CfP: Nachwuchs-Workshop „Grenzen – Integrationen – Wissenschaften: Der Oberrhein im Wandel“ am Frankreichzentrum der Universität Freiburg/Brsg. – Deadline für Abstracts 15. Dezember

Das Frankreichzentrum der Universität Freiburg/Brsg. veranstaltet am 10. Februar 2020 einen Nachwuchs-Workshop in Kooperation mit dem Institut für Archäologische Wissenschaften mit dem Schwerpunkt „Grenzen – Integrationen – Wissenschaften: Der Oberrhein im Wandel“.

Grenzen entwickeln sich dort, wo sich Barrieren bilden. Zunächst scheinen naturräumliche Gegebenheiten dafür verantwortlich zu zeichnen: Die Topografie zeichnet nicht nur physisch fassbare, sondern auch mental unüberwindbare Hindernisse, die Nachbarn fern- und Gemeinschaften zusammenhalten. Das Ausgrenzen ist dabei immer auch ein Eingrenzen. Doch in der Annahme einer Grenze steckt auch die Ahnung eines Raumes – und somit ein auf Erfahrungen und Narrativen beruhendes semantisches Konstrukt von Akzeptanz und Ablehnung. Wie viel Kommunikation verbirgt sich also hinter dem scheinbar undurchdringbaren Theorem der Grenze? Wie sehr werden gerade Kommunikationskorridore und Wissensräume über Grenzen hinweg konstruiert? Wer bildet diese Grenzen und, wesentlich entscheidender, wer und mit welchem Aufwand überwindet sie?

Diese Fragen stehen im Vordergrund des tri-nationalen Workshops des Frankreich-Zentrums und des Instituts für Archäologische Wissenschaften, der sich intensiv mit den wissenschaftlichen, politischen, sozialen und administrativen Wechselbeziehungen am Oberrhein auseinandersetzt. Der Workshop richtet sich an fortgeschrittene Studenten, Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler verschiedener Fachrichtungen der Human- und Naturwissenschaften mit dem Forschungsschwerpunkt Oberrhein.

Interessent*innen an diesem Workshop sind aufgefordert, ihren Abstract von max. 250 Wörtern für einen Vortrag oder die Teilnahme an dem round table bis zum 15. Dezember 2019 zu senden an: michael.kempf@archaeologie.uni-freiburg.de

Die Teilnahme für interessierte Zuhörer*innen ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Nähere Informationen zum Programm werden zeitnah zum Workshop an dieser Stelle bekanntgegeben.

Die offiziellen Konferenzsprachen sind deutsch, französisch und englisch.

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CfP: Beiträge für die Spring School „Praktiken des Wissens“ 2020 an der Universität Graz gesucht – Einreichungsfrist 15. Dezember

Bereits zum neunten Mal findet vom 23. bis zum 25. März 2020 die Spring School hier an der Universität Graz statt, diesmal zum Thema „Praktiken des Wissens“.

Seit einigen Jahren lässt sich auch in der Wissenschaftssoziologie, Wissenschaftsgeschichte und Soziologie ein practice turn beobachten. Die Produktion und Organisation von Wissen, die Entstehung von Wissensordnungen und -kulturen, das Auftauchen von Wissen, die Rezeption und Verbreitung von Wissen, die Wirkung von Wissen, die Professionalisierung von Wissen, das Ausschalten von Wissen bzw. Nicht-Wissen, die Mikro-Praktiken des Wissens wie Schreiben, Ordnen, Klassifizieren, Wissen zu lehren, zu erwerben, zu verkaufen etc. – all das kann unter einer praxistheoretischen Perspektive als „Praktiken des Wissens“ untersucht und beschrieben werden.

Berühmte Beispiele, die eine Soziologie und Geschichte der Wissenschaften aus einer solchen praxistheoretischen Perspektive entwickelt haben, sind etwa Pierre
Bourdieus Homo academicus oder Peter Burkes Papier und Marktgeschrei. Die Geburt der Wissensgesellschaft. Nicht nur naturwissenschaftliches Wissen, auch die unterschiedlichen Facetten der Sozial-, Geistes- und Kulturwissenschaften können praxistheoretisch analysiert werden. So können zum Beispiel die Geschichte empirischer Forschungspraktiken und deren Durchsetzung, Praktiken des boundary work innerhalb oder zwischen den Disziplinen ebenso Gegenstand der Analyse sein wie wissenschaftliche Schreibpraktiken.

Eine kulturwissenschaftlich orientierte Literaturwissenschaft wiederum kann sich die Frage nach dem Verhältnis von Literatur und Wissen und damit zusammenhängenden Praktiken stellen und dabei ausloten, welche Rolle Kulturtechniken wie z.B. Schreiben für die Wissen(schafts-) wie Literaturproduktion spielen. In den Blick gerät dadurch nicht nur der prozessuale Charakter der Literatur als Wissenspraxis, als ein komplexes Ensemble von Dingen, Akteuren und Praktiken, sondern auch das Konzept
literaturwissenschaftlichen Forschens als Experimentalsystem im Sinne Hans-Jörg Rheinbergers. Mit praxistheoretischen Zugängen erhalten Orte wie Bibliotheken, Archive und Arbeitsräume konstituierende Funktionen und lassen sich Text-Kontext-Fragen neu stellen.

Die Spring School des Doktoratsprogramms „Soziologie und Geschichte der Sozial- und Kulturwissenschaften“ (DP SHSCS, https://doktoratsprogrammgeschichte-soziologie-sozialwissenschaften.uni-graz.at/de/) der Karl-Franzens-Universität Graz soll Diskussionen zu unterschiedlichen Aspekten der Praktiken des Wissens ermöglichen. Dabei sind
wissenschaftshistorische und -soziologische Arbeiten aus den Bereichen der Sozial- und Kulturwissenschaften ebenso von Interesse wie konzeptuelle Überlegungen zu den Möglichkeiten und Grenzen einer praxistheoretischen Perspektive auf Wissen.

Die vom Doktoratsprogramm „Soziologie und Geschichte der Sozial- und Kulturwissenschaften“ bereits zum neunten Mal veranstaltete Spring School heißt Vortragsvorschläge von Forscherinnen und Forschern auf
Master-, Doktorats- und Post-Doc-Niveau willkommen, deren Projekte den oben angeführten Überlegungen thematisch nahe stehen. Dabei kann es beispielsweise um grundlegende methodologische Überlegungen gehen, aber auch um die Vorstellungen von Projekten und Forschungen, die im beschriebenen Themenfeld angesiedelt sind. Ausgewählte Projekte werden im Rahmen der Spring School vorgestellt und von den FacultyMitgliedern des DP in konstruktiver Weise diskutiert. Vorschläge aus allen Fächern der Geistes-, Kultur-und Sozialwissenschaften sind willkommen.

https://doktoratsprogramm-geschichte-soziologie-sozialwissenschaften.uni-graz.at/de/neuigkeiten/detail/article/spring-school-2020-call-for-paper-2/
Die Spring School beginnt am 23. März 2020 mit einer Keynote von Dr. Hilmar Schäfer. Die 20-minütigen Präsentationen der Projekte erfolgen am 24. und 25. März 2020. Vorschläge in der Länge von max. 500 Wörtern sind bis 15. Dezember 2019 per Email an Frau Sabine List (sab.list@uni-graz.at) zu richten. Zudem soll auf einer Skala von 0 bis 100 angegeben werden, wie weit das
Projekt bereits fortgeschritten ist. Dies dient rein der Orientierung und hat keine Auswirkungen auf die Entscheidung des Programmkomitees. Über die Auswahl ihres Beitrags werden Autor*innen Anfang Januar 2020 verständigt. Erfolgreiche Autor*innen werden gebeten, eine schriftliche Version des 20-minütigen Vortrags (in der Regel 7 Seiten) bis 7. Februar 2020 einzureichen.

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CfP: Int. Tagung „Mehrsprachigkeit als Chance – Mehrsprachigkeit – Identität und Bildung“ an der Pädagogischen Hochschule Kärnten in Klagenfurt am Wörthersee – Deadline für Abstracts 30. November

Die Pädagogische Hochschule Kärnten in Klagenfurt am Wörthersee veranstaltet vom 23.-25. September 2020 eine internationale Tagung mit dem Schwerpunkt „Mehrsprachigkeit als Chance – Mehrsprachigkeit – Identität und Bildung“. Alle interessierten Wissenschaftler/innen und Praktiker/innen (auch Studierende) sind herzlich dazu eingeladen, sich am wissenschaftlichen Programm zu beteiligen und werden um die Einreichung von Beiträgen (Paper – Präsentation oder Poster) bis zum 30. November 2019 gebeten. Die Begutachtung der Beiträge und eine Rückmeldung über die Annahme erfolgt zeitnah über die Mitglieder des Konsortiums. Für die Einzelbeiträge (Paper) sind 45-minütige Slots eingeplant (Vortrag 30 Minuten und Diskussion 15 Minuten).

Abstracts/Papers können in deutscher oder englischer Sprache unter folgender E-Mail-Adresse eingereicht werden: Mehrsprachigkeit2020@ph-kaernten.ac.at

Für die Sektionen der Tagung sind Beiträge zum Tagungsthema aus verschiedenen Disziplinen erwünscht, die sich mit folgenden Leitfragen befassen sollten:
* Sektion 1: Sprachliche Bildung: Welche Rolle spielen Herkunftssprachen im Bereich der sprach­lichen Bildung von Kindern und Jugendlichen?
* Sektion 2: Minderheitensprachen: Wie wird in den mehrsprachigen Regionen Europas das Erlernen der jeweiligen Minderheitensprache als Bildungssprache organisiert?
* Sektion 3: Mehrsprachigkeit und Identität: Welche Auswirkungen hat Mehrsprachigkeit auf die Entwicklung und Ermöglichung individueller Identitäten?
* Sektion 4: Nachbarschaftssprachen: Welchen Stellenwert haben Regional- und Nachbarschafts­sprachen in den einzelnen Schul- und Bildungssystemen?
* Sektion 5: Sprach- und kultursensible Bildung: Welche Rolle spielen Herkunftssprachen bei der Integration von Personen mit Migrationshintergrund in die Gesellschaft?
* Sektion 6: Freie Sektion

Bitte reichen Sie Abstracts (ca. 250 Wörter) auf Deutsch oder Englisch zu folgenden Präsenta­tionsformen ein und ordnen Sie Ihren Beitrag einer der oben genannten Sektionen zu.

Einreichungsfrist: 30. November 2019

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Ausschreibung: Deutsch-italienische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften 2021 in Kooperation mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Villa Vigoni – Antragsfrist 15. Dezember

Zusammen mit der DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) fördert die Villa Vigoni auch 2021 die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit und den Aufbau neuer Netzwerke zwischen (Nachwuchs-)Forschenden sowie Expertinnen und Experten in der Deutsch-Italienische Zusammenarbeit in den Geistes- und Sozialwissenschaften.

Zielsetzung des Programms ist u.a. die Exploration aktueller Herausforderungen in den Geistes- und Sozialwissenschaften aus vergleichender deutscher und italienischer Perspektive sowie die Mobilisierung neuer Verbindungen zwischen deutscher und italienischer Wissenschaft. Dabei müssen nicht zwingend exklusiv deutsch-italienische Themen behandelt werden.

Kern des Programms sind die Villa Vigoni-Gespräche. Diese gelten Themen, welche die aktuellen Debatten zur Kultur, Geschichte und Gesellschaft Europas vertiefen. Im Mittelpunkt steht die intensive Auseinandersetzung im Gespräch, die sich bewusst von den üblichen Konferenzformaten unterscheidet. Die Teilnehmerzahl ist daher begrenzt; ein Kreis von 20/25 Personen ist die Richtzahl.

Ausdrücklich erwünscht sind Doktoranden- und Postdoc-Kolloquien (mit bis zu vier Dozenten).

Anträge werden bis zum 15. Dezember 2019 erbeten an die Generalsekretärin des Deutsch-Italienischen Zentrums für Europäische Exzellenz Villa Vigoni, Dr. Christiane Liermann Traniello, entweder postalisch (Via G. Vigoni 1, I-22017 Loveno di Menaggio – CO) oder per E-Mail (segreteria@villavigoni.eu).

Es ist zwingend erforderlich, das Antragsformular, das hier unten abrufbar ist, zu verwenden.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Dott.ssa Caterina Sala: Tel. +39 0344 361239; E-Mail: sala@villavigoni.eu

Kontakt:
Dott.ssa Caterina Sala
phone+39 0344 361 239
mail_outlinesala@villavigoni.eu

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Ausschreibung: Fördermittel für weltweite Schulpartnerschaften 2020 des Deutschen Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) – Antragsfrist 15. Dezember

Die Antragsunterlagen für Schülerbegegnungen im kommenden Jahr, die vom Auswärtigen Amt gefördert werden, hat der Deutsche Pädagogische Austauschdienst (PAD) jetzt auf seiner Website veröffentlicht. Zuschüsse können bis zum 15. Dezember 2019 beantragt werden.

Aus Mitteln des Auswärtigen Amts fördert der PAD langfristig angelegte Partnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Schulen in den USA, Israel oder den Palästinensischen Gebieten, mit Staaten Ost-, Mittelost- und Südosteuropas sowie Staaten Afrikas, Asiens und der Golfregion. In begrenztem Umfang werden auch Schulpartnerschaften mit Mittel- und Südamerika, Ozeanien oder Kanada gefördert.

Für diese Schulpartnerschaften bietet der PAD insgesamt vier Förderprogramme an: Das German American Partnership Program, Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten, Schulpartnerschaften mit Israel und Schulpartnerschaften der PASCH-Initiative.

Zuschüsse zu Fahrtkosten, Mittel für Projektarbeit und – je nach Programm ? auch Programmkostenzuschüsse können für die Begegnungen der Schülergruppen beantragt werden. Bei Schulpartnerschaften im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) sowie bei Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten werden auch vorbereitende Besuche gefördert.

Antragsschluss ist der 15. Dezember 2019 (Achtung: gesonderte Termine für das Israel-Programm)

Insgesamt bietet der PAD vier Förderprogramme an. Auf den einzelnen Programmseiten können alle Informationen und Formulare abgerufen werden.
* German American Partnership Program
* Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten
* Schulpartnerschaften mit Israel (Antragsfrist: bis 1. März 2020 für Begegnungen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020)
* Schulpartnerschaften der PASCH-Initiative

Zur Vorbereitung von Austauschbegegnungen steht den Schulen eine Reihe von Checklisten und Hinweisen zur Verfügung, etwa zu den Planungsschritten, der weiteren Finanzierung, der Visabeantragung oder – neu hinzugefügt – für die Gastfamilien. Die Materialien finden sich im Dokumentencenter auf der PAD-Website.

Für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften gibt es zusätzlich den „Mercator Schulpartnerschaftsfonds Deutschland-China“, ein Förderprogramm der Stiftung Mercator in Zusammenarbeit mit dem PAD. Schulen des PASCH-Schulpartnerschaftsprogramms können hier einen zusätzlichen Antrag stellen, um die Fördermittel für die Reise der deutschen Schülerinnen und Schüler an ihre Partnerschule nach China zu erhöhen. Die nächste Antragsfrist für Begegnungen ab dem 1. August 2020 wird auf der Webseite des PAD zu gegebener Zeit veröffentlicht.

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Ausschreibung: Dissertationspreis der Arbeitsgruppe Internationale Geschichte des Verbands der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) – Vorschlagsfrist 24. Januar 2020

Die Arbeitsgruppe Internationale Geschichte (AG IG) im Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands (VHD) schreibt zum fünften Mal einen Dissertationspreis Internationale Geschichte aus. Damit sollen hervorragende Leistungen in Erforschung und Darstellung von Themen im Feld der Internationalen Geschichte anerkannt und gefördert werden. Der Preis von 1000 Euro wird jährlich für eine Dissertation in deutscher oder englischer Sprache zu einem Aspekt der Internationalen Geschichte verliehen. Bewerbungsberechtigt sind Autorinnen und Autoren, die ihre Dissertation während eines Zeitraums von nicht länger als zwei Jahren vor Ende der Vorschlagsfrist (d.h. 24. Januar 2018) eingereicht und ihre mündliche Doktorprüfung an einer deutschen Universität abgelegt haben.

Das Preisgeld von 1000,- Euro stellt der Wissenschaftsverlag De GruyterOldenbourg zur Verfügung. Für die Preisträgerinnen und Preisträger besteht die Möglichkeit, ihre Dissertation im Verlag zu veröffentlichen.

Vorschlagsberechtigt sind die Autorinnen und Autoren selbst, die Betreuenden, Verlage, oder ein Mitglied der AG Internationale Geschichte. Der eingereichten Schrift ist ein Schreiben beizulegen, das die Bewerbung begründet. Das Preiskomitee wird die eingereichten Arbeiten anhand der folgenden Kriterien beurteilen:
* Beitrag zur Erforschung der internationalen Geschichte
* Interpretative und analytische Qualitäten
* Umgang mit Quellen und relevanter Literatur
* Gliederung, Gedankenführung und darstellerische Leistung

Eine elektronische Fassung einer jeden Dissertation muss zusammen mit dem Begründungsschreiben eingereicht werden. Der Preis wird jährlich verliehen und abwechselnd auf den alle zwei Jahre stattfindenden Jahrestagungen der AG IG (in ungeraden Jahren) und den Historikertagen des VHD (in geraden Jahren) überreicht. Wenn keine der eingereichten Arbeiten die vorgegebenen Kriterien erfüllt, wird der Preis nicht vergeben.

Um eine Dissertation für den Preis der AG Internationale Geschichte 2020 vorzuschlagen, senden Sie bitte eine elektronische Fassung des Manuskripts (PDF) und ein Begleitschreiben an:

Prof. Dr. Guido Thiemeyer
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Lehrstuhl für Neuere Geschichte
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
guido.thiemeyer@hhu.de

Ende der Vorschlagsfrist: 24. Januar 2020

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Ausschreibung: Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Regionalstudien (area studies) des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) – Antragsfrist 30. März 2020

Politischer, ökonomischer, kultureller und religiöser Wandel sowie globale Verflechtungen vieler Lebensbereiche verändern die Gestalt unserer Gesellschaft und des Zusammenlebens. Damit steigt der Bedarf an Wissen über andere Weltregionen. Antworten auf die großen, grenzüberschreitenden Fragen können in der Regel besser durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat über etwa zehn Jahren hinweg die Regionalstudien in Deutschland gefördert und ihre Verankerung im Wissenschaftssystem unterstützt. Darauf aufbauend wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit seinem Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften (2019 bis 2025) „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ die Etablierung regionalwissenschaftlicher Forschungsschwerpunkte an deutschen Hochschulen und zugleich deren Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung weiter unterstützen und ausbauen. Zugleich sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, dass die gewonnene Expertise ihren Weg besser zu Entscheidungsträgern in Gesellschaft und Politik findet (Transfer). Darüber hinaus werden neue Instrumente angeboten, die eine noch intensivere und längerfristige Zusammenarbeit sowie den Austausch mit Forschungspartnern in anderen Teilen der Welt ermöglichen.

Der Zweck der Zuwendung besteht darin, exzellente Forschung mit hoher fachlich-methodischer Kompetenz durchzuführen und weiterzuentwickeln. Zugleich soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Regionalwissenschaften mit weiteren Disziplinen ermöglicht und gestärkt werden (darunter auch die Kleinen Fächer).

Der Schwerpunkt der Förderung soll auf gegenwartsbezogenen Forschungsthemen liegen, die Integration historischer oder philologischer Forschung – etwa zum kulturellen Erbe oder zu historischen Prägungen gegenwärtiger Konstellationen – ist möglich. Unter „Regionalstudien“ wird hier die Forschung zu außereuropäischen, europäischen und transregionalen Untersuchungsgegenständen verstanden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wissensproduktion über Regionen, deren politische, ökonomische, gesellschaftliche oder kulturelle Bedeutung für Deutschland überzeugend dargelegt wird.

Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF folgende Ziele:
* Die Regionalstudien sollen strukturell gestärkt werden, besonders an den Universitäten.
* Die Internationalisierung der Hochschulen und des deutschen Wissenschaftssystems soll ausgebaut werden.
* Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den akademischen Raum hinaus soll intensiviert und in neuen Formen erprobt werden.
* Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll durch internationale Forschungserfahrungen und Kooperationen unterstützt werden.
* Die akademische und darüber hinaus die öffentliche Sichtbarkeit der Forschung in den Regionalstudien in Deutschland im In- und Ausland soll erhöht werden.

1.2 Rechtsgrundlagen:
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben zu fördern:
Einzelvorhaben müssen an einer Hochschule angesiedelt sein.
An Verbundvorhaben können sich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligen, darunter auch die Max-Weber-Stiftung mit ihren Auslandsinstituten. Bei Verbundvorhaben muss die Koordination bei einer Hochschule liegen. Es sind inklusive Koordination maximal vier Verbundpartner zugelassen.
Eine Hochschule darf nicht mehr als eine Skizze für ein Einzelvorhaben einreichen und sich darüber hinaus an maximal einem Verbundvorhaben beteiligen. Die übrigen Antragsteller dürfen sich an maximal zwei Verbundvorhaben beteiligen.

Die Projekte sollen sich durch regionalwissenschaftliche sowie durch geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Expertisen auszeichnen. Die Einbindung der Technik-, Natur- und Lebenswissenschaften ist möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Partnereinrichtungen ist erwünscht. Neue Instrumente, etwa in internationalen Forschungsgruppen oder in Formaten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, beispielsweise Forschungstandems, sind möglich und wünschenswert. Es können Mittel für Mobilität und Austausch (z. B. Tagungen im Ausland mit deutscher Beteiligung) und Fellowships beantragt werden. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind von den ausländischen Partnern zu erbringen.

In den Konzepten sollen Transferformate skizziert werden.

3. Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie andere, nicht-gewerbliche Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Ausländische Partner erhalten keine eigene Zuwendung, können aber auf vielfältige Weise in die Projekte eingebunden werden.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

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CfP: Panelbeiträge „Bilder als Agenten kultureller Transformationsprozesse“ an der TU Chemnitz – Deadline für Abstracts 1. Dezember

An der TU Chemnitz findet vom 22.-26. September 2020 der Kongress „Transformationen – Zeichen und ihre Objekte im Wandel“ der Deutschen Gesellschaft für Semiotik statt. Für das Panel „Bilder als Agenten kultureller Transformationsprozesse“ werden Beiträge gesucht.

Die Annäherung an Bilder als kulturelle Dokumente und Zeugnisse der kollektiven Geschichte sowie als Instrumente der gesellschaftlichen Gestaltung bildete ein zentrales Motiv kulturwissenschaftlicher Theorien der ersten Stunde. So erkannte Aby Warburg, der Gründer der Kulturwissenschaftlichen Bibliothek in Hamburg, bereits sehr früh das enorme kulturgeschichtliche Wirkungs- und kulturwissenschaftliche Erkenntnispotential der Bilder.

Insbesondere mit seiner Auffassung von Bildern nicht nur als zeichenhaften Repräsentationen von Kulturen, sondern auch als Trägern und Speichern affektiver Ausdrücke ist er wie auch die Mitwirkenden um die Warburger Bibliothek Wegbereiter für kulturgeschichtliche und kulturwissenschaftliche Bildtheorien, die Bilder als kulturelle Zeugnisse verstehen und auf ihre Befähigung hin befragen, Gesellschaften und Kulturen entlang von „Wanderstraßen“ durch Räume und Zeiten zu transformieren. Diese Perspektive wiederum hatte unmittelbare Wirkungen auf einen Paradigmenwechsel innerhalb des geisteswissenschaftlichen Diskurses in Richtung einer allumfassend interdisziplinären Kulturwissenschaft.

Das gemeinsame und interdisziplinäre Panel der Sektionen Bild und Kulturwissenschaft in der Deutschen Gesellschaft für Semiotik knüpft an diese Tradition an und setzt sich zum Ziel, die komplexen und dynamischen Zusammenhänge zwischen Bildern und Kulturen weiter auszudifferenzieren.

Dabei sollen insbesondere folgende Fragestellungen eine Rolle spielen:
* Wie sind Bilder an der Transformation von Kulturen beteiligt?
* Wie lässt sich die Wirkmacht der Bilder erklären, mit der sie Einfluss auf kulturelle Prozesse nehmen können? Woraus konstituiert sich diese Wirkmacht in solchen Transformationsprozessen?
* Wie ist es möglich, dass – wie es bereits Warburg annimmt – Bilder affizierend wirken, vor allem mit Blick auf kulturelle Transformationsprozesse?
* In welcher Weise repräsentieren Bilder kulturelle Transformationen?
* Welche Rolle spielen Bilder in kulturellen und gesellschaftlichen Umbrüchen und Verschiebungen, bedingt etwa durch Globalisierung, Migration, Klimawandel oder sogenannte postdemokratische oder postfaktische Verhältnisse?
* Welche Bedeutung kommt Bildern in Erinnerungskulturen und bei der Transformation von Wissensbeständen zu?
* Inwiefern muss die kulturelle Leistungsfähigkeit der Bilder im Zusammenhang multimodaler Konfigurationen verstanden werden?

Eine Beschränkung auf bestimmte Disziplinen oder Epochen ist nicht vorgesehen. Insofern sind sowohl Beiträge mit explizit zeichentheoretischen Ansätzen, aber auch aus historischen, philosophischen, psychologischen oder neurobiologischen und anderen Forschungsfeldern willkommen.

Bitte senden Sie Ihr Abstract in deutscher oder englischer Sprache
weitgehend unformatiert und in einem bearbeitbaren Format (idealerweise Word) an: Martina Sauer <ms150@web.de>. Einsendefrist ist der 1. Dezember 2019. Ihr Abstract soll beinhalten: Titel des Vortrags, Name der Referentin oder des Referenten, Beschreibung des geplanten Vortrags (max. 300 Wörter), Institution, E-Mail-Adresse, Kurzlebenslauf (als Fließtext) und bis zu fünf einschlägige Publikationen der Referentin oder des Referenten.

Die Vorträge sollen eine Länge von 20 Minuten nicht überschreiten. Eine Veröffentlichung ausgewählter Vorträge ist geplant.

Für Fragen stehen Ihnen seitens der Sektion Bild Jacobus Bracker (jacobus.bracker@unihamburg.de), Klaus Sachs-Hombach (klaus.sachs-hombach@uni-tuebingen) und Martina Sauer (ms150@web.de) und seitens der Sektion Kultur Elize Bisanz (elize.bisanz@ttu.edu) und Stephanie Schneider (stephanie.schneider@stud.leuphana.de) zur Verfügung.

Konzeption und Ausrichtung der Konferenz: Ellen Fricke (ellen.fricke@phil.tu-chemnitz.de), Professur Germanistische Sprachwissenschaft, Semiotik und Multimodale Kommunikation, Technische Universität Chemnitz.

Organisation der Konferenz: Matthias Meiler (matthias.meiler@phil.tu-chemnitz.de) und Martin Siefkes (martin.siefkes@phil.tu-chemnitz.de) sowie Jana Bressem und Daniel Schöller.
Weitere Informationen finden Sie unter http://www.semiotik.eu/transformationen-2020. Bitte
lesen Sie ggf. auch die Calls der anderen Sektionen der DGS.

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Ausschreibung: Projekte „Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen“ der Robert Bosch Stiftung – Bewerbungsfrist 18. November

Die Robert Bosch Stiftung fördert innovative und zukunftsfähige Ansätze für die Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen.

Bindung an einen Ort entsteht, wenn Menschen am Geschehen einer Gemeinde beteiligt sind. Viele Kommunen in ländlichen Räume haben erkannt, dass Zuwanderung sowie die Integration und Teilhabe von Migranten wichtige Zukunftsthemen sind. Denn angesichts des demografischen Wandels hängt ihre Entwicklung vielfach von der Aktivierung bereits länger in der Region lebender Menschen sowie der Gewinnung und Bindung neuer Bewohner ab. Viele Gemeinden in ländlichen Räumen wollen auch Flüchtlinge langfristig vor Ort integrieren.

Für die Gestaltung der Integration und Teilhabe neu zugewanderter Menschen braucht es nachhaltige Strategien und Konzepte, lokale Kooperationen zwischen Politik, Verwaltung, Zivilgesellschaft, Migranten und Wirtschaft sowie politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen, die diese Prozesse unterstützen.

Mit dem Programm Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen unterstützt die Robert Bosch Stiftung Landkreise mit ihren vielfältigen Akteuren dabei, innovative und nach vorne gerichtete Ansätze für die Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen zu entwickeln.

Die Ausschreibung richtet sich an Landkreise, die in ländlichen Räumen in Deutschland gemeinsam mit weiteren Partnern aus der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft eine konkrete Herausforderung bearbeiten oder eine langfristige Strategie im Themenfeld Integration und Teilhabe entwickeln wollen.

Dabei geht es auch darum, die Bindung von Migranten im ländlichen Raum zu stärken und integrationspolitische Akteure lokal und überregional zu vernetzen.

Werden Sie Teil des Programms Land.Zuhause.Zukunft!
Sie sehen sich in Ihrem Landkreis im ländlichen Raum vor besonderen Herausforderungen bei der Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern? Sie wollen diese Herausforderungen zukunftsgerichtet angehen, konzeptionell bearbeiten und umsetzen? Sie wollen dabei alle relevanten Akteure mit an den Tisch holen, um nachhaltig zu wirken?

Dann bewerben Sie sich bis zum 18. November 2019 mit Ihrem Landkreis für das Programm Land.Zuhause.Zukunft – Integration und Teilhabe von Neuzuwanderern in ländlichen Räumen. Als teilnehmender Landkreis…

* erhalten Sie kompetente Unterstützung und Begleitung für die Bearbeitung Ihrer Herausforderung/Idee durch externe Berater.
* vernetzen Sie sich mit anderen kommunalen Akteuren der Integrationspolitik und -arbeit aus ländlichen Räumen.
* werden Sie mit Ihrer Arbeit öffentlich sichtbar.

Kontakt:
Robert Bosch Stiftung GmbH
Programm Land.Zuhause.Zukunft –
Integration und Teilhabe von
Neuzuwanderern in ländlichen Räumen
www.land-zuhause-zukunft.de
Lisa Veyhl
Tel.: 0711-46084-551
LisaMarie.Veyhl@bosch-stiftung.de

Davide Bracci
Tel.: 0711-46084-322
Davide.Bracci@boschstiftung.de

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Ausschreibung: Projekte „Our Common Future“ der Robert Bosch Stiftung – Bewerbungsfrist mit Projektskizze 30. November

Die Robert Bosch Stiftung fördert 2020 Projekte, die wissenschaftsbasierte Antworten zu Alltagsthemen wie Mobilität, Nahrung und Umwelt geben. Lehrer und Schüler sollen in gemeinsamen Projekten mit Wissenschaftlern die aktuellen Erkenntnisse der Nachhaltigkeitsforschung und konkrete Handlungsalternativen aktiv entdecken.

Klima, Konsum, Ernährung, Ressourcenknappheit, Mobilität, Energie… die großen Themen unserer Zeit nicht nur in den Medien wahrnehmen, sondern die Zusammenhänge wissenschaftlich erforschen und dabei erkennen, was jeder Einzelne tun kann.

Vielen Jugendlichen ist nicht klar, wofür das Leitbild der Nachhaltigkeit im positiven Sinne steht und wie es in konkretes Handeln übersetzt werden kann. Lehrkräften kommt die anspruchsvolle Aufgabe zu, ihren Schülerinnen und Schülern komplexe fächerübergreifende Themen wie Nachhaltigkeit zu vermitteln. Deswegen gilt es, interdisziplinär denkende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit interessierten Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern zu vernetzen, um das große Thema „Nachhaltigkeit“ greifbar zu machen und Handlungsoptionen aufzuzeigen.

Projekte für das Programm werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Wenn Sie einen Projektstart im Sommer/ Herbst 2020 anstreben, genügt im ersten Schritt eine formlose Kurzbewerbung mit Ihrer Projektskizze bis zum 30. November 2019 per E-Mail.

Die Kurzbewerbungen werden bis zum 30. November gesammelt und anschließend geprüft. Danach werden ausgewählte Projekt-Teams eingeladen, einen ausführlichen Antrag für die Teilnahme an der zweiten Runde einzureichen. Damit verbunden ist eine Auswahlsitzung, auf der die Projektverantwortlichen ihr Vorhaben präsentieren. Bei der Auswahl wird die Stiftung von einer unabhängigen Jury beraten.

Vorläufiger Zeitplan:
30. November: Eingang der Kurzbewerbungen
bis Ende Januar 2020: Rückmeldungen zu den Kurzbewerbungen und ggf. Einladung zur Antragstellung
bis Ende März 2020: Eingang der Anträge

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