Politischer, ökonomischer, kultureller und religiöser Wandel sowie globale Verflechtungen vieler Lebensbereiche verändern die Gestalt unserer Gesellschaft und des Zusammenlebens. Damit steigt der Bedarf an Wissen über andere Weltregionen. Antworten auf die großen, grenzüberschreitenden Fragen können in der Regel besser durch internationale Zusammenarbeit gefunden werden. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat über etwa zehn Jahren hinweg die Regionalstudien in Deutschland gefördert und ihre Verankerung im Wissenschaftssystem unterstützt. Darauf aufbauend wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit seinem Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften (2019 bis 2025) „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ die Etablierung regionalwissenschaftlicher Forschungsschwerpunkte an deutschen Hochschulen und zugleich deren Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung weiter unterstützen und ausbauen. Zugleich sollen neue Möglichkeiten geschaffen werden, dass die gewonnene Expertise ihren Weg besser zu Entscheidungsträgern in Gesellschaft und Politik findet (Transfer). Darüber hinaus werden neue Instrumente angeboten, die eine noch intensivere und längerfristige Zusammenarbeit sowie den Austausch mit Forschungspartnern in anderen Teilen der Welt ermöglichen.
Der Zweck der Zuwendung besteht darin, exzellente Forschung mit hoher fachlich-methodischer Kompetenz durchzuführen und weiterzuentwickeln. Zugleich soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Regionalwissenschaften mit weiteren Disziplinen ermöglicht und gestärkt werden (darunter auch die Kleinen Fächer).
Der Schwerpunkt der Förderung soll auf gegenwartsbezogenen Forschungsthemen liegen, die Integration historischer oder philologischer Forschung – etwa zum kulturellen Erbe oder zu historischen Prägungen gegenwärtiger Konstellationen – ist möglich. Unter „Regionalstudien“ wird hier die Forschung zu außereuropäischen, europäischen und transregionalen Untersuchungsgegenständen verstanden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wissensproduktion über Regionen, deren politische, ökonomische, gesellschaftliche oder kulturelle Bedeutung für Deutschland überzeugend dargelegt wird.
Mit der Förderrichtlinie verfolgt das BMBF folgende Ziele:
* Die Regionalstudien sollen strukturell gestärkt werden, besonders an den Universitäten.
* Die Internationalisierung der Hochschulen und des deutschen Wissenschaftssystems soll ausgebaut werden.
* Der Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse über den akademischen Raum hinaus soll intensiviert und in neuen Formen erprobt werden.
* Die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses soll durch internationale Forschungserfahrungen und Kooperationen unterstützt werden.
* Die akademische und darüber hinaus die öffentliche Sichtbarkeit der Forschung in den Regionalstudien in Deutschland im In- und Ausland soll erhöht werden.
1.2 Rechtsgrundlagen:
Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder der „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF. Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
2. Gegenstand der Förderung:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben zu fördern:
Einzelvorhaben müssen an einer Hochschule angesiedelt sein.
An Verbundvorhaben können sich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligen, darunter auch die Max-Weber-Stiftung mit ihren Auslandsinstituten. Bei Verbundvorhaben muss die Koordination bei einer Hochschule liegen. Es sind inklusive Koordination maximal vier Verbundpartner zugelassen.
Eine Hochschule darf nicht mehr als eine Skizze für ein Einzelvorhaben einreichen und sich darüber hinaus an maximal einem Verbundvorhaben beteiligen. Die übrigen Antragsteller dürfen sich an maximal zwei Verbundvorhaben beteiligen.
Die Projekte sollen sich durch regionalwissenschaftliche sowie durch geistes-, sozial- und kulturwissenschaftliche Expertisen auszeichnen. Die Einbindung der Technik-, Natur- und Lebenswissenschaften ist möglich. Eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Partnereinrichtungen ist erwünscht. Neue Instrumente, etwa in internationalen Forschungsgruppen oder in Formaten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, beispielsweise Forschungstandems, sind möglich und wünschenswert. Es können Mittel für Mobilität und Austausch (z. B. Tagungen im Ausland mit deutscher Beteiligung) und Fellowships beantragt werden. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind von den ausländischen Partnern zu erbringen.
In den Konzepten sollen Transferformate skizziert werden.
3. Zuwendungsempfänger:
Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen sowie andere, nicht-gewerbliche Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung) in Deutschland verlangt. Ausländische Partner erhalten keine eigene Zuwendung, können aber auf vielfältige Weise in die Projekte eingebunden werden.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.