Mit dem Kalliope-Preis für praxisnahe Migrationsforschung fördert die Stiftung Deutsches Auswandererhaus wissenschaftliche Arbeiten und (Universitäts-)Projekte, deren Forschungsergebnisse Kultur- und Bildungseinrichtungen helfen, Migration nachhaltig und global zu vermitteln. Dabei interessieren vor allem Forschungsarbeiten, die die gesellschaftlichen Veränderungen durch Migration verdeutlichen. Ziel ist es darüber hinaus, die Zusammenarbeit zwischen Universitäten bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Museen zu fördern, um die Forschungsergebnisse in Museen einem breiten Publikum zugänglich zu machen.
Der Preis zeichnet eine*n Wissenschaftler*in bzw. einen universitären Fachbereich oder eine Abteilung einer außeruniversitären Forschungseinrichtung für zwei Einreichungen aus, die beide zusammen die Bewerbung ausmachen:
(1) Eine bereits fertiggestellte wissenschaftliche Arbeit oder ein fertiges Projekt zu einem der folgenden Themen:
> Akkulturationsprozesse
> Werte und Normen eines transkulturellen Zusammenlebens
> Kulturelle Diversität und soziale Mobilität
> Selbst- und Fremdwahrnehmung
> Rassismus in Einwanderungsgesellschaften
Ausgezeichnet werden wissenschaftliche Arbeiten und Universitätsprojekte (Programme, Initiativen, Publikationen) zur Einwanderung nach Europa oder zur europäischen Auswanderung nach Übersee.
(2) Eine Idee für ein Gemeinschaftsprojekt mit dem Deutschen Auswandererhaus zu einem feststehenden Thema. Für den Kalliope-Preis 2019 lautet dieses Thema:
Recht auf Freizügigkeit. Was einer darf, dürfen alle?
Ziel des Kooperationsprojektes ist es, gemeinsam
* ein Forschungs-/Bildungsprojekt oder
* eine Fachkonferenz oder
* eine Publikation
zu entwickeln und umzusetzen. Seitens des Deutschen Auswandererhauses stehen für das Gemeinschaftsprojekt seine europaweit einzigartige Museumssammlung zur Aus- und Einwanderungsgeschichte sowie Expert*innen zur historischen Migrationsforschung und Migrationsmuseologie zur Verfügung. Räumlichkeiten für Konferenzen mit bis zu 150 Personen sind ebenfalls vorhanden.
Wer darf sich bewerben?
Bewerben dürfen sich Wissenschaftler*innen, die an einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Europa beschäftigt sind.
Auf welchem Wege dürfen die Bewerbungen eingereicht werden?
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen über die Instituts- oder Fachbereichsverwaltung der Universität bzw. die Abteilungsleitung der Forschungsinstitution eingereicht werden.
* die wissenschaftliche Arbeit bzw. Beschreibung des durchgeführten und bereits abgeschlossenen Forschungsprojektes;
* eine maximal zweiseitige Zusammenfassung dieser Arbeit bzw. dieses Projektes;
* ein Bewerbungsschreiben, in dem die Intention dieser Arbeit bzw. dieses Projektes vorgestellt und der praxisnahe Nutzen für die breite Öffentlichkeit dargestellt wird;
* eine maximal zweiseitige Ideenskizze für das Kooperationsprojekt zum Thema „Recht auf Freizügigkeit. Was einer darf, dürfen alle?“, das mit dem Deutschen Auswandererhaus und ggf. weiteren Partnern durchgeführt werden soll.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Am 15. September 2019.
Es gilt das Datum des Poststempels.
Wann wird der Preis verliehen?
Die Preisverleihung findet am 23. November 2019 im Deutschen Auswandererhaus statt.
Wohin schicke ich meine Bewerbungsunterlagen?
Bewerbungen sind in deutscher oder englischer Sprache zu richten an:
Stiftung Deutsches Auswandererhaus
KALLIOPE-PREIS
Columbusstraße 65
27568 Bremerhaven
An wen wende ich mich, wenn ich Fragen zur Ausschreibung habe?
Stiftung Deutsches Auswandererhaus
Projektassistenz KALLIOPE-PREIS
Tel.: 0471- 90 22 0 – 203
E-Mail: kalliope@dah-bremerhaven.de
Bewerbungsschluss ist der 15. September 2019.
Die Preisverleihung findet am 23. November 2019 im Deutschen Auswandererhaus in Bremerhaven statt.