Die Antragsunterlagen für Schülerbegegnungen im kommenden Jahr, die vom Auswärtigen Amt gefördert werden, hat der Deutsche Pädagogische Austauschdienst (PAD) jetzt auf seiner Website veröffentlicht. Zuschüsse können bis zum 15. Dezember 2019 beantragt werden.
Aus Mitteln des Auswärtigen Amts fördert der PAD langfristig angelegte Partnerschaften zwischen Schulen in Deutschland und Schulen in den USA, Israel oder den Palästinensischen Gebieten, mit Staaten Ost-, Mittelost- und Südosteuropas sowie Staaten Afrikas, Asiens und der Golfregion. In begrenztem Umfang werden auch Schulpartnerschaften mit Mittel- und Südamerika, Ozeanien oder Kanada gefördert.
Für diese Schulpartnerschaften bietet der PAD insgesamt vier Förderprogramme an: Das German American Partnership Program, Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten, Schulpartnerschaften mit Israel und Schulpartnerschaften der PASCH-Initiative.
Zuschüsse zu Fahrtkosten, Mittel für Projektarbeit und – je nach Programm ? auch Programmkostenzuschüsse können für die Begegnungen der Schülergruppen beantragt werden. Bei Schulpartnerschaften im Rahmen der Initiative „Schulen: Partner der Zukunft“ (PASCH) sowie bei Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten werden auch vorbereitende Besuche gefördert.
Antragsschluss ist der 15. Dezember 2019 (Achtung: gesonderte Termine für das Israel-Programm)
Insgesamt bietet der PAD vier Förderprogramme an. Auf den einzelnen Programmseiten können alle Informationen und Formulare abgerufen werden.
* German American Partnership Program
* Schulpartnerschaften mit Ost-, Mittelost- und Südosteuropa sowie den Baltischen Staaten
* Schulpartnerschaften mit Israel (Antragsfrist: bis 1. März 2020 für Begegnungen zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020)
* Schulpartnerschaften der PASCH-Initiative
Zur Vorbereitung von Austauschbegegnungen steht den Schulen eine Reihe von Checklisten und Hinweisen zur Verfügung, etwa zu den Planungsschritten, der weiteren Finanzierung, der Visabeantragung oder – neu hinzugefügt – für die Gastfamilien. Die Materialien finden sich im Dokumentencenter auf der PAD-Website.
Für deutsch-chinesische Schulpartnerschaften gibt es zusätzlich den „Mercator Schulpartnerschaftsfonds Deutschland-China“, ein Förderprogramm der Stiftung Mercator in Zusammenarbeit mit dem PAD. Schulen des PASCH-Schulpartnerschaftsprogramms können hier einen zusätzlichen Antrag stellen, um die Fördermittel für die Reise der deutschen Schülerinnen und Schüler an ihre Partnerschule nach China zu erhöhen. Die nächste Antragsfrist für Begegnungen ab dem 1. August 2020 wird auf der Webseite des PAD zu gegebener Zeit veröffentlicht.