Doktorandin im Bereich Interkulturelle Wirtschaftskommunikation (IWK) und Lehrbeauftragte für Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik/Auslandsschulwesen und Planungs- /Organisationskompetenz im MA Studiengang "Auslandsgermanistik/Deutsch als Fremd- und Zweitsprache" und Lehramtsergänzungsfach am Institut für Deutsch als Fremd- und Zweitsprache und Interkulturelle Studien an der Universität Jena sowie Lehrbeauftragte im Modul "Cultural Studies / Introduction to Cultural Theory" an der Karlshochschule International University in Karlsruhe

CfP: Fachtagung und wiss. Vernetzungstreffen der Diversity-Forschenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz „Von ‚Diversity Management‘ zu ‚Diversity & Inclusion?'“ an der Universität St. Gallen – Deadline für Abstracts 7. März

Vom 26.-27. August 2019 findet an der Universität St. Gallen die nächste Fachtagung und wiss. Vernetzungstreffen der Diversity-Forschenden aus Deutschland, Österreich und der Schweiz mit dem Schwerpunkt „“Von ‚Diversity Management‘ zu ‚Diversity & Inclusion?'“ statt.

War noch vor zehn Jahren vor allem von „Diversity Management“ die Rede, scheint heute „Diversity und Inclusion“ die neue Formel für den Umgang mit Differenz und Vielfalt in Institutionen und Unternehmen zu sein. „Diversity“ als theoretischer Bezugsrahmen für die Beschäftigung mit Vielfalt lässt in seiner Definition noch kein zugrundeliegendes Verständnis über das „Wie“ des Umgangs mit Vielfalt und Differenz erkennen. Demzufolge kennt das „managen“ von Diversität viele Facetten. Diese reichen von einem rein quantitativen Verständnis, über einen rechtlichen Blick auf Antidiskriminierung, ökonomische Kosten- und Nutzenabwägungen, bis hin zu einem Fokus auf „Diversity“ als Lern- und Entwicklungsaspekt von Organisationen. „Inclusion“ gibt im Gegenzug bereits deutlicher die Richtung im Umgang mit Diversität vor.

Handelt es sich hierbei um einen Paradigmenwechsel? Und wenn ja, was ändert sich, wenn sich Diversity Management „Inclusion“ zum Ziel setzt? Oder handelt es sich „nur“ um einen weiteren neuen Managementbegriff, der kaum wirkliche Veränderung mit sich bringt? Mit diesen Fragen möchten wir uns vertieft an der Tagung auseinandersetzen. Dies kann u.a. die folgenden Fragen beinhalten, aber auch selbstverständlich andere aufwerfen, sowie darüber hinaus gehen:
• Was genau geschieht mit diesem Perspektivwechsel in Forschung und Praxis? Was wird unter „Inclusion“ verstanden? Wie wird sie beforscht?
• Wie wird mit Intersektionalität umgegangen, d.h. welchen Stellenwert haben einzelne Diversitätskategorien, aber auch ihr Zusammenspiel?
• Inwieweit werden Privilegien und damit Ein- und Ausschluss thematisiert und thematisierbar
gemacht?
• Wie wird das mögliche Spannungsverhältnis zwischen Antidiskriminierung und Business
Case behandelt?
• Inwieweit können mit Hilfe von „Diversity und Inclusion“ Fragen von Macht, Privilegien und
Ungleichheit besser thematisiert werden?
• Wie wird mit Widerständen und Mechanismen der Exklusion umgegangen?
• Geht es hier um subjektive „Befindlichkeiten“ oder „objektive Fakten“? Oder beides? Wer entscheidet, wann Inclusion für wen erreicht worden ist?

Es können sowohl theoretisch-konzeptionelle Arbeiten, empirische Studien, als auch Beiträge
mit methodisch/methodologischem Fokus eingereicht werden. Um einen inter- und transdisziplinären Diskurs über „Diversity“ und „Inclusion“ anzuregen, wünschen wir uns vielfältige Beiträge aus unterschiedlichen Disziplinen und Kontexten!

Für die Tagung haben wir folgende Formate vorgesehen:
1. Vortrag (20 Minuten) mit Diskussion (10 Minuten) in einer Gruppen-Session. Wir werden
entlang des Tagungsthemas und entsprechend der Einreichungen thematische „Streams“
organisieren. Für die Vorträge bitte Abstracts mit ca. 1000 Wörtern Umfang einreichen.
2. Poster-Präsentation; Gelegenheit zur Kurzpräsentation von bisher nicht verschriftlichten
Forschungsideen und Projekten. Visuelle Darstellung der Idee; Diskussion in einer Poster-Session auf Grundlage von leitenden Fragestellungen. Für die Poster-Präsentation bitte eine
kurze Skizze der Idee bzw. des Projekts sowie der geplanten Visualisierung einreichen.
3. Doktorand*innenwerkstatt: Input durch erfahrene Wissenschafter*innen im Fachgebiet.
Diskussion der eingereichten Forschungsbeiträge in Kleingruppen mit den Expert*innen. Für
die Doktorand*innenwerkstatt bitte eine Beschreibung des Forschungsvorhabens (2-3 Seiten; Problemhintergrund, Forschungsfrage, theoretisches Framing, Methode) einreichen.

Angenommene Doktorand*innen werden gebeten, bis zum 15. Juli 2019 einen 10 seitigen
Beitrag einzureichen.

Deadline für die Einreichungen zu allen 3 Kategorien ist der 7.3.2019. Einreichungen bitte per Email-Attachment an das Organisatorinnenteam: diversitytagung@unisg.ch. Die Entscheidung über die Annahme des Abstracts/der Skizze für das Netzwerktreffen erfolgt bis Mitte April 2019.

Call for Papers
Zum Tagungsthema können für die Ausgabe 2/2020 der Zeitschrift für Diversitätsforschung und –
management (ZDfm) Beiträge zur Veröffentlichung eingereicht werden. Hierzu erfolgt ein gesonderter Call.
Organisatorinnen
Dr. Christa Binswanger; Prof. Dr. Julia Nentwich; Prof. Dr. Gudrun Sander; Dr. Gloria Warmuth

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Download: Fachmagazin IQ konkret (2/2018) „Fachkraft Mensch – Integration von internationalen Fachkräften“

Die neue Ausgabe des Fachmagazins IQ konkret (2/2018) mit dem Schwerpunkt „Fachkraft Mensch – Integration von internationalen Fachkräften“ zeigt, welche Brisanz das Thema Fachkräftesicherung hierzulande bekommen hat. Eine praxisnahe Expertenstimme in Sachen Arbeitsmarktintegration – die Stimme IQs – darf in dieser Debatte nicht fehlen. Besonders vor dem Hintergrund des neuen Handlungsschwerpunktes „Regionale Fachkräftenetzwerke – Einwanderung“ des
Förderprogramms IQ ab 2019 ist eine sachliche Analyse mehr als notwendig.

Zum Download

CfP: Fachtagung für junge Osteuropa-ExpertInnen an der Universität Bochum – Deadline für Abstracts 6. Januar

Vom 12. bis zum 14. Juli 2019 findet die alljährliche Fachtagung für junge Osteuropa-ExpertInnen in Bochum statt. Die Tagung bietet einen Überblick über die aktuelle Osteuropaforschung im deutschsprachigen Raum und ermöglicht einen interdisziplinären Austausch zu Osteuropa sowie eine Vernetzung unter den NachwuchswissenschaftlerInnen. Die Tagung richtet sich an fortgeschrittene Studierende, DoktorandInnen und jüngere Promovierte unterschiedlicher Disziplinen, die sich mit Osteuropa (darunter auch Mittel- und Südosteuropa) beschäftigen und die ihre Forschungsprojekte anderen angehenden WissenschaftlerInnen und ausgewiesenen FachvertreterInnen vorstellen und sie mit ihnen diskutieren möchten.

Kosten für Unterkunft und Verpflegung wird von den Veranstaltern getragen.

Bewerbungen für Einzelvorträge und Panels sind spätestens bis zum 6. Januar 2019 an joe-tagung@uni-bremen.de zu senden.

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Ausschreibung: Dissertationspreis der Deutschen Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie e.V. – Einreichungsfrist 15. Februar

Die Deutsche Gesellschaft für Sozial- und Kulturanthropologie e.V. schreibt zum ersten Mal ihren Dissertationspreis aus. Dieser Preis soll der besonderen Anerkennung herausragender wissenschaftlicher Leistungen im Rahmen einer ethnologischen bzw. sozial- und kulturanthropologischen und auf ethnographischer Forschung basierenden Promotion dienen. Auch Arbeiten, welche vor allem Aspekte und Themen der Fachgeschichte in den Blick nehmen, können vorgeschlagen werden. Der Dissertationspreis wird für Doktorarbeiten vergeben, die an einer deutschsprachigen Universität eingereicht wurden und das Prädikat magna cum laude oder summa cum laude erhielten. Er ist aktuell mit 1 x 1000€ (1. Preis) und 2 x 500€ (zwei 2. Preise) dotiert und wird bei der Zweijahrestagung der DGSKA e.V. in Konstanz verliehen. Die Nominierung erfolgt durch eine_n Gutachter_in der Dissertation, der_die DGSKA-Mitglied ist. Eine elektronische Kopie der Dissertation inklusive der Dissertationsgutachten ist dem DGSKA-Vorstand bis zum 15. Februar 2019 per Email an die Geschäftsstelle (julia.zenker@fu-berlin.de) in einem Gesamt-pdf zusammengefasst zuzusenden. Vorgeschlagen werden können alle Arbeiten, die in den zwei Jahren vor dieser Frist (also zwischen 1.1.2017-15.2.2019) verteidigt worden sind. Der DGSKA-Vorstand stellt die Auswahlkommission zusammen, die die Entscheidung über die Preisvergabe im Vorfeld der Tagung in Konstanz trifft

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Download: Positionspapier „Int. Jugendarbeit für Vielfalt und Demokratie. Standortbestimmung angesichts menschenfeindlicher und extremistischer Strömungen“ der Fachstelle für Int. Jugendarbeit der BRD (IJAB)

Am 6. Dezember 2018 hat die Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) in Bonn einstimmig ein Positionspapier mit dem Titel „Int. Jugendarbeit für Vielfalt und Demokratie. Standortbestimmung angesichts menschenfeindlicher und extremistischer Strömungen“ verabschiedet. Mit dieser Standortbestimmung beziehen die IJAB-Mitglieder eindeutig Position zu menschenfeindlichen und rassistischen Strömungen. Ein zweiter Schwerpunkt der Versammlung war die Information und Diskussion über den aktuellen Stand Europäischer Jugendpolitik und ihre Umsetzung in Deutschland.

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Stelle als ProjektmanagerIn im Projekt „In Vielfalt besser lernen“ bei der Bertelsmann Stiftung in Gütersloh

Die Bertelsmann Stiftung besetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihr Projektteam am Standort Gütersloh eine Stelle als Projektmanager (m/w/d) „In Vielfalt besser lernen“.

Ihre Aufgaben:

  • Unterstützung des Programmdirektors sowie der Projektleitung
  • Praxisorientierte und wissenschaftliche Arbeit im Feld digitalen Lernens und der „Skills for the 21st century“
  • Mitgestaltung des Beitrags der Bertelsmann Stiftung zum Forum Bildung Digitalisierung im Rahmen des nationalen Stiftungsverbunds
  • Mitverantwortung für die Social-Media-Aktivitäten des Projekts

Unsere Anforderungen:

  • Studium der Bildungs- und/oder Sozialwissenschaften
  • Ausgeprägte Kenntnisse der aktuellen bildungs- und schulpolitischen Debatten, Spezialkenntnisse im Feld des digitalen Lernens (z.B. digitale Lernformate wie MOOCs) und des Kompetenzerwerbs
  • Erfahrungen in der Arbeit mit Schulen und im Bereich systematischer Schulentwicklung
  • Exzellente Projektmanagement-Kenntnisse
  • Teamfähigkeit
  • Ausgezeichnete Englischkenntnisse

Die Stelle ist zunächst bis zum 31. August 2021 befristet.

Weitere Informationen zu den attraktiven Rahmenbedingungen dieser Position finden Sie auf unserer Internet-Seite www.bertelsmann-stiftung.de unter dem Stichwort „Karriere“.

Möchten Sie uns dabei unterstützen, die gesellschaftliche Entwicklung zu fördern? Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung unter Angabe des Mediums, in dem Sie unsere Ausschreibung gelesen haben, an Ulla Külker/Human Resources.

Gern können Sie sich online über unser Bewerbungsformular bewerben oder Ihre Unterlagen an bewerbung@bertelsmann-stiftung.de senden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nur vollständige Bewerbungsunterlagen (inkl. Gehaltsvorstellungen und frühestmöglichem Eintrittstermin) bearbeiten können.

Zur Stellenausschreibung

Erasmus+ Ausschreibung: Europäische Hochschulen Pilotausschreibung 2019 – Antragsfrist 28. Februar

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können von Hochschulen aus einem Erasmus+ Programmland gestellt werden. Der Antragsteller stellt den Antrag im Namen des gesamten Konsortiums. Das Konsortium einer Europäischen Hochschule besteht aus mindestens drei Hochschulen aus Programmländern. Weitere (assoziierte) Partner aus dem Bereich Bildung, Forschung und Wirtschaft sind möglich, erhalten aber keine Förderung.

Kompetitive Antragstellung:

Aufgrund der geringen Anzahl zu fördernder Projekte auf europäischer Ebene (6 Projekte für 2019) wrd die Antragstellung voraussichtlich sehr kompetitiv sein. Das Programm wird aber mindestens bis 2024 jährlich ausgeschrieben. Da die Antragstellung arbeitsintensiv ist und viele Bereiche aller beteiligten Hochschule eingebunden werden müssen, empfehlen wir nur gut vorbereitete Anträge einzureichen. Wer einen Antrag erst in den Folgejahren plant, kann für die Vorbereitung bzw. für ein Teilprojekt auch einen Antrag bei den Erasmus+ Strategischen Partnerschaften stellen.

Was sind die Bestandteile eines kompletten Antrags?

  • Ausgefülltes Antragsformular (E-Form)
  • Annex 1: Detailed project description
  • Annex 2: Detailed budget tables
  • Annex 3: Mission statement and declaration of honor

Maßgebliche Unterlagen für die Antragstellung sind der allgemeine Erasmus+ Programme Guide (siehe Part B, Leitaktion 2; Europäische Hochschulen) sowie der Aufruf zur Einreichung von Projektvorschlägen. Sie finden alle Informationen auf der Internetseite der Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA).

Wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Beantragung ist einmal im Jahr zu einem europaweit einheitlichen Antragstermin möglich. Die Antragsfrist des Erasmus+ Programmaufrufs 2019 endet am 28. Februar 2019 um 12:00:00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Wie reiche ich einen Antrag ein?

Die Antragstellung erfolgt elektronisch über ein interaktives PDF-Dokument.

Wo reiche ich einen Antrag ein?

Die E-Form reichen Sie elektronisch bei der EACEA in Brüssel, Belgien ein. Es ist nicht erforderlich, Kopien des Antrages und Anhänge per Post an die EACEA zu senden.

Damit wir unsere Beratung kontinuierlich verbessern können, schicken Sie uns gerne eine Kopie Ihres Antrags:
Deutscher Akademischer Austauschdienst, DAAD
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Referat EU03 – Partnerschaften und Kooperationsprojekte
Kennedyallee 50
53175 Bonn
per E-Mail: eu-hochschulen@daad.de

An wen wende ich mich, wenn ich Fragen habe?

Gerne beraten wir Sie zu Ihrem Projektvorhaben. Wir bitten Sie, dazu eine 2-3 seitige Projektskizze einzureichen, um vor der Beratung Ihre Projektidee zu strukturieren. Für ein ausführliches Gespräch per Telefon oder persönlich stehen wir zur Verfügung. Zusätzlich können Sie uns auch Fragen formlos per E-Mail an eu-hochschulen@daad.de zusenden.

Zur Ausschreibung

DAAD Pressemitteilung „Pilotausschreibung zu Europäischen Hochschulen: ‚Es muss eine gemeinsame Vision geben'“

Anknüpfend an die Initiative des französischen Präsidenten Macron fordert der Europäische Rat die „Herausbildung von etwa zwanzig ‚Europäischen Hochschulen‘ bis 2024, bestehend aus nach dem Bottom-up-Prinzip errichteten Hochschulnetzwerken in der gesamten EU“. Für dieses Ziel initiiert die EU-Kommission in der Nachfolgegeneration von Erasmus+ ab 2021 eine neue Förderlinie – und schon jetzt läuft eine erste vorbereitende Pilotausschreibung. Dazu drei Fragen an Dr. Klaus Birk, Direktor der Nationalen Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit im DAAD.

Zur Pressemitteilung

Erklärvideo: „Erasmus+ und strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung“

Wie ist das Programm Erasmus+ strukturiert? Was genau sind Strategische Partnerschaften in der Erwachsenenbildung und wie sind diese aufgebaut? Ein neues Erklärvideo der Nationalagentur beim Berufsinstitut für Berufsbildung (BIBB) gibt eine Antwort auf diese Fragen und vermittelt Ihnen das grundlegende Wissen rund um diese Projektform.

Zum Erklärvideo

 

EU Ausschreibung: Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Soziale Eingliederung und gemeinsame Werte: der Beitrag in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung“ – Frist 26. Februar

Die Europäische Kommission hat eine neue Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zum Thema „Soziale Eingliederung und gemeinsame Werte: der Beitrag in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung“ in der Leitaktion 3 (KA3) im Rahmen des Erasmus+ Programms veröffentlicht. Einreichungsfrist ist der 26. Februar 2019.

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