An der Universität Bayreuth ist in der Fakultät für Sprach- und Literaturwissenschaften baldmöglichst eine Juniorprofessur (W1) African Languages and the Construction of Knowledge mit Tenure-Track auf W3 im Beamtenverhältnis auf Zeit zu besetzen. Diese Tenure-Track-Professur wird durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (Tenure-Track-Programm) gefördert.
Gesucht wird eine Nachwuchswissenschaftlerin bzw. ein Nachwuchswissenschaftler (m/w/d) mit der Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und einem hohen Entwicklungspotenzial. Die zukünftige Stelleninhaberin bzw. der zukünftige Stelleninhaber (m/w/d) vertritt das Fach Afrikanistik in Forschung und Lehre. Vorausgesetzt wird ein Schwerpunkt in Afrikanistik (Strukturlinguistik, Soziolinguistik oder Anthropologischer Linguistik). Erfahrungen in Lehre und Forschung im Fach Afrikanistik oder entsprechenden Ausrichtungen sind Voraussetzung, ebenso Feldforschungserfahrung und fundierte Kenntnisse in mindestens einer afrikanischen Sprache.
Die aktive Mitwirkung an den Forschungsschwerpunkten der Universität Bayreuth, vor allem am Profilfeld „Afrikastudien“, ist eine zentrale Aufgabe der Professur. Erwartet wird die Mitarbeit insbesondere im multi- und interdisziplinären Cluster „Africa Multiple. Reconfiguring African Studies“, in der Bayreuth International Graduate School of African Studies (BIGSAS) sowie die enge Zusammenarbeit mit benachbarten Fächern der Fakultät.
Die Lehrleistung wird im Rahmen der BA- und MA-Studiengänge „African Verbal and Visual Arts“ und im MA-Studiengang „Sprache – Interaktion – Kultur“ sowie der Bayreuth International Graduate School of African Studies (BIGSAS) erbracht. Die Fähigkeit, in englischer Sprache zu unterrichten, wird erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die herausragende Qualifikation einer Promotion nachgewiesen wird. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter (m/w/d) oder als wissenschaftliche Hilfskraft (m/w/d) erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben. Des Weiteren gelten die in §7 der Bayreuth-Track-Satzung der Universität Bayreuth genannten Einstellungsvoraussetzungen.
Die Ernennung erfolgt zunächst für die Dauer von 3 Jahren in einem Beamtenverhältnis auf Zeit. Eine Verlängerung der Juniorprofessur soll mit Zustimmung der Juniorprofessorin bzw. des Juniorprofessors (m/w/d) im Laufe des dritten Jahres um bis zu weitere 3 Jahre erfolgen, wenn sie bzw. er sich als Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer (m/w/d) bewährt hat. Die Lehrverpflichtung beträgt derzeit in der ersten Phase 5 Lehrveranstaltungsstunden und in der zweiten Phase 7 Lehrveranstaltungsstunden.
Die Leistungsvereinbarung, welche die Kriterien für die Zwischen- und Tenure-Evaluation festlegt, wird im Rahmen der Berufungsverhandlung von Universität und Bewerberin bzw. Bewerber (m/w/d) erarbeitet. Die Vereinbarung soll Kriterien in den Kategorien Forschung sowie Akademische Lehre enthalten und kann zudem Third Mission und akademisches Engagement umfassen. Die Berufung auf die W3-Professur ist ausschließlich vom Ergebnis der Tenure-Evaluation abhängig. Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung zur Universitätsprofessorin bzw. zum Universitätsprofessor (W 3) (m/w/d) im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Nähere Informationen zum Bayreuth-Track-Verfahren finden Sie unter https://www.uni-bayreuth.de/de/universitaet/arbeiten-an-der-universitaet/berufungen/index.html.
Bewerbungen (Lebenslauf mit Schriftenverzeichnis, Lehrerfahrung, Drittmitteleinwerbung, Zeugnisse und Urkunden) werden bis zum 30. September 2020 in genau einer pdf-Datei (max. 30 MB) erbeten an die Dekanin der Fakultät Sprach- und Literaturwissenschaften Prof. Dr. Sylvia Mayer unter dekanat.split@uni-bayreuth.de. Die Unterlagen werden nach Beendigung des Berufungsverfahrens gemäß den Anforderungen des Datenschutzes gelöscht.