Die Baden-Württemberg Stiftung, der Stifterverband und das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) schreiben Fellowships für Innovationen in der Hochschullehre aus. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro zur Verfügung.
Die Ausschreibung erfolgt in drei Kategorien:
* Junior-Fellowships für Doktoranden, Post-Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeitern
* Senior-Fellowships für Juniorprofessoren, habilitierte Wissenschaftler und Professoren
* Tandem-Fellowships für Lehrende, die mit einem Hochschuldidaktiker oder einem Lehr-/Lernforscher oder mit einem Lehrenden aus einem anderen Studienfach oder von einer anderen Hochschule (auch im Ausland) kooperieren (Kein Tandem im Sinne der Ausschreibung sind Kooperationen von Hochschullehrenden, die im selben Studiengang tätig sind, beispielsweise von Fachwissenschaftlern und Fachdidaktikern im Rahmen der Lehrerausbildung).
Ziel des Programms ist es:
* Anreize für die Entwicklung und Erprobung neuartiger Lehr- und Prüfungsformate (beispielsweise Konzepte für forschendes oder problembasiertes Lernen oder zur Prüfung von Schlüsselkompetenzen) oder die Neugestaltung von Modulen und Studienabschnitten (beispielsweise der Studieneingangsphase oder von Praxisphasen, etwa unter dem Gesichtspunkt der Interdisziplinarität oder zunehmenden Diversität von Studierenden) zu schaffen;
* den Austausch über Hochschullehre und die Verbreitung der entwickelten Projekte durch eine Vernetzung der Fellows zu befördern;
die Auswirkungen der Innovationen auf den Lernerfolg und Kompetenzerwerb der Studierenden begleitend zu untersuchen und im Ergebnis sowohl zu einer systematischen Weiterentwicklung der Lehre in curricularer, didaktischer und methodischer Hinsicht als auch zur Professionalisierung und persönlichen Weiterentwicklung von Lehrenden im Sinne des scholarship of teaching beizutragen,
* zur Verstetigung innovativer Hochschullehre in den Hochschulen selbst beizutragen.
Bei den Fellowships handelt es sich um eine individuelle, personengebundene Förderung, die den Fellows Freiräume und Ressourcen für die Durchführung der Entwicklungsvorhaben verschafft. Bei einem Tandem-Fellowship teilen sich zwei Personen die Förderung. Die Vergabe mehrerer Fellowships für ein einzelnes Entwicklungsvorhaben ist ausgeschlossen.
Es wird erwartet, dass die Hochschule die Fellows aktiv unterstützt (zum Beispiel durch Freistellung für die Fellowtreffen und die Lehr-/Lernkonferenzen) und dass das Fellowship dazu beiträgt, eine dauerhafte fächernahe und/oder fächerübergreifende Diskussion über curriculare Entwicklungen und innovative Lehre an der Hochschule anzuregen.
Die Projektförderung soll im Jahr 2020 beginnen. Der Förderzeitraum der vom Stifterverband und der Baden-Württemberg Stiftung geförderten Fellowships bestimmt sich individuell nach dem Arbeitsplan des Projektes. Der Förderzeitraum der vom TMWWDG geförderten Fellowships endet am 31. Dezember 2021.
Die Fellowships sind je nach Kategorie dotiert mit:
* 15.000 Euro (Junior-Fellowships)
* 25.000 Euro (Senior-Fellowships)
* 30.000 Euro (Tandems)
Diese Summe ist zweckgebunden für die Anschubfinanzierung des geplanten Entwicklungsvorhabens. Das Fellowship umfasst neben der finanziellen Förderung folgende Programmbestandteile:
Ein zweitägiges Fellow-Treffen pro Semester, das dem gegenseitigen Austausch und der persönlichen Weiterentwicklung der Lehrexpertise dienen soll. Für die Dauer des Entwicklungsvorhabens ist die Teilnahme an diesen Treffen verbindlich. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Reisekosten werden von den Förderern übernommen. Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Fellows.
Eine öffentliche Lehr-/Lern-Konferenz pro Jahr, bei der die Lehrvorhaben vorgestellt werden. Die Konferenzen sollen Impulse für den Transfer erfolgreicher Lehrvorhaben geben und den Diskurs über Hochschullehre in und zwischen den Studienfächern befördern. Von den Fellows wird eine zeitliche und inhaltliche Beteiligung an diesen Konferenzen erwartet.
Die von der Baden-Württemberg Stiftung finanzierten Fellowships können nur an Personen vergeben werden, die an Hochschulen in Baden-Württemberg lehren. Kooperationen mit Lehrenden außerhalb Baden-Württembergs im Rahmen eines Tandems sind indes möglich. Ausdrücklich werden diejenigen zur Bewerbung aufgefordert, die auch für den Landeslehrpreis Baden-Württemberg von ihrer Hochschule nominiert worden sind oder die sich innerhalb ihrer Hochschule für den Landeslehrpreis bewerben.
Die vom Stifterverband finanzierten Fellowships werden bundesweit ausgelobt und bevorzugt an Antragsteller außerhalb Baden-Württembergs vergeben.
Das TMWWDG lobt zwei Tandem-Fellowships für digital gestützte Lehrinnovationen aus. Diese können nur für Tandem-Kooperationen vergeben werden, bei denen mindestens einer der beiden Lehrenden an einer Hochschule in staatlicher Trägerschaft des Freistaats Thüringen tätig ist
Bewerbungsschluss: 12. Juli 2019