In der Fakultät III (Sprach- und Kulturwissenschaften) ist am Institut für Anglistik/Amerikanistik zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine durch das Bund-Länder-Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses geförderte Juniorprofessur (Bes.Gr. W1 mit Tenure Track) für Postcolonial Studies zu besetzen.
Die Beschäftigung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von drei Jahren. Eine Verlängerung um weitere drei Jahre ist bei positiver Evaluation vorgesehen. Nach Ablauf der Befristung ist die Übernahme auf eine W2-Professur im Rahmen der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen vorgesehen.
Vorausgesetzt werden:
- herausragende Promotion im Bereich der anglophonen postkolonialen Literatur- und Kulturwissenschaft;
- Vertrautheit mit den Varianten und der Geschichte postkolonialer Theoriebildung sowie mit etablierten und aktuellen Ansätzen in der Literatur- und Kulturtheorie; Fähigkeit, postkoloniale anglophone Kulturen in regionalen Besonderheiten und globalen Zusammenhängen zu untersuchen und zu reflektieren, beides nachgewiesen durch die Dissertation sowie durch weitere Forschungsleistungen (insbesondere in Form von Publikationen);
- Nachweis der Befähigung, anglophone postkoloniale Studien in der Lehre zu vermitteln;
- nachgewiesene exzellente Englischkenntnisse. Es ist außerdem erforderlich, mindestens grundlegende Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Die Entwicklung und Durchführung von und Mitarbeit an fakultären Projekten im Rahmen des universitären Schwerpunkts „Diversität und Partizipation“ wird erwartet. Ebenso erwartet wird eine angemessene Beteiligung in der akademischen Selbstverwaltung. Erwünscht sind Erfahrungen in der Beantragung und Einwerbung von Drittmitteln, außerdem Erfahrung in interdisziplinärer und internationaler Zusammenarbeit. Erwünscht ist zudem die Bereitschaft und Fähigkeit zum Austausch mit postkolonial reflektierten Ansätzen in der Fachdidaktik und/oder Sprachwissenschaft.
Zu den Aufgaben in der Lehre gehören die Versorgung aller Studiengänge des Instituts, d. h. sowohl der neuen, die Lehrer*innenbildung einschließenden Bachelor- und Masterstudiengänge, als auch der auslaufenden Magister- und Lehramtsstudiengänge (gemäß den Prüfungsordnungen) sowie etwaiger Projektstudiengänge und -programme.
Da die Universitäten Bremen und Oldenburg durch einen Kooperationsvertrag verbunden sind, wird eine aktive Mitarbeit an der Kooperation erwartet.
Die Einstellungsvoraussetzungen richten sich nach § 30 NHG. Sofern vor oder nach der Promotion eine Beschäftigung als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftliche Hilfskraft erfolgt ist, sollen Promotions- und Beschäftigungsphase zusammen nicht mehr als sechs Jahre betragen haben.
Zur Erhöhung des Frauenanteils sollen Bewerberinnen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt werden. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Die Stelle ist bei Bedarf teilzeitgeeignet.
Bitte legen Sie der Bewerbung Ihre fünf wichtigsten einschlägigen Schriften, darunter die Dissertation, bei.
Bewerbungen (Lebenslauf mit wissenschaftlichem Werdegang, Kopien von Zeugnissen und Urkunden, Verzeichnis der Schriften, Vorträge und Lehrveranstaltungen, Auflistung und ggf. Dokumentation aller Zeiten, die relevant sind für die Beschäftigung im Rahmen einer W1-Professur wie z.B. Elternzeit) sowie Publikationen sind bevorzugt per Email in Form einer einzigen PDF-Datei unter Angabe des Kennworts „Poco“ im Betreff bis zum 7. Mai 2020 an das Präsidium der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, z. H. des Dekans der Fakultät III, 26111 Oldenburg zu richten (E-Mail: prof-bewerbung.FK3@uni-oldenburg.de).