Der Pädagogische Austauschdienst (PAD) bietet Studierenden im Schuljahr 2020/21 wieder die Möglichkeit als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland zu unterrichten. Bewerbungen sind ab Mitte August möglich.
Für mindestens sechs Monate praktische Unterrichtserfahrung im Ausland sammeln und auch noch dafür bezahlt werden? Das geht: Bewerben Sie sich einfach beim Pädagogischen Austauschdienst als Fremdsprachenassistenzkraft, kurz: FSA. Je nach Einsatzland unterstützen Sie für sechs bis 11 Monate die Deutschlehrkräfte an ausländischen Schulen, in einigen Zielländern an Hochschulen. Sie begeistern als authentisches Vorbild die Lernenden für die deutsche Sprache und für Deutschland.
Als FSA erhalten Sie wertvolle Einblicke in das Bildungswesen und die Unterrichtsmethoden Ihres Gastlandes. Diese Praxisphase ist damit für Sie als angehende (Fremdsprachen-)Lehrkraft eine intensive sprachliche und methodisch-didaktische Fortbildung.
Zur Finanzierung: Ihren Einsatz von ca. 12 Wochenstunden unterstützt das aufnehmende Land mit einem monatlichen Unterhaltszuschuss, der in der Regel die Lebenshaltungskosten abdeckt.
Die Bewerbungsphase für das Austauschjahr für 2020/21 beginnt Mitte August.
Allgemeine Informationen zum Programm finden Sie in unserer Informationsbroschüre „Als Fremdsprachenassistenzkraft im Ausland unterrichten“ (Stand Juni 2019).
Wer kann sich für eine Assistenzzeit im Ausland bewerben?
Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. Für einige Zielländer können sich auch Diplom- und Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen mit entsprechenden Sprachkenntnissen bewerben.