Doktorandin im Bereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (IWK) und Lehrbeauftragte für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik/Auslandsschulwesen und Planungs- /Organisationskompetenz im MA Studiengang "Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache" und Lehramtsergänzungsfach am Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien an der Universität Jena sowie Lehrbeauftragte im Modul "Cultural Studies / Introduction to Cultural Theory" an der Karlshochschule International University in Karlsruhe

Ausschreibung: Deutscher Studienpreis für eine Dissertation mit gesellschaftlicher Relevanz der Körber Stiftung in Hamburg – Bewerbungsfrist 1. März

Bis zum 1. März können sich Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler aller Fachrichtungen für den Deutschen Studienpreis bewerben. Die Körber-Stiftung zeichnet mit dem Preis jährlich Verfasserinnen und Verfasser von exzellenten Dissertationen aus, deren Arbeit von besonderer gesellschaftlicher Relevanz ist. In den drei Sektionen Sozialwissenschaften, Geistes- und Kulturwissenschaften und Natur- und Technikwissenschaften werden je ein mit 25.000 Euro dotierter Spitzenpreis sowie jeweils zwei mit 5.000 Euro dotierte zweite Preise vergeben. Damit ist der Deutsche Studienpreis eine der höchstdotierten Auszeichnungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in Deutschland. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble ist Schirmherr des Wettbewerbs.

Der Deutsche Studienpreis richtet sich an Promovierte, die ihre Dissertation im Jahr 2019 mit magna oder summa cum laude abgeschlossen haben. Aus den eingereichten Beiträgen wählt eine Jury diejenigen Forschungsarbeiten aus, die über einen besonderen gesellschaftlichen Wert verfügen. Die gesellschaftliche Bedeutung kann dabei in einem direkten Anwendungsnutzen bestehen, zum Beispiel der Weiterentwicklung einer medizinischen Therapie, oder im Orientierungswissen, etwa durch die Untersuchung eines aktuellen politischen oder sozialen Phänomens. Auch Arbeiten aus der Grundlagenforschung, die einen Anwendungshorizont für die Gesellschaft darstellen können, sind willkommen.

Detaillierte Teilnahmebedingungen sowie weitere Informationen: studienpreis.de

Informationen zum Thema:
Körber-Stiftung
Deutscher Studienpreis
Nina Ritter
Kehrwieder 12
20457 Hamburg
Telefon +49 • 40 • 80 81 92 – 150
E-Mail dsp@koerber-stiftung.de
www.studienpreis.de

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Stelle als Persönliche/r Referent*in für die Vizepräsidentin für Internationales und Diversität an der Hochschule Rhein-Waal – Bewerbungsfrist 25. Februar

Die Hochschule Rhein-Waal besetzt im Präsidium am Campus Kleve zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Persönliche/r Referent*in für die Vizepräsidentin für Internationales und Diversität befristet und in Teilzeit mit 50 v.H. der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit befristet bis zum 31. August 2025. Die Vergütung erfolgt nach EG 13 TV-L.

Ihre Aufgaben:
– Sie fungieren als Ansprechpartnerin mit wissenschaftlicher Expertise in Themenbereichen der Diversität für das Präsidium und externer Schnittstellen
– Sie sind zuständig für die Implementierung des Diversitätskonzeptes der Hochschule in enger Absprache mit der Vizepräsidentin sowie für die Weiterentwicklung des Konzeptes im Hinblick auf sich ständig verändernde gesellschaftliche Verhältnisse
– Sie koordinieren den inhaltlichenen Austausch mit allen zentralen Akteurinnen der Diversität an der Hochschule und außerhalb der Hochschule – Sie sind zuständig für die wissenschaftliche Begleitung (Vorträge, Publikationen, Organisation von Tagungen) des Diversitätskonzeptes der Hochschule

Zusammen mit Studierenden und Forschenden der Hochschule entwickeln und führen Sie Diversitätsmaßnahmen sowie kleine empirische Erhebungen zum Thema Diversität in der Hochschule durch Sie beantragen (Dritt-)mittel für Diversitätsmaßnahmen. Sie sind ferner für die Konzeption, Koordination und Durchführung der Audits im Diversitätsbereich zuständig. Sie unterstützen die Vizepräsidentin bei der Vernetzung mit Vizepräsidentinnen/ Prorektor*innen für Diversität, bei der Organisation und inhaltlichen Ausrichtung von Vernetzungsaktivitäten

Ihr Profil:
– Sie besitzen ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (vorzugsweise in Sozialwissenschaften) und Fachkenntnisse im Wissenschaftsbereich Diversität
– Sie kennen sich mit Hochschul- oder Wissenschaftsmanagement aus
– Sie haben Erfahrungen im Verfassen wissenschaftlicher Publikationen
– Sie haben Kenntnisse im Bereich Organisation von Maßnahmen/Tagungen und Beantragung von Projektmitteln
– Sie haben Kenntnisse im Bereich Projektmanagement und Repräsentation
– Sie haben bereits Erfahrungen im Bereich Auditierung
– eigenständiges konzeptionelles Handeln
– eine sichere Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift sowie sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse (mind. C1 Niveau gem. GeR)
– Fähigkeit zur zielgruppenorientierten Kommunikation
– Eine hohe Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Teamfähigkeit und Flexibilität zeichnen Sie aus

Wir bieten:
– Eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit
– Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
– Umfassende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
– Alle Vorteile der (Sozial-)Leistungen des öffentlichen Dienstes, z.B. eine jährliche Sonderzahlung, die Zahlung von vermögenswirksamen Leistungen, eine Urlaubsregelung über dem Mindesturlaub sowie eine betriebliche Altersvorsorge
– Möglichkeit zur Telearbeit sowie Homeoffice
– Nutzung der Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Der Arbeitsvertrag wird befristet gemäß § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Demnach ist Voraussetzung für eine Einstellung, dass die Bewerberinnen und Bewerber in der Vergangenheit nicht an der Hochschule Rhein-Waal beschäftigt gewesen sind.

Die Hochschule Rhein-Waal fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter sowie Gleichgestellter im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Bitte bewerben Sie sich unter https://www.hochschule-rhein-waal.de/de/jobs

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Bewerbungsfrist: 25. Februar 2020

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CfP: Int. Congress „Cities of the Global South. Politics. Imaginaries and Cultural Practices“ at the National Autonomous University of Mexico in Mexico City in cooperation with the University of Tübingen – Deadline for Abstracts 2nd March

The Facultad de Filosofía y Letras, the Instituto de Investigaciones Filológicas, Instituto de Investigaciones Estéticas of the UNAM (Mexico), and the Interdisciplinary Centre for Global South Studies of the Eberhard Karls Universität of Tübingen, welcome proposals for the int. Congress „Cities of the Global South. Politics, Imaginaries and Cultural Practices. The conference takes place from 8th-10th September 2020.

The city is a persistent question that continues to transcend disciplines. No city is static, and cities around the world are subject to great forces of social, economic and environmental change. These changes relate to the dynamics imposed by the increasingly limited resources available for urban life. Likewise, it is important to consider that the future of humanity will be enacted on an urban stage, in a world where, for decades now, the cities of the Global South have led the world in terms of growth. As a result, traditional conceptions of the city no longer suffice when it comes to comprehending contemporary cities and their challenges. Faced with a growing epistemic challenge that seems irresolvable, reflecting on the city from the Global South poses an even greater issue: how are cities of the South conceived, constructed, experienced, represented and consumed?

From their inception, urban studies have centered their attention on urban spaces generated by the Industrial Revolution, mainly in Europe and North America, and relegated other experiences marked by alternative ways of making a city. However, it should not be thought that the cities of the Global South are characterized only by extreme poverty, violence and lack of services. Reflecting on our cities helps us understand that these urban characteristics (including poverty and informality) are global. Cities of the Global South. Politics, Imaginaries and Cultural Practices seeks to integrate dialogues from various disciplines interested in reflecting on the city as a laboratory of human, cultural, social and environmental experiences.

The organizing committee of the international congress Cities of the Global South. Politics, Imaginaries and Cultural Practices invites academics interested in presenting and discussing their ideas regarding the city from the perspective of the Global South to send proposals for papers along the following thematic lines: a) Visuals and counter-visualities (scale, invisibility, arts) b) Urban narratives (literature, performance, etc.) c) Rethinking the right to the city (precariousness, well-being, ecology, selfconstruction) d) Urban planning and alternative cartographies (affectivity, gender, sociability, sound maps, corporality, etc.) e) Ethnicity and EthniCity f) Temporalities and rhythms Submission Process § The abstracts (300 words max.) should be emailed to surglobal2020@gmail.com by 2nd March 2020.

Please include the thematic line and a brief bio. Each participation will be 20 minutes and may be presented in Spanish or English. § Full papers of accepted abstracts should be submitted by 31st July 2020. Paper submission guidelines will be provided later.

Submission Deadline: 2nd March 2020

Full Paper Submission: 31st July 2020

Please see the website for further information

Stelle als Akad. Mititarbeiter*in für Global Awareness mit Schwerpunkt in der Lehre an der Universität Tübingen – Bewerbungsfrist 24. Februar

Die Universität Tübingen etabliert im Rahmen des überfachlichen Bildungsangebots ein neues englischsprachiges Programm zu „Global Awareness“. Für die Konzeption, die inner- und außeruniversitäre sowie die internationale Vernetzung, die Durchführung und die kontinuierliche Weiterentwicklung dieses Angebots ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle als Akad. Mitarbeiter*in für Global Awareness mit Schwerpunkt in der Lehre (E13 TV-L) neu zu besetzen.

Zu Ihren Aufgaben gehören:

  • Konzeptionelle Erstentwicklung, Koordination, Durchführung und Weiterentwicklung des englischsprachigen Blended Learning-Formates Global Awareness im Bereich Liberal Education, in Kooperation mit einschlägigen Fachbereichen, der Hochschuldidaktik und den mediengestaltenden Einrichtungen
  • Durchführung eigener Lehre zu Global Awareness 
  • Inhaltliche Vernetzung des 4 ECTS Global Awareness-Basiskurses mit den Themen: Bildung für Nachhaltige Entwicklung, Inter- & Transkulturalität, Digitalisierung sowie Ökonomisches Denken und Handeln unter Einbezug der relevanten Akteure
  • Koordination der Produktion von medialen Beiträgen
  • Entwicklung geeigneter didaktischer Materialien und geeigneter Evaluationsinstrumente
  • Auswahl, Betreuung und fachliche Anleitung von Tutor/innen

Folgende Qualifikationen, Kenntnisse und Fähigkeiten setzen wir für diese Aufgaben voraus:

  • Abgeschlossenes sozial-, geistes- oder kulturwissenschaftliches Universitätsstudium (Magister, Master, Diplom)
  • Schwerpunkt Interkulturalität 
  • Inhaltliche Expertise zu den unterschiedlichen Aspekten des Themas Global Awareness
  • Nachgewiesene sehr gute mündliche und schriftliche Englischkenntnisse (Niveau C2)
  • Ausgewiesene praktische Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung innovativer didaktischer Konzepte
  • Teamorientierte, termintreue, selbstständige und strukturierte Arbeitsweise
  • Adressatengerechte Kommunikation
  • Mehrjährige Berufserfahrung an Hochschulen

Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Universität Tübingen strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb entsprechend qualifizierte Kandidatinnen um ihre Bewerbung.

Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, inkl. der beigefügten Nachweise für die gesuchten Qualifikationen, bis zum 24. Februar 2020 ausschließlich online in einer Gesamt-pdf-Datei an: claudia.schlager@uni-tuebingen.de. Für eine erste Kontaktaufnahme steht Ihnen Frau Dr. Claudia Schlager unter  07071/29-77073 gerne zur Verfügung.

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Stelle als wiss. Mitarbeiter*in im Projekt „Schulische Integration neu zugewanderter Kinder: Eine ökologische Mehrebenen-Perspektive“ am Fachgebiet Interkulturelle Psychologie an der Universität Duisburg-Essen – Bewerbungsfrist 19. Februar

Die Universität Duisburg-Essen besetzt am Campus Essen in der Fakultät für Bildungswissenschaften, Institut für Psychologie, Fachgebiet Interkulturelle Psychologie – Migration und Integration eine Stelle als wiss. wissenschaftliche Mitarbeiterin/wissenschaftlichen Mitarbeiter (w/m/d) an Universitäten/Prä-Doc (Entgeltgruppe 13 TV-L, 65 %).

Ihre Aufgabenschwerpunkte:

Mitwirkung am Forschungsprojekt „Schulische Integration neu zugewanderter Kinder: Eine ökologische Mehrebenen-Perspektive“, einem Verbundprojekt mit den Universitäten Bochum (Prof. Dr. Birgit Leyendecker) und Dortmund (Prof. Dr. Nele McElvany). Ziel des Projekts ist die Identifizierung der Determinanten schulischer Integration geflüchteter und neu zugewanderter Kinder am Ende der Grundschulzeit. Schwerpunkte der geplanten Studie liegen

a) auf der Untersuchung der Einflüsse familiärer sowie außerschulischer Kontexte,

b) auf der Qualität der sozialen Beziehungen zu Gleichaltrigen und Lehrkräften

und c) auf multiplen Bedingungsfaktoren von Übergängen auf Schulformen mit Abituroption unter Beachtung des Potentials, der Kompetenzen und Bildungsaspirationen

• Vorbereitung und Durchführung der Datenerhebung in Grundschulen im Ruhrgebiet

• Statistische Auswertung der Daten

• Veröffentlichung in engl. Fachzeitschriften mit Peer-Review-Verfahren

• Gelegenheit zur wissenschaftlichen Weiterqualifikation (Promotion) wird geboten

Ihr Profil:

• Abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Master), vorzugsweise im Fach Psychologie, von mind. 8 Semestern

• Ausgeprägte Organisations- und Koordinationsfähigkeiten

• Hohes Ausmaß sozialer und interkultureller Kompetenz

• Gute Statistikkenntnisse und sicherer Umgang mit entsprechender Software

• Erfahrungen in schulbasierter Forschung sind wünschenswert

• Kenntnisse in einer für das Forschungsprojekt relevanten Fremdsprache (z. B. Arabisch, Farsi, Paschto, Romani, Rumänisch oder Bulgarisch) sind von Vorteil.

Wir bieten:

• Tätigkeit in einem spannenden, gesellschaftlich relevanten, Tätigkeitsfeld • Entwicklung der eigenen wissenschaftlichen Karriere in einer jungen Arbeitsgruppe

• Finanzierung von Vortragsreisen zu internationalen Fachkonferenzen

Besetzungszeitpunkt: 1. Mai 2020

Vertragsdauer: 30 Monate (Verlängerung wird angestrebt)

Arbeitszeit: 65 % Prozent einer Vollzeitstelle

Bewerbungsfrist: 19. Februar 2020

Die Universität Duisburg- Essen verfolgt das Ziel, die Vielfalt ihrer Mitglieder zu fördern (s. http://www.uni-due.de/diversity) Sie strebt die Erhöhung des Anteils der Frauen am wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb einschlägig qualifizierte Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und Gleichgestellter i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX sind erwünscht. Bewerbungen von Menschen mit Zuwanderungshintergrund, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht. Ihre Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, 2-seitiges Research Proposal bezogen auf die Ausschreibung) richten Sie bitte unter Angabe der Kennziffer 070-20 in einem einzigen PDFDokumente elektronisch an Herrn Prof. Dr. Philipp Jugert, Universität Duisburg- Essen, Fakultät für Bildungswissenschaften, 45117 Essen, E-Mail philipp.jugert@uni-due.de. Fragen zur Stelle beantwortet Herr Dr. Sauro Civitillo, sauro.civitillo@uni-due.de.

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CfP: Beiträge für das Themenheft (15/3) „Diversität an Hochschulen – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu exzellenten und inklusiven Hochschulen“ der Zeitschrift für Hochschulentwicklung (ZFHE) gesucht – Deadline 15. Mai

Das neue Themenheft 15/3 der Zeitschrift für Hochschulentwicklung (ZFHE) erscheint im Oktober 2020. Thema der neuen Ausgabe lautet „Diversität an Hochschulen – Chancen und Herausforderungen auf dem Weg zu exzellenten und inklusiven Hochschulen“. Dazu werden noch Beiträge in Form von wissenschaftlichen Beiträgen oder Werkstattberichten gesucht. Diese können in englischer oder deutscher Sprache noch bis 15. Mai 2020 eingereicht werden.

Zum Themenschwerpunkt

Die Hochschulsysteme zeichnen sich zwischenzeitlich durch zunehmende Vielfalt von Studierenden, Lehrenden aber auch Mitarbeiter*innen aus. Hochschulen wurden in den letzten Jahren weit geöffnet – Diversität stellt damit kein „neues“ Phänomen dar, das sich allein über die „mitgebrachten“ demografischen Merkmale ihrer Angehörigen (z. B. anhand des Alters, der Nationalität oder des Bildungshintergrunds) manifestiert. Die Hochschulangehörigen zeichnen sich damit durch sehr individuelle (kognitive) Hintergründe, unterschiedliche Werthaltungen, Lernweisen oder auch Studienmotivationen aus, die sich sehr deutlich auf den Lern- und Studienerfolg auswirken und vielfach durch Sozialisation in der Hochschule beeinflusst und verändert werden (können). (AUFERKORTE-MICHAELIS &LINDE, 2018; BÜHRMANN, 2019; KERGEL & HEIDKAMP, 2019). Neben unterschiedlichen disziplinären Prägungen führt etwa auch die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Semester, die Übernahme von bestimmten Aufgaben durch Lehrende, Studierende und Mitarbeiter*innen in der Hochschulverwaltung zu unterschiedlichen Rollen(verständnissen) und damit wiederum zu unterschiedlichen Perspektiven auf die Kolleg*innen und die Lehr-Lernumwelt. Diese verschiedenen Formen von Diversität (vgl. z. B. LANGHOLZ, 2014; KLEIN, 2016; VOS et al., 2016; GAISCH et al., 2019) gilt es an Hochschulen zu erkennen und in geeigneter Weise zu berücksichtigen. Vor allem drei Beobachtungsebenen erscheinen hier besonders relevant:

  • Auf einer strategischen Makro-Ebene wirken globale und europäische Initiativen und Regularien (z. B. Communiqués Yerevan 2015 sowie Paris 2018 aus dem Bologna-Prozess, die Sustainable Development Goals der UNESCO) auf die jeweiligen Hochschulsysteme ein und rücken als Themen in Leistungsvereinbarungen, Leitbildern und (strategischen) Entwicklungsplänen vermehrt in den Fokus hochschulischer Leistungsentwicklung. Dabei werden Hochschulen nicht nur als Studien-, Forschungs- und Innovationsstätten, sondern vermehrt auch als Arbeitgeber*innen in den Blick genommen, die ein höheres Maß an Inklusion und Partizipation zu realisieren haben (STEFANI et al., 2018).
  • Auf der Mikro-Ebene des Lehr-/Lernalltags, z. B. im Rahmen der Lehrveranstaltungen, geht es um eine gelingende Interaktionsgestaltung. Aufgeschlossenheit und Diversitätskompetenz sowohl des wissenschaftlichen als auch des nicht-wissenschaftlichen Personals tragen hier wesentlich über den Einsatz entsprechender Methoden und Praktiken im Bereich Studium und Lehre bei (vgl. PIETZONKA, 2018; AUFERKORTE et al., 2018).
  • Dazwischen liegt die – bislang noch wenig beachtete – Meso-Ebene der Studiengänge/Studienprogramme. Bereits hier werden zentrale Entscheidungen über In- und Exklusion getroffen, wenn Zulassungsbedingungen festgelegt, anzubietende Fächer ausgewählt und/oder Prüfungsbedingungen bestimmt werden (z. B. GAISCH & LINDE, 2019).

Über diese drei Ebenen hinweg müssen sich Hochschulen zu Diversitätsfragen positionieren und weiter professionalisieren. In welcher Form sollen/können sich Hochschulen hier Profile schaffen? Welche Rolle spielen Diversitätsaspekte in der hochschulischen Leistungserstellung? Die hiermit verbundenen Strukturen, Prozesse und Praktiken gelten als aufwändig, herausfordernd und stehen oftmals unter der Kritik, die Qualität hochschulischer Aus- und Weiterbildung zu verwässern (BRINK, 2009). Veränderungsprozesse in den genannten Bereichen gelten jedoch auch als konfligierend und münden sowohl in positive als auch negative Ergebnisse und Erfahrungen. Die sich hieraus ergebenden Anforderungen stellen für Hochschulen wesentliche Gestaltungsparameter in Studium und Lehre, in der Forschung wie auch in der organisationalen Entwicklung dar und bieten zahlreiche Möglichkeiten differenzierter Positionierung und Profilbildung.

Mögliche Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen:

  • Was bedeutet es, mit Diversität auf System-, Institutionen- und Akteursebene umzugehen (z. B. Governanceperspektiven, Führungsgrundsätze und -praktiken)?
  • Wie kann es gelingen, breite Teilhabe und Exzellenz in Einklang zu bringen?
  • Welche Formen nicht-traditioneller Studierender werden als Zielgruppen bedeutender und wie kann es Hochschulen gelingen, sich stärker für diese Gruppen zu öffnen?
  • Wie kann für professionalisierten Umgang mit Diversität sensibilisiert werden und wie können wissenschaftliches und nicht-wissenschaftliches Personal an Hochschulen für dieses Thema interessiert und weitergebildet werden?
  • In welcher Form wird Inklusion in den Hochschulen realisiert und welche Auswirkungen hat dies auf hochschulische Lehre und deren Profilbildung?

Wir freuen uns auf Beiträge, die den Fortschritt, aber auch Barrieren, mögliche neue Strömungen/Tendenzen auf den einzelnen Ebenen oder auch in einem systemischen Zusammenspiel zu dem skizzierten Themenspektrum beleuchten. Ein besonderes Interesse gilt der evidenzbasierten Entwicklung neuer Praktiken, Normen, Mechanismen, Fähigkeiten und Ressourcen, die den Umgang mit Diversität und Heterogenität sowie Inklusion stärker in den Fokus rücken und zur Exzellenzfrage in Beziehung setzen.

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W1 Professur für Bildung und Demokratiepädagogik im Kontext von Migration und Integration an der Universität Leipzig – Bewerbungsfrist 6. März

An der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig ist zum 1. Oktober 2020 eine W1 Professur für Bildung und Demokratiepädagogik im Kontext von Migration und Integration (mit Tenure Track auf W2) zu besetzen.

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll den Bereich Demokratiepädagogik und interkulturelle Bildung und Erziehung in der Schule vertreten. Es wird erwartet, dass zukünftig Theorien und Konzepte der Migrationspädagogik in Kooperation mit regionalen, überregionalen und internationalen Partnern für die Schule erforscht und entwickelt werden. Das Forschungsprofil der Bewerberinnen und Bewerber muss in mindestens zwei der folgenden Schwerpunkte ausgewiesen sein:

  • Schulentwicklung für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung in der Schule
  • Demokratiepädagogik in der Schule
  • Politische Bildung in der Schule im Kontext von Integration und Globalisierungsprozessen

Profunde Kenntnisse relevanter Konzepte und Methoden der Demokratie- und politischen Bildungsforschung werden vorausgesetzt. Die Aufgaben umfassen zudem Lehre und Prüfung im bildungswissenschaftlichen Lehramtsstudium.

Die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber soll den Nachweis über eine mindestens dreijährige Lehrpraxis an einer Schule erbringen.
Die Tenure-Track-Professur ist zunächst auf drei Jahre befristet. Eine Verlängerung auf insgesamt sechs Jahre erfolgt im Falle erfolgreicher Zwischenevaluation gemäß der Ordnung für das Verfahren zur Zwischenevaluation von Juniorprofessorinnen bzw. Juniorprofessoren an der Universität Leipzig (Zwischenevaluationsordnung –ZevaO). Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung – TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die Entwicklungsziele und Erwartungen an die individuellen Leistungen der Professorin bzw. des Professors in den Kategorien Forschung, Lehre, Wissenstransfer sowie akademisches und außeruniversitäres Engagement verbindlich festgeschrieben sind. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W2-Professur gemäß § 59 Abs. 2 Sächsisches Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) ohne erneute Stellenausschreibung.

Die dienstrechtliche Stellung sowie Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus §§ 63, 64, 70 SächsHSFG und der Sächsischen Dienstaufgabenverordnung (DAVOHS). Die Tenure-Track-Professur ist als Qualifikationsstelle zu verstehen. Die Ausschreibung richtet sich daher an Bewerberinnen und Bewerber, die eine Promotion mit herausragender Qualität (mindestens magna cum laude) abgeschlossen haben, eine weitere Qualifikation anstreben und nicht über eine abgeschlossene Habilitation verfügen. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter und / oder als wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollten Promotion- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.
Die Universität Leipzig legt Wert auf die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Schwerbehinderte werden zur Bewerbung aufgefordert und bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Bewerbungen richten Sie mit den üblichen Unterlagen (unter Beifügung einer Liste der wissenschaftlichen Arbeiten und der akademischen Lehrtätigkeit einschließlich vorhandener Nachweise zu Evaluationen, einer beglaubigten Kopie der Urkunde über den höchsten erworbenen akademischen Grad) in gedruckter oder elektronischer Form (eine einzige pdf-Datei) bitte bis 6. März 2020 an:

Universität Leipzig
Dekanin der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät
Frau Prof. Dr. Simone Reinhold
Marschnerstr. 31
D-04109 Leipzig

E-MAIL SCHREIBEN

Eine Bewerbung per E-Mail ist datenschutzrechtlich bedenklich. Die Versenderin bzw. der Versender trägt dafür die volle Verantwortung.

Bewerbungsschluss: 6. März 2020

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Podcastreihe „Erinnern. Verändern. Dekolonisierung in Europa“

„Dekolonisierung“ geht an den Kern der europäischen Identität. Entsprechend schwer tun sich die ehemaligen Kolonialstaaten in Europa damit, die eigene Rolle zu hinterfragen.

Die Gesichter Europas berichten aus England, Frankreich, Portugal, Spanien und den Niederlanden. Wie weit reichen die Folgen der Vergangenheit? Welche Tabus werden in Augenschein genommen und was wird immer noch totgeschwiegen? Und wer sind diejenigen, die sich für ein neues Miteinander auf Augenhöhe einsetzen?

The Conquest of Tenochtitlßn, unknown artist, from The Conquistadors by Hammond Innes, page 142 The painting shows the conquest of Tenochtitlßn (now the site of Mexico City). The battle between the Spanish under Hernßn(do) Cortés, marqués del Valle de Oaxaca (1484-1547) and the Mexica under the last Aztec leader Cuauhtémoc (c.1502-1525) is more properly called a siege. It began in May of 1521 and lasted into August. With newly built ships, the Spanish controlled the lake surrounding the island and blockaded the city. Ultimately Cortés ordered the complete destruction of Tenochtitlßn, including its palaces, temples and squares. Cortés led his Spanish armies across one of the causeways and into the city. The captains of the other parts of his army also led their troops towards the centre of the city and the main temple compound. The Mexica put up a spirited and skilled resistance, bu UnitedArchives0631042 (imago)

Späte Schuldfragen
Der Streit über die koloniale Vergangenheit ist in Spanien nicht nur etwas für Historiker. Ein Buch über die Rolle Spaniens in Lateinamerika wurde ein Bestseller. Diskutiert wird auch darüber, warum der mexikanische Präsident López-Obrador erst 2019 die Frage nach Schuld und nach Verantwortung aufgeworfen hat.

Bildnummer: 10103240 Datum: 08.03.2012 Copyright: imago/PanoramiC Shirley Souagnon - Konferenz Frauen in den Mittelpunkt - Paris - 08/03/2012 xGwendolineLeGoffx PUBLICATIONxNOTxINxFRAxITAxBEL; Basketball FRA Damen Shooting privat x1x xkg 2012 quer Image number 10103240 date 08 03 2012 Copyright imago Panoramic Shirley Conference Women in the Focus Paris 08 03 2012 xGwendolineLeGoffx PUBLICATIONxNOTxINxFRAxITAxBEL Basketball FRA women Shooting Private x1x xkg 2012 horizontal (imago / Gwendoline LeGoff)

Klischees und Comedy
Franzosen mit afrikanischen Wurzeln erobern sich die Aufmerksamkeit des Pariser Publikums. Sie treten im Barbès Comedy Club auf. Ihre Herkunft aus den früheren Kolonien und ihre Alltags-Erfahrungen in Frankreich ergeben häufig komische Kontraste.

Cecil Rhodes statue. Athinangamso Nkopo (right) from the Rhodes Must Fall In Oxford group during a meeting at the Regent's Park College, Oxford University, following the announcement that the statue of British colonialist Cecil Rhodes will be kept at Oriel College. Picture date: Monday February 1, 2016. The group say Rhodes was a racist imperialist and has campaigned for the removal of the statue. See PA story EDUCATION Rhodes. Photo credit should read: John Stillwell/PA Wire URN:25399458 | (picture alliance / PA wire / John Stillwell)

Unis überprüfen Lehrpläne und Leselisten
Die Studierenden haben Druck gemacht und einige britische Universitäten haben reagiert: Sie haben Lehrpläne und Leselisten „entkolonisiert“ – nicht nur weiße Autoren sollen aufgeführt werden. Davon sind längst nicht alle begeistert.

Zacharias Wagner: Sklavenmarkt in Fort Maurits, entstanden zwischen 1634 und 1637 in der damaligen Kolonie Niederländisch-Brasilien (akg-images)

Bedauern über den Sklavenhandel
Die Niederlande gelten gemeinhin als fortschrittlich und aufgeklärt, Den Haag ist synonym mit Völkerrecht und internationaler Gerechtigkeit. Von ihrer Vergangenheit als Sklavenhändler-Nation haben die Niederländer lange nichts wissen wollen. Aber das ändert sich gerade, erzählt Kenneth Stam.

Beatriz Gomes Dias, Linkspolitikerin und Kämpferin für die Aufarbeitung von Portugals kolonialer Vergangenheit (Deutschlandradio / Tilo Wagner)

Beide Seiten der Geschichte zeigen
In Portugal wurden während der Kolonialzeit sechs Millionen Menschen versklavt. Bisher gibt es keinen Ort, der an ihr Schicksal erinnert. Das soll sich nach dem Willen einer Bürgerinitiative in Lissabon bald ändern. Der Bürgermeister wollte ursprünglich einen Seefahrer-Themenpark für Touristen.

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Download: Studie „Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes

Am 29. Januar 2020 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Ergebnisse der Studie „Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt. Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage“ veröffentlicht.

Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt sind ein verbreitetes Problem. Einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zufolge machten rund 15 Prozent aller Befragten, die in den vergangenen zehn Jahren auf Wohnungssuche waren, dabei Diskriminierungserfahrungen aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land.

Rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt


Davon sind Menschen mit Migrationshintergrund besonders betroffen. Jede_r dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund (35 Prozent) berichtete der Umfrage zufolge von rassistischer Diskriminierung.

„Oft reicht schon ein fremd klingender Name aus, um gar nicht erst zur Wohnungsbesichtigung eingeladen zu werden. Auch offen rassistische Wohnungsanzeigen gehören leider noch immer zum Alltag“, sagte Bernhard Franke, kommissarischer Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Dabei ist Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt gesetzlich verboten. Betroffene sollten sich über ihre Rechtslage informieren und wenn möglich gegen Benachteiligungen vorgehen“, sagte Franke.

Eine deutliche Mehrheit der Befragten (83 Prozent) ist der Ansicht, dass Diskriminierung aus rassistischen Gründen, wegen der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder der Herkunft aus einem anderen Land bei der Wohnungssuche in Deutschland eher häufig vorkommt. Damit ist der Wohnungsmarkt der Lebensbereich, in dem die meisten Befragten ein Problem mit rassistischer Diskriminierung vermuten. Die Befragten wurden überdies nach ihren persönlichen Einstellungen gegenüber eingewanderten Personen als potenzielle Nachbar_innen und Mieter_innen gefragt. Hier zeigt sich, dass die Vorbehalte gegenüber Einwander_innen zunehmen, je näher die Situation in die Privatsphäre hineinreicht. So hätten 29 Prozent der Befragten sehr große oder große Bedenken, wenn in die Nachbarwohnung oder das Nachbarhaus eine Person einziehen würde, die nach Deutschland eingewandert ist. Die Vorstellung, eine Wohnung, die der befragten Person selbst gehört, an eine eingewanderte Person zu vermieten, sorgt bei 41 Prozent der Befragten für Bedenken.

Nach Ansicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sollten zur Vermeidung von Diskriminierung mehrere rechtliche Schlupflöcher, die Benachteiligungen begünstigen, geschlossen werden. So gilt das Diskriminierungsverbot im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) grundsätzlich nicht, wenn ein besonderes „Nähe- oder Vertrauensverhältnis“ eingegangen wird, etwa durch Nutzung von Wohnraum auf demselben Grundstück. Außerdem dürfen beispielsweise Wohnungsbaugesellschaften Wohnungssuchende „im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohnerstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse“ unterschiedlich behandeln. Beide Ausnahmeregelungen werden auch von dem UN-Ausschuss zur Beseitigung rassistischer Diskriminierung und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) kritisiert.

„Die Ausnahmeregelungen bergen nicht nur die Gefahr des Missbrauchs und können Rechtfertigungen für rassistische Diskriminierungen bieten – sie verstoßen aus unserer Sicht auch eindeutig gegen das Europarecht und müssen aufgehoben werden“, sagte Franke und verwies auf ein aktuelles Rechtsgutachten der Bonner Rechtswissenschaftler Prof. Thüsing /Dr. Vianden, das ebenfalls am Mittwoch veröffentlicht wurde. Das Rechtsgutachten schlägt unter anderem eine Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (§ 19 Abs. 5 AGG) vor, um gesetzlich klarzustellen, dass hohe Anforderungen an ein „besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis der Parteien“ zu stellen sind, wenn dies dazu führen soll, dass der Diskriminierungsschutz hinter den Schutz der Privatsphäre zurücktritt.

Die Ergebnisse der Umfrage finden Sie hier. Das Rechtsgutachten „Rechtsfreie Räume? Die Umsetzung der EU-Antirassismusrichtlinie im Wohnungsbereich.“ finden Sie hier.

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