CfP: Tagung „Das Ende der Aushandlungen“ an der Universität Konstanz – Deadline für Abstracts 15. Februar

Die nächste Tagung mit dem Themenschwerpunkt „Das Ende der Aushandlungen“ der Deutschen Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie (DGSKA) wird vom 29. September bis 2. Oktober 2019 an der Universität Konstanz stattfinden. Dass Wirklichkeitskonstruktionen und Bedeutungszuschreibungen sozial verhandelt werden, ob während religiöser Zeremonien, in Flüchtlingslagern oder in naturwissenschaftlichen Labors, ist in den vergangenen Jahrzehnten zu einem konzeptionellen Grundbestand ethnologischen Arbeitens geworden. Jedoch lässt sich feststellen, dass nur äußerst selten ausbuchstabiert wird, was mit dem Begriff der sozialen Aushandlung gemeint ist. Der theoriegeschichtliche Hintergrund dieses Begriffs bleibt meist ebenso implizit wie die Antwort auf die Frage, um welche spezifische Form der soziokulturellen Praxis es sich dabei handelt.

Die Tagung setzt sich zum Ziel, die Potentiale und Limitationen des Begriffs der sozialen Aushandlung anhand einer empirienahen Beschäftigung mit der thematischen und regionalen Bandbreite ethnologischer Gegenstandsbereiche herauszuarbeiten. Dabei greift sie die semantische Doppeldeutigkeit des Tagungstitels auf, um sich zum einen der Frage zu widmen, was von sozialen Akteur_innen in bestimmten Situationen und Kontexten als ‘nicht
verhandelbar’ gesetzt wird, sei es aus strategischen Erwägungen, weltanschaulichen Überzeugungen oder aufgrund (über)lebenswichtiger Grundsicherungen. Zum anderen geht es darum, jene Praktiken zu untersuchen, mittels derer die potentiell unbegrenzten Dynamiken sozialer Aushandlungen durch Akte der Schließung zu einem Ende gebracht werden – auch wenn diese Schließung gegebenenfalls nur provisorischen Charakter hat und zu
einem späteren Zeitpunkt revidierend zur Disposition gestellt wird.

Vor diesem Hintergrund sind die Tagungsteilnehmer_innen eingeladen, sich in ihren Beiträgen mit den Formen der Schließung sozialer Aushandlungsprozesse und/oder mit jenen Aspekten zu beschäftigen, die von bestimmten Akteur_innen als ‘nicht verhandelbar’ gesetzt werden. Aspekte des Nicht-Verhandelbaren können beispielsweise formuliert werden mit Bezug auf religiöse Orthodoxien (z.B. christliche, hinduistische oder islamische Fundamentalismen); politische Ideologien und Idealtypen der Bürokratie (z.B. Nationalismus; Trennung von Amt und Person); identitätspolitische Setzungen (z.B. Autochtonie; kulturelles Erbe; Rasse); Mindestanforderungen im Bereich der wirtschaftlichen Subsistenz, der Mensch-Umwelt-Beziehung (z.B. Klimawandel) oder der menschlichen Sicherheit (z.B. das weit gefasste Konzept der human security); ethische Bewertungen und moralische Legitimationen (z.B. in medizinischen Praktiken und in der Freiwilligenarbeit); dogmatisch formulierte Menschenbilder (z.B. in Menschenrechtsdiskursen und im Humanitarismus); wirtschaftspolitische Leitlinien (z.B. einer neoliberalen Ausrichtung); als standardisiert gesetzte Formen der Kommunikation (z.B. bei der alternative conflict resolution); und das Postulat einer ‘radikalen Alterität’ (wie sie in dem ontological turn zugeordneten und feministischen Studien formuliert bzw. kritisiert wurden).

Bei der ethnographischen Beschäftigung mit solchen Aspekten ist interessant, aufgrund welcher Bedingungen und zugeschriebenen Eigenschaften sie für bestimmte soziale Akteur_innen als ‘nicht verhandelbar’ gelten, sprich, wie ihre Nicht-Verhandelbarkeit hergeleitet und begründet wird. Auch ist zu fragen, wie Verhandelbarkeit und Nicht-Verhandelbarkeit im Verlauf konkreter Praktiken gegeneinander abgewogen werden und wie mit konfliktreichen Konfrontationen zwischen divergierenden Setzungen des Nicht-Verhandelbaren umgegangen wird. Ebenso sind in diesem Zusammenhang gegenläufige Prozesse von
Interesse, nämlich wenn die von einigen Akteur_innen behauptete Nicht-Verhandelbarkeit eines Aspektes von anderen hinterfragt oder praktisch unterlaufen und dadurch zur Disposition gestellt wird. Schließlich ist mit dem Tagungsthema eine selbstreflexive Komponente ethnologischen Arbeitens angesprochen, denn begreift man Feldforschung als einen Aushandlungsprozess zwischen Ethnograph_in und Ethnographierten, so ist hier immer wieder zu beobachten, dass bestimmte Prämissen der Interaktion, etwa solche forschungsethischer oder identitätspolitischer Natur, als ‘nicht verhandelbar’ gesetzt werden. Zusätzlich zu der
Untersuchung in den spezifischen ethnographischen Feldern sind folglich auch Tagungsbeiträge höchst willkommen, die sich mit den epistemologischen, methodologischen sowie forschungsethischen und -praktischen Herausforderungen dieses Themas beschäftigen.

Bitte beachten Sie, dass in Bezug auf Vorträge, Workshop- bzw. Roundtable-Organisation und Funktion als Diskutant_in die „Zwei-Rollen“-Regel gilt: Jede_r Tagungsteilnehmer_in kann nur in maximal zwei Kategorien (Vortrag, Diskutant_in, Workshop- bzw. Roundtable-Organisation und -Leitung) Aufgaben übernehmen; eine doppelte Funktion in der gleichen Kategorie ist ausgeschlossen. Schicken Sie bitte sowohl einen Text mit maximal 1.200
Zeichen (inkl. Leerzeichen) als auch eine Kurz- version von nicht mehr als 300 Zeichen (inkl. Leerzeichen) direkt an den_die Workshop-Leiter_innen im pdf-Dokument.

Deadline für das Einreichen von Vorschlägen für Papers ist der 15. Februar 2019.

Zum Call for Papers

Über Alexandra Stang

Doktorandin im Bereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (IWK) und Lehrbeauftragte für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik/Auslandsschulwesen und Planungs- /Organisationskompetenz im MA Studiengang "Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache" und Lehramtsergänzungsfach am Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien an der Universität Jena sowie Lehrbeauftragte im Modul "Cultural Studies / Introduction to Cultural Theory" an der Karlshochschule International University in Karlsruhe
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