Deutschland bekommt sein erstes Einwanderungsgesetz, das die Einwanderung von Arbeitskräften aus sogenannten Drittstaaten erleichtern soll. Die wesentlichen Neuerungen des Gesetzes werden schon vor seinem Inkrafttreten am 1. März in Wissenschaft und Gesellschaft rege diskutiert und kommentiert. Zwar bietet das Gesetz ein solides Grundgerüst für die Integration von Arbeitnehmern aus Nicht-EU-Staaten, informell oder am Arbeitsplatz erworbene Qualifikationen werden aber durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FKEG) nicht berücksichtigt.
Die aktuelle Ausgabe von clavis beleuchtet die mit dem Einwanderungsgesetz avisierten Neuerungen aus Unternehmensperspektive unter der Fragestellung, ob die neue Gesetzeslage dazu beitragen kann, aktuell bestehende Hürden zur Arbeitsmarktintegration ausländischer Fachkräfte abzubauen. clavis bietet hierzu eine Übersicht über das Gesetz und seine Möglichkeiten für Unternehmen.