Das Wort „Rasse“ ist in Deutschland besonders vorbelastet – steht aber in Artikel 3 des Grundgesetzes. Viele halten den Begriff für nicht mehr zeitgemäß und würden ihn am liebsten aus Gesetzestexten streichen. Andere fürchten genau das.
Das Wort „Rasse“ ist in Deutschland besonders vorbelastet – steht aber in Artikel 3 des Grundgesetzes. Viele halten den Begriff für nicht mehr zeitgemäß und würden ihn am liebsten aus Gesetzestexten streichen. Andere fürchten genau das.