An der Universität Kassel ist ab 1. Februar 2020 eine Stelle als Lehrer/in als Pädagogische/r Mitarbeiter/in (A 12/A 13 HBesG) – im Fachgebiet Fremdsprachenlehr- und lernforschung & Interkulturelle Kommunikation in Teilzeit mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer/eines Vollzeitbeschäftigten, befristet im Rahmen einer Abordnung/ Teilabordnung (vorbehaltlich der Mittelzusage durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) zu besetzen.
Dienstleistungen im Umfang von mindestens 5 SWS Lehre. Darüber hinaus sind im Rahmen der Abordnung folgende Tätigkeiten zu erbringen: Vorbereitende, begleitende und nachbereitende Veranstaltungen im Rahmen des Praxissemesters sowie Betreuung von Studierenden des Faches Englisch (L1/L2) während der Praxisphase an den Schulen. Koordination der Inhalte der auf das Praxissemester bezogenen Lehrveranstaltungen des Fachgebiets Anglistik/Amerikanistik: Fremdsprachenlehr- und -lernforschung & Interkulturelle Kommunikation. Aktive Mitarbeit in der Weiterentwicklung des Fachgebiets sowie im weiteren Ausbau der Integrierten Studienwerkstatt Sprachen im FB 02 und in den auf das Praxissemester bezogenen Gremien sowie bei den administrativen Aufgaben. Bereitschaft zum „Professional Development“, insbesondere auch im Bereich der Digitalisierung.
Anforderungsprofil:
Erste und zweite Staatsprüfung für das Fach Englisch, bevorzugt für das Lehramt an Haupt- und Realschulen (L2) und/oder Grundschulen (L1) und Gymnasien (L3) mit L2 Lehrerfahrung bzw. vergleichbarer Abschluss und eine mindestens dreijährige Schulpraxis nach der zweiten Staatsprüfung. Sehr gute fachdidaktische Kenntnisse und sehr gute Sprachkenntnisse in der englischen Sprache in Wort und Schrift.
Die Abordnung/Teilabordnung als Pädagogische/r Mitarbeiter/in aus dem Schuldienst erfolgt außerhalb der im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums geführten Leerstellen-Kontingente zunächst für ein Probejahr und kann vorbehaltlich der weiteren Finanzierungszusage durch das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst mindestens um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Regellehrverpflichtung beträgt gem. Verordnung über den Umfang der Lehrverpflichtungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals an den Hochschulen des Landes (Lehrverpflichtungsverordnung) bei fast ausschließlicher Lehrtätigkeit 9 Lehrveranstaltungsstunden, bei überwiegender Lehrtätigkeit 7 Lehrveranstaltungsstunden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Prof. Dr. Claudia Finkbeiner, (Tel. 0561-804-3353/ cfink@uni-kassel.de), sowie Frau Daniela Pfalzgraf, (Tel. 0561-804-3358/pfalzgraf@uni-kassel.de), zur Verfügung.