Erasmus+ Ausschreibung: Europäische Hochschulen Pilotausschreibung 2019 – Antragsfrist 28. Februar

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können von Hochschulen aus einem Erasmus+ Programmland gestellt werden. Der Antragsteller stellt den Antrag im Namen des gesamten Konsortiums. Das Konsortium einer Europäischen Hochschule besteht aus mindestens drei Hochschulen aus Programmländern. Weitere (assoziierte) Partner aus dem Bereich Bildung, Forschung und Wirtschaft sind möglich, erhalten aber keine Förderung.

Kompetitive Antragstellung:

Aufgrund der geringen Anzahl zu fördernder Projekte auf europäischer Ebene (6 Projekte für 2019) wrd die Antragstellung voraussichtlich sehr kompetitiv sein. Das Programm wird aber mindestens bis 2024 jährlich ausgeschrieben. Da die Antragstellung arbeitsintensiv ist und viele Bereiche aller beteiligten Hochschule eingebunden werden müssen, empfehlen wir nur gut vorbereitete Anträge einzureichen. Wer einen Antrag erst in den Folgejahren plant, kann für die Vorbereitung bzw. für ein Teilprojekt auch einen Antrag bei den Erasmus+ Strategischen Partnerschaften stellen.

Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?

  • Ausgefülltes Antragsformular (E-Form)
  • Annex 1: Detailed project description
  • Annex 2: Detailed budget tables
  • Annex 3: Mission statement and declaration of honor

Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung sind der allgemeine Erasmus+ Programme Guide (siehe Part B, Leitaktion 2; Europäische Hochschulen) sowie der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen. Sie finden alle Informationen auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2019 endet am 28. Februar 2019 um 12:00:00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein interaktives PDF-Dokument.

Wo reiche ich einen Antrag ein?

Die E-Form reichen Sie elektronisch bei der EACEA in Brüssel, Belgien ein. Es ist nicht erforderlich, Kopien des Antrages und Anhänge per Post an die EACEA zu senden.

Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags:
Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn
per E-Mail: eu-hochschulen@daad.de

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Projektvorhaben. Wir bitten Sie, dazu eine 2-3 seitige Projektskizze einzureichen, um vor der Beratung Ihre Projektidee zu strukturieren. Für ein ausführliches Gespräch per Telefon oder persönlich stehen wir zur Verfügung. Zusätzlich können Sie uns auch Fragen formlos per E-Mail an eu-hochschulen@daad.de zusenden.

Zur Ausschreibung

Über Alexandra Stang

Doktorandin im Bereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (IWK) und Lehrbeauftragte für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik/Auslandsschulwesen und Planungs- /Organisationskompetenz im MA Studiengang "Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache" und Lehramtsergänzungsfach am Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien an der Universität Jena sowie Lehrbeauftragte im Modul "Cultural Studies / Introduction to Cultural Theory" an der Karlshochschule International University in Karlsruhe
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