburg.de

Für nähere Informationen steht Ihnen Bettina Ragen unter Tel. 0761 203-3371 oder E-Mail philosfak@dekanate.uni-freiburg.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Berufungsverfahren finden Sie im Berufungsleitfaden.

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Neue Ausgabe der Zeitschrift für Interkulturellen Fremdsprachenunterricht (Jahrgang 24: 2 (2019)) „Bildende Künste im Fremdsprachenunterricht“ ist online

Liebe Leserinnen und Leser,

das vorliegende Themenheft versteht sich als sprachen- und niveauübergreifendes Plädoyer für die Arbeit mit bildenden Künsten im Fremd- und Zweitsprachenunterricht. Es bietet neben theoretischen Überlegungen Impulse für die Unterrichtspraxis, aber auch Anstöße und Anknüpfungspunkte für Nachfolgeuntersuchungen. In besonderer Weise machen viele der Beiträge darüber hinaus überzeugend deutlich, welchen Stellenwert gerade auch empirische Forschung im Bereich des ästhetischen Lernens einnehmen kann. Die Herausgeber verstehen dies als Ermutigung und Aufforderung zur Fortsetzung.

Im Folgenden sollen die einzelnen Beiträge des vorliegenden Themenhefts kurz vorgestellt werden:

Der Einsatz künstlerisch gestalteter Bilder im schulischen Englischunterricht steht im Beitrag „There’s more than one Atlanta. Fotografische und filmische Bilder im medienreflexiven Sprachunterricht und Bildgespräche im sprachbewussten Medienunterricht“ von Ulf Abraham (Bamberg, Deutschland) im Mittelpunkt.

Tristan Lay (Sydney, Australien) stellt in seinem Beitrag „Die Homepage des Malers Gerhard Richter: Lernen an Künstlerbiografien im mediengestützten Fremdsprachenunterricht“ Überlegungen an, wie Richters mehrsprachige und multimedial konzipierte Homepage für die medienintegrative Arbeit und das Lernen an seiner Biografie im DaF-Unterricht genutzt werden kann.

Magdalena Rozenberg (Gda?sk, Polen) widmet sich in ihrem Beitrag „Fotografie und Zufall: Forschendes Lernen mit Aleatorik“ Avantgardisten der Fotografie, der kameralosen Fotografie sowie der Aleatorik im Kontext des Forschenden Lernens. Sie stellt konkrete Arbeitsblätter vor, die im Rahmen eines Projekts von Lehramtsstudierenden konzipiert wurden.

In ihrem Beitrag „100 Jahre Bauhaus (1919-2019) – Aufgabenbasierte und handlungsorientierte Medienarbeit im DaF-Unterricht“ stellen Tristan Lay und Katharina McGrath (Sydney, Australien) unter Berücksichtigung von konzeptionellen Überlegungen zum Task-based Language Teaching (TBLT) sowie zum Einsatz von Web 2.0-Anwendungen einen Unterrichtsentwurf zum Erinnerungsort Bauhaus vor.

Der Beitrag von Lara Anderson (Melbourne, Australien) „Out of the Class and into the Gallery: Teaching Spanish through Fine Arts“ berichtet von der Zusammenarbeit zwischen der National Gallery of Victoria und der University of Melbourne, in deren Rahmen fortgeschrittene Spanisch-Lernende gezielt mit Lernenden auf geringeren Sprachniveaus zusammengeführt werden.

In ihrem Beitrag „Kunst zur Sprache bringen: Planung und Umsetzung von erfahrungsorientiertem Lernen im Museum mit der mobilen Applikation Actionbound zeigt Tanja Fohr (Kassel, Deutschland) einen Weg, wie Kunstwerke im Rahmen musealer Lernorte mit Hilfe von Mobilgeräten und Lernapps erschlossen werden können.

Um die „Untersuchung der Tätigkeit polnischer Museen auf dem Gebiet der Sprachvermittlung“ geht es in dem Beitrag von Ilona Borkowska (Warschau, Polen). Sie geht der Frage nach, welche Projekte aktuell und in der nahen Vergangenheit durch Kunstmuseen in Polen auf dem Gebiet der Fremdsprachenvermittlung initiiert und durchgeführt wurden und erstellt damit erstmals einen informativen Überblick zum Status quo.

Barbara Kovar (Wien, Österreich) untersucht in ihrem Beitrag „Wir erza?hlen, wenn wir sehen – Zum Potenzial visueller Literatur fu?r kulturbezogenes Lernen im Kontext des Deutsch als Fremdsprache-Unterrichts“ anhand einer empirischen Studie, inwiefern Shaun Tans textlose Graphic Novel The Arrival universal verständlich ist und ob in der Rezeption graphischer Literatur von einem normativen Verstehensbegriff ausgegangen werden kann.

Tristan Lay und Benjamin Nickl (Sydney, Australien) befassen sich in ihrem Beitrag „Transmediales Babylon: Überlegungen zum fremdsprachendidaktischen Potential der symbiotischen Einbindung von Narrativität, Multimodalität, Intermedialität und Authentizität in Arne Jyschs Graphic Novel Der nasse Fisch“ ebenfalls mit dem Genre Graphic Novel und stellen theoretische Überlegungen zu dessen Einsatz im Forschungskontext von Narration und visueller Ästhetik an.

Der Beitrag „Manga für LeseanfängerInnen im Unterricht DaFZ“ von Björn Kasper (Leipzig, Deutschland und Tucson, USA) rückt das Medium Manga ins Zentrum der praxisorientierten Fremdsprachenforschung. Insbesondere LeseanfängerInnen können von dem japanischen System der sequenziellen visuellen Darstellungsform profitieren. Exemplarische Unterrichtsbeispiele und Hinweise zur Einbettung von Manga in den DaF-Unterricht ergänzen den Beitrag.

Stéfanie Witzigmann (Heidelberg, Deutschland) stellt in ihrem Beitrag „Die Bedeutung von Kunstwerken im bilingualen Kunstunterricht: zwischen Emotionalität und Fiktionalität – Auszüge aus einer explorativ-interpretativen Studie“ anhand von Schüleräußerungen aus dem zielsprachlichen Kunstunterricht dar, wie Kunstbilder in Verbindung mit der Fremdsprache Französisch zu imaginativem, emotionalem und ganzheitlichem Lernen einladen.

Rainer E. Wicke (Odenthal, Deutschland) stellt in seinem Beitrag „Kunst als Auslöser für sprachliche Prozesse im DaF-/DaZ-Unterricht“ dar, wie mit dem Kunstbild Am Fenster des norwegischen Malers Hans Olaf Heyerdahl im DaZ-Unterricht mit jungen Erwachsenen gearbeitet werden kann.

Camilla Badstübner-Kizik und Tristan Lay, ThemenherausgeberIn

Außerhalb des Themenschwerpunktes erscheinen in dieser Ausgabe der ZIF fünf Beiträge:

In ihrem Beitrag „Geschichte diversifizieren und lebendig werden lassen – letzte Kriegsjahre, Ende des Zweiten Weltkriegs und Nachkriegszeit im DaF-Unterricht“ stellt Christine Arendt dar, wie die für das gegenwärtige Deutschland überaus wichtigen Jahre im DaF-Unterricht an einer italienischen Hochschule mit fortgeschrittenen Studierenden (Niveau: C1) behandelt werden können.

Malgorzata Barras, Elisabeth Peyer und Gabriela Lüthi präsentieren in ihrem Beitrag „Mehrsprachigkeitsdidaktik im schulischen Fremdsprachenunterricht: Die Sicht der Lehrpersonen“ die Ergebnisse einer Studie zur Erforschung der Mehrsprachigkeitsdidaktik mit Lehrkräften für Französisch und Englisch in der Primar- und Sekundarstufe in der Schweiz.

Lale Behzadi, Peter Konerding und Christian Nerowski rücken in ihrem Beitrag „Arabisch als moderne Fremdsprache im Schulunterricht“ den Arabischunterricht ins Licht, indem sie didaktische Überlegungen zum modernen Arabisch-als-Fremdsprache-Unterricht anstellen sowie empirische Befunde zur Lernendenmotivation präsentieren.

In ihrem Beitrag „Beratung beim Extensiven Lesen in DaF“ untersucht Sabine Hoffmann eine Beratungssequenz beim Extensiven Lesen im DaF-Unterricht an einer italienischen Schule und versucht, durch die anschließende Interaktionsanalyse multimodale Handlungsmuster beim Aufbau eines Beratungsdiskurses offenzulegen und damit zu einer Reflexion der Rolle von Beratung beim Extensiven Lesen anzuregen.

Karin Vilar Sánchez befasst sich in ihrem Beitrag „Sie sagen einfach, was sie denken. Interkulturelle Kompetenz junger spanischer Migrantinnen und Migranten im deutschsprachigen Raum“ mit interkultureller Kompetenz junger spanischer MigrantInnen in Deutschland und Österreich, dabei konzentriert sie sich auf die Bereiche der relativen Direktheit in der Kommunikation im Deutschen, im Unterschied zum Spanischen, und der relativen Distanziertheit.

In der Rubrik Praxisbericht erscheinen in dieser Ausgabe der ZIF zwei Beiträge:

Claudia Schmitz beschäftigt sich in ihrem Beitrag „Die Struktur der Cosa Nostra-Mafia im Italienischunterricht – Interkulturelles und nachhaltigkeitssensibilisierendes Potenzial eines Erinnerungsortes“ mit der Frage, wie die Strukturen der Cosa Nostra-Mafia im Italienischunterricht der gymnasialen Oberstufe behandelt werden können. Sie stellt eine durchgeführte Unterrichtsstunde mit anschließender Reflexion dar.

Anastasia ?eny?ld?z und Gülten Güler besprechen in ihrem Beitrag „Studienbegleitender Deutschunterricht an der Archäologie-Abteilung der Bursa Uluda? Universität“ die Konzeption einer sprachpraktischen Lehrveranstaltung für Archäologiestudierende, die zum Ziel hat, die Lesekompetenz der Studierenden durch die Vermittlung von Lesestrategien und Übersetzungstechniken im Hinblick auf fachbezogene Texte zu schulen.

In der Rubrik Rezensionen werden vier Neuerscheinungen besprochen:

Friederike Klippel rezensiert den Band von Bernd Marizzi, Maria Teresa Cortez & María Teresa Fuentes Morán (Hrsg.) (2018): Deutschlernen in Spanien und Portugal. Eine teilkommentierte Bibliographie von 1502 bis 1975. Unter Mitwirkung von Maria Teresa Alegre, Maria Cristina Carrington, Silvia Roiss und Petra Zimmermann González. Wiesbaden: Harrassowitz.

Anne Raveling bespricht: Roll, Heike; Baur, Rupprecht; Okonska, Dorota & Schäfer, Andrea (2017): Sprache durch Kunst. Lehr- und Lernmaterialien für einen fächerübergreifenden Deutsch- und Kunstunterricht. Münster/New York: Waxmann.

Mehmet Fatih Tankir widmet sich dem Sammelband von ?nci Dirim & Anke Wegner (Hrsg.) (2018): Normative Grundlagen und reflexive Verortungen im Feld DaF_DaZ*. Opladen u.a.: Budrich [Reihe Mehrsprachigkeit und Bildung, Bd. 2].

Miriam Tornero Pérez bespricht das Lehrwerk von Milena Angioni & Ines Hälbig (2016): Einfach gut! Deutsch für die Integration. Frankfurt am Main: telc GmbH.

Sandrine Eschenauer schließlich rezensiert: Leavy, Patricia (Hg.) (2018): Handbook of Arts-Based Research. New York, Guilford Press.

Den Abschluss bilden eine Übersicht über wichtige Neuerscheinungen im Fach, verbunden mit der Einladung zur Rezension in der ZIF, zudem ist der Überblick über kommende Tagungen aktualisiert.

Und ist Ihnen, lieber Leser, liebe Leserin, aufgefallen, dass wir das Aussehen unserer Fachzeitschrift verändert haben? Wir freuen uns über Ihre Kommentare, über Lob und Kritik. Schreiben Sie uns!

Die nächste Ausgabe der ZIF (2020-1) „Große Jubiläumsausgabe – 25 Jahre ZIF“ mit einem breiten Themenspektrum (Team mit mehreren GastherausgeberInnen, koordiniert von Christoph Merkelbach) wird im April 2020 erscheinen.

Weiter geplant sind u.a:
* ZIF 2020-2, Oktober 2020: Themenschwerpunkt ‚Schreiben‘ (Gastherausgeberin: Dagmar Knorr).
* ZIF 2021-1, April 2021: Themenschwerpunkt ‚KORPORA in DaF und DaZ: Theorie und Praxis‘ (Gasterausgeberinnen: Carolina Flinz / Britta Hufeisen). Wir weisen Sie auf den Call hin.

Die nächste Möglichkeit, Aufsätze außerhalb eines Themenschwerpunkts zu publizieren, ist die Ausgabe 2020-2 (Oktober 2020).

Zur neuen Ausgabe der Zeitschrift

Vier Stellen als Leiter*innen (m/w/d) von Nachwuchsforschungsgruppen im Exzellenzcluster Africa Multiple an der Universität Bayreuth – Bewerbungsfrist 31. Dezember

Das Exzellenzcluster Africa Multiple an der Universität Bayreuth, gefördert durch die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder, plant zum Juli 2020 die Einrichtung von vier Nachwuchsforschungsgruppen. Zur Ausschreibung stehen die Stellen von vier Leiter*innen (m/w/d) für Nachwuchsforschungsgruppen für die Laufzeit von vier Jahren (Entgeltgruppe TV-L 14).

Von den Stelleninhaber*innen wird erwartet, dass sie ein für die Dauer der Laufzeit angelegtes innovatives Forschungsprogramm im Bereich der Afrikaforschung umsetzen und dabei bis zu zwei eigenverantwortlich auszuwählende Promovierende integrieren und begleiten. Die Forschungsvorhaben sollen zur theoretischen Agenda des Exzellenzclusters beitragen und an die dort bearbeiteten Themenbereiche anschließen bzw. diese ergänzen. Die Nachwuchsforschungsgruppen werden in der Bayreuth Academy of Advanced African Studies angesiedelt, die innerhalb des Exzellenzclusters ein internationales Fellowprogramm sowie spezielle Programme zur Weiterqualifizierung von Postdoktorand*innen betreibt. Die Doktorand*innen verfolgen ihre Promotionen in der Bayreuth International Graduate School of African Studies (BIGSAS), der Graduiertenschule des Exzellenzclusters.

Zwei der Nachwuchsforschungsgruppen werden mit offener disziplinärer und thematischer Ausrichtung ausgeschrieben. Eine weitere Nachwuchsgruppe soll ein Forschungsprogramm im Bereich der Intersektionalitätsforschung mit Anschlussfähigkeit an die Forschung zu Afrika und/oder seinen Diasporas verfolgen. Entsprechend dem transdisziplinären Charakter der Intersektionalitätsforschung können Bewerber*innen aus unterschiedlichen Disziplinen kommen und sollten in theoretischen und methodischen Ansätzen aus den Gender Studies, Queer Studies oder Postcolonial Studies ausgewiesen sein. Von besonderem Interesse sind Kompetenzen in den Debatten aus den Bereichen der „Black Feminist Studies“ und „Women of Colour Feminist Studies“.
Die vierte Nachwuchsgruppe ist für ein Forschungsprogramm im Bereich der Internationalen Beziehungen Afrikas Auch hier können Bewerber*innen aus unterschiedlichen Disziplinen kommen; von ihnen wird erwartet, dass sie in Theorien und Methoden der Sozialwissenschaften und der Internationalen Beziehungen ausgewiesen sind.

Zu den Aufgaben der Nachwuchsgruppenleiter*innen zählen neben der Leitung ihrer Forschungsvorhaben auch die aktive Mitarbeit im Exzellenzcluster Africa Multiple und die Erfüllung eines Lehrdeputats von zwei Semesterwochenstunden. Die Lehrleistung wird in den afrika- bzw. intersektionalitätsbezogenen und gegebenenfalls weiteren passenden Studiengängen der Universität Bayreuth sowie in der BIGSAS erbracht. Erwünscht ist im Fall der Nachwuchsgruppe mit Schwerpunkt Intersektionalität zudem die Zusammenarbeit mit dem Büro für Gender und Diversität innerhalb des Clusters bei der Förderung von Intersektionalitäts- und Diversitätsperspektiven. Die Arbeitssprache des Clusters ist Englisch.

Voraussetzung für die Bewerbung ist eine sehr gute Promotion in einem für die Afrikaforschung (im Fall der Nachwuchsgruppen mit offener disziplinärer Ausrichtung) bzw. für die Intersektionalitätsforschung (im Fall der Nachwuchsgruppe mit Schwerpunkt Intersektionalität) bzw. für die sozialwissenschaftliche Forschung zu Internationalen Beziehungen (im Fall der Nachwuchsgruppe mit Schwerpunkt Internationale Beziehungen Afrikas) einschlägigen Fach. In allen Fällen soll die Promotion bei Bewerbungsschluss mindestens zwei und höchstens sechs Jahre zurückliegen (Datum der mündlichen Prüfung; Elternzeiten oder längere Krankheitszeiten nicht eingerechnet). Inhaber*innen von befristeten Junior- oder vergleichbaren Qualifizierungsprofessuren (W1/W2) können sich bewerben, sofern die Promotion nicht länger als sechs Jahre zurückliegt. Im Anschluss an die Laufzeit der Nachwuchsgruppen besteht für die Leiter*innen die Möglichkeit, sich auf ausgeschriebene Professuren im Bereich der Afrikaforschung an der Universität Bayreuth zu bewerben.

Die Universität Bayreuth schätzt die Vielfalt ihrer Beschäftigten als Bereicherung und bekennt sich ausdrücklich zum Ziel der Chancengleichheit der Geschlechter. Wissenschaftlerinnen werden daher mit Nachdruck um ihre Bewerbung gebeten. Personen, die mehr Vielfalt in das Forschungs- und Lehrprofil der Universität Bayreuth einbringen, sind ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen; dies gilt insbesondere für Afrikanerinnen und Women of Colour. Bewerber*innen mit Kindern sind sehr willkommen. Die Universität Bayreuth ist Mitglied im Best-Practice Club „Familie in der Hochschule e.V.“, hat erfolgreich am HRK-Audit „Internationalisierung der Hochschule“ teilgenommen und bietet einen Dual Career Support. Personen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Neben den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Zeugnissen und Urkunden) sind zwei Referenzpersonen zu benennen, die bereit sind, auf Anfrage Empfehlungsschreiben zu verfassen. Zentraler Bestandteil der Bewerbung ist ein auf Basis eines Templates zu erstellendes Research Proposal in englischer Sprache, in dem ein innovatives und für eine Nachwuchsforschungsgruppe geeignetes Forschungsvorhaben dargelegt wird. Das Template steht zum Download auf der Webseite des Clusters (http://www.africamultiple.uni-bayreuth.de) unter „Opportunities“ zur Verfügung.

Bewerbungen sind an den Sprecher des Exzellenzclusters, Prof. Dr. Rüdiger Seesemann, zu richten und werden in elektronischer Form (zusammengefasst in einer pdf-Datei von max. 30 MB) bis zum 31. Dezember 2019 an:
africamultiple-calls@uni-bayreuth.de erbeten.

Die Unterlagen werden nach Beendigung des Auswahlverfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes unwiederbringlich gelöscht.

Fragen richten Sie bitte unter dem Betreff „JRG“ an Robert Debusmann, den Koordinator der Bayreuth Academy of Advanced African Studies im Exzellenzcluster: bayreuth.academy@uni-bayreuth.de

Zur Stellenausschreibung

Ausschreibung: Projekte „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“ der Robert Bosch Stiftung – Bewerbungsfrist 18. November

Die Robert Bosch Stiftung fördert innovative und zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen.

Bindung an einen Ort entsteht, wenn Menschen am Geschehen einer Gemeinde beteiligt sind. Viele Kommunen in ländlichen Räume haben erkannt, dass Zuwanderung sowie die Integration und Teilhabe von Migranten wichtige Zukunftsthemen sind. Denn angesichts des demografischen Wandels hängt ihre Entwicklung vielfach von der Aktivierung bereits länger in der Region lebender Menschen sowie der Gewinnung und Bindung neuer Bewohner ab. Viele Gemeinden in ländlichen Räumen wollen auch Flüchtlinge langfristig vor Ort integrieren.

Für die Gestaltung der Integration und Teilhabe neu zugewanderter Menschen braucht es nachhaltige Strategien und Konzepte, lokale Kooperationen zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Migranten und Wirtschaft sowie politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die diese Prozesse unterstützen.

Mit dem Programm Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen unterstützt die Robert Bosch Stiftung Landkreise mit ihren vielfältigen Akteuren dabei, innovative und nach vorne gerichtete Ansätze für die Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen zu entwickeln.

Die Ausschreibung richtet sich an Landkreise, die in ländlichen Räumen in Deutschland gemeinsam mit weiteren Partnern aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft eine konkrete Herausforderung bearbeiten oder eine langfristige Strategie im Themenfeld Integration und Teilhabe entwickeln wollen.

Dabei geht es auch darum, die Bindung von Migranten im ländlichen Raum zu stärken und integrationspolitische Akteure lokal und überregional zu vernetzen.

Werden Sie Teil des Programms Land.Zuhause.Zukunft!
Sie sehen sich in Ihrem Landkreis im ländlichen Raum vor besonderen Herausforderungen bei der Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern? Sie wollen diese Herausforderungen zukunftsgerichtet angehen, konzeptionell bearbeiten und umsetzen? Sie wollen dabei alle relevanten Akteure mit an den Tisch holen, um nachhaltig zu wirken?

Dann bewerben Sie sich bis zum 18. November 2019 mit Ihrem Landkreis für das Programm Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen. Als teilnehmender Landkreis…

* erhalten Sie kompetente Unterstützung und Begleitung für die Bearbeitung Ihrer Herausforderung/Idee durch externe Berater.
* vernetzen Sie sich mit anderen kommunalen Akteuren der Integrationspolitik und -arbeit aus ländlichen Räumen.
* werden Sie mit Ihrer Arbeit öffentlich sichtbar.

Kontakt:
Robert Bosch Stiftung GmbH
Programm Land.Zuhause.Zukunft –
Integration und Teilhabe von
Neuzuwanderern in ländlichen Räumen
www.land-zuhause-zukunft.de
Lisa Veyhl
Tel.: 0711-46084-551
LisaMarie.Veyhl@bosch-stiftung.de

Davide Bracci
Tel.: 0711-46084-322
Davide.Bracci@boschstiftung.de

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