Gefördert werden Vorhaben, die sich mit den Potenzialen digitaler Medien in individuellen und kollektiven Bildungsprozessen befassen sowie mit der Gestaltung solcher Prozesse unter den Bedingungen der Digitalisierung. Dies umfasst Prozesse innerhalb wie außerhalb klassischer Bildungseinrichtungen und das Zusammenspiel und die Verzahnung verschiedener formaler, non-formaler und informeller Lernprozesse. Die sozialen Beziehungen, Rollen und Aufgaben der Bildungsteilnehmenden in digitalisierten Bildungssettings sind einzubeziehen. Damit geht der Forschungsgegenstand weit über Fragen technischer Ausstattung und infrastruktureller Maßnahmen sowie über E-Learning-Prozesse hinaus.
Folgende Themen stehen als Beispiel:
- die Veränderung des Verhältnisses des Menschen zu sich selbst und zu seinem Umfeld, beispielsweise durch die Virtualisierung von Räumen und Gegenständen oder durch neue Formen von Kommunikation und Interaktion;
- zeitliche Entgrenzung von Bildungsprozessen im Zuge der Digitalisierung und deren Konsequenzen;
- der Wandel im Verhältnis von Lernen innerhalb und außerhalb institutionalisierter Lernorte, neue Möglichkeiten des Zusammenwirkens der unterschiedlichen Bildungsgelegenheiten und die Bedeutung von Bildung als sozialem Geschehen im Rahmen digitalisierter Bildungswelten;
- die Veränderung von Aufgaben und Rollen relevanter Akteure im Bildungsgeschehen insbesondere Lernende, Lehrende, pädagogische Fachkräfte, Eltern, Sozialarbeitende etc.;
- neue Perspektiven für Pädagogik und (Fach-)Didaktik, um Bildungsprozesse im Rahmen von Digitalisierung zu verstehen, zu unterstützen und zu gestalten;
- Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Bildungstechnologien, um den großen Herausforderungen im Bildungsbereich begegnen zu können, wie etwa dem Abbau von Bildungsbarrieren unter Berücksichtigung sozialer Disparitäten oder der zunehmenden Heterogenität in Gruppen;
- neue Möglichkeiten zur Planung und Gestaltung von Bildungsbiografien;
- die Optionen und Grenzen des Einsatzes von Instrumenten der Lernverlaufsdiagnostik für selbstgesteuertes Lernen und für die Förderung individueller Lernbiografien. Dazu gehört auch die Untersuchung von Einsatzmöglichkeiten von Learning Analytics unter Berücksichtigung ethischer und datenschutzrechtlicher Aspekte und Fragestellungen.
Vorhaben mit innovativen Forschungsmethoden und -formaten, die einerseits den Anforderungen an eine exzellente interdisziplinäre Forschung entsprechen und andererseits einen kontinuierlichen Austausch mit Praxispartnern bzw. Wissenschafts-Praxis-Kooperationen unterstützen, sind besonders erwünscht.
Nicht gefördert werden Vorhaben, die ausschließlich die Entwicklung digitaler bzw. medienbasierter Bildungsangebote zum Gegenstand haben. Auch reine Evaluationsvorhaben einzelner Maßnahmen aus dem Bereich der Digitalisierung, die keine übertragbaren Ergebnisse erwarten lassen, sind nicht Gegenstand der Förderung.
3 Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie sonstige Einrichtungen und Organisationen mit Bezug zur Bildungsforschung (z. B. Gemeinden, kreisfreie Städte, Landkreise und Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), der gewerblichen Wirtschaft). Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (siehe oben genannte Einrichtungen und Organisationen) in Deutschland verlangt.
Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens dürfen nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt werden.