In vielen Arbeitsmarktbereichen und Regionen Deutschlands kommt es bereits heute zu Engpässen bei der Besetzung von Stellen, die eine qualifizierte Berufsausbildung erfordern. Die Bundesregierung sieht dies als eine zentrale Herausforderung für die kommenden Jahre und nimmt in ihrer Fachkräftestrategie auch Menschen aus Ländern außerhalb der EU in den Blick.
Bereits 2013 verbesserte sich für Migrantinnen und Migranten mit Berufsausbildung der Zugang zum Arbeitsmarkt. Den Weg dafür ebnete eine Änderung der Beschäftigungsverordnung. Seitdem konnten qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten unter bestimmten Umständen für so genannte „Engpassberufe“ (wie z.B. Bauelektriker/-in, Krankenpfleger/-in) nach Deutschland kommen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz, welches am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, werden diese Möglichkeiten erweitert.
Das BAMF-Forschungszentrum analysiert in dem Forschungsbericht „Ausländische nicht-akademische Fachkräfte auf dem deutschen Arbeitsmarkt“ die Ausgangslage vor dem Inkrafttreten des Gesetzes. Der Bericht bietet eine Grundlage für eine spätere Betrachtung von Umsetzung und Wirkungsweise des Gesetzes.
Die Basis hierfür bilden eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen und des aktuellen Standes der Forschung. Des Weiteren wurden Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie des Ausländerzentralregisters zur Einreise und Beschäftigung ausländischer nicht-akademischer Fachkräfte in Deutschland ausgewertet.
Weitere Informationen auf den Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)